Einladung zur INFORMATIONSVERANSTALTUNG am 14. JANUAR 2025: Aktuelle Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 

Baulastenauskunft

Der Landkreis Osnabrück führt das Baulastenverzeichnis. Wer ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück hat, kann das Baulastenverzeichnis des Landkreises Osnabrück einsehen und sich Auszüge dazu erteilen lassen. 

Stift und Lineal

Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erfordert einen formlosen Antrag, z. B. per E-Mail oder Fax. Dazu werden Angaben über Gemarkung, Flur, Flurstück, und - soweit vorhanden - Straße und Hausnummer benötigt.

Kosten: Nach der Baugebührenordnung kostet ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis 30 Euro.

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können auch online abgewickelt werden.

Mit der von Stadt und Landkreis Osnabrück sowie Unterstützung der ITEBO gemeinsam erstellten Internetapplikation "Baulasten online" können Sie Anfragen über Baulasten ohne die sonst üblichen Wartezeiten sofort über das Internet abrufen.

Einzige Voraussetzungen sind neben dem berechtigten Interesse eine vorherige Anmeldung und eine gültige Einzugsermächtigung über die Gebühr in Höhe von 30 Euro.

Kontakt

KontaktCenter Fachdienst Planen und Bauen

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49082 Osnabrück
Deutschland

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