Die Verfügung sieht keine Regelungen vor, die Personen aus den Landkreisen WAF oder GT den Besuch von Verkaufsstellen oder Dienstleistern untersagt.
Muss der Geschäftsinhaber seine Kunden kontrollieren bzw abweisen, wenn sie aus GT bzw WAF kommen
Gestellt am Mittwoch, 24. Juni 2020