Auslegungen

Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, beispielsweise dem so genannten Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder Planfeststellung.

Aufgeschlagene Akte

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück, hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Straßen, Planfeststellung, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, beantragt.

Die Planunterlagen stehen auf der Homepage des Landkreises Osnabrück zur Einsicht zur Verfügung. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der Unterlagen, die in der Gemeinde Wallenhorst zur Einsicht ausgelegt sind (siehe Bekanntmachungstext).

Der Stadt Bad Iburg wurde die Bewilligung nach §§ 8 bis 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt, Grundwasser in einer Gesamtmenge von 445.000 Kubikmeter pro Jahr zu entnehmen. Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung.

Kontakt

Bürgerinformation

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Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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