Auslegungen

Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, beispielsweise dem so genannten Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder Planfeststellung.

Aufgeschlagene Akte

Planfeststellungsverfahren für die Landesstraßen L 76 und L 107 Umbau des Knotenpunktes „Stickteichkreuzung“  im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Rieste, Gemarkung Bieste und im Landkreis Vechta, Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Gemarkung Neuenkirchen (Oldenb.), L 76 von Abs. 50 Station 2667 bis Abs. 60 Station 166; L 107 von Abs. 18 Station 517 bis 660

Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Osnabrück vom 19. Dezember 2024 und die festgestellten Planunterlagen stehen auf der Homepage des Landkreises Osnabrück zur Einsicht zur Verfügung. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der Unterlagen, die in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden im Landkreis Vechta und in der Samtgemeinde Bersenbrück, sowie in der Gemeinde Rieste zur Einsicht ausgelegt sind (siehe Bekanntmachungstexte).

HINWEIS: Eine Bürgerbeteiligung ist seit 11. Juli 2024 nicht mehr möglich.

Eine erste Auslegung eines Entwurfs des RROP wurde im Zeitraum vom 25. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 durchgeführt. Stellungnahmen konnten bis zum 12. Juli 2023 abgegeben werden. Aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens wurde der Entwurf des RROP überarbeitet.

In Bezug auf diese Überarbeitung wurde ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wurde der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bis zum 11. Juli 2024.

Kontakt

Bürgerinformation

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49082 Osnabrück
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