Auslegungen
Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, beispielsweise dem so genannten Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder Planfeststellung.
Antrag auf Löschung eines Teilbereichs des Landschaftsschutzgebiets "Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge" in der Stadt Georgsmarienhütte
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FileAntrag Löschung LSG Harderberg (4.08 MB)
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Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes „Wilkenbach“ im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 115 Abs. 3 NWG i. V. m. § 73 Abs. 5 VwVfG
Antrag auf Löschung eines Teilbereichs des Landschaftsschutzgebiets "Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge" (Kettenkamp)
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FileLSG Löschungsantrag Kettenkamp (5.12 MB)
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HINWEIS: Eine Bürgerbeteiligung ist seit 11. Juli 2024 nicht mehr möglich.
Eine erste Auslegung eines Entwurfs des RROP wurde im Zeitraum vom 25. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 durchgeführt. Stellungnahmen konnten bis zum 12. Juli 2023 abgegeben werden. Aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens wurde der Entwurf des RROP überarbeitet.
In Bezug auf diese Überarbeitung wurde ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wurde der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bis zum 11. Juli 2024.
Kontakt
Bürgerinformation
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0541 5014402
- info@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland