Schulen des Landkreises

Der Landkreis Osnabrück ist Schulträger von sieben Gymnasien, fünf Förderschulen, zwei Integrierten Gesamtschulen und vier Berufsbildenden Schulen. Der Schulträger plant notwendige Baumaßnahmen, beschafft die Sachausstattung und bewirtschaftet die Schulen. Schulträger der Grundschulen, Haupt- und Realschulen sowie der Oberschulen, sind die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

Schule
Symbolfoto Schule

Bei Fragen zur Organisation des Schulbetriebs, zum Unterricht oder zu pädagogischen Angelegenheiten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schule. Auskunft erteilt auch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück (Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541/77046-444)

Inklusion und Schulen

Inklusion bedeutet, dass jedem Menschen die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – auch im Bereich Bildung – ermöglicht wird. Die Schulen müssen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu allen allgemeinen Unterrichts- und Bildungsangeboten bieten.  Alle Schulen in Niedersachsen sind inklusive Schulen

Der Landkreis Osnabrück hat die Schulen in seiner Trägerschaft inklusiv ausgestattet. Die weiteren Bedarfe an Ausstattung werden laufend überprüft und angepasst. Zu den kreiseigenen Schulen gehören neben den fünf Förderschulen die sieben Gymnasien im Kreisgebiet, die IGS Melle und die IGS Bramsche sowie die Berufsbildenden Schulen Bersenbrück, Melle, Osnabrück-Haste und Osnabrück-Brinkstraße. 

Schülerbeförderung und BAFöG

Der Landkreis Osnabrück organisiert in Zusammenarbeit mit der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück die Schülerbeförderung. Der Fachdienst ist auch für Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)zuständig.

Multimediatechnik im Unterricht 

Der Fachdienst Bildung, Kultur und Sport führt Regie beim Medienzentrum Osnabrück, einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Landkreis Osnabrück. Das Medienzentrum stellt für die öffentlichen Schulen und für Jugendarbeit und Erwachsenenbildung audiovisuelle Medien und die entsprechende technische Ausrüstung bereit. Das Zentrum fördert den Einsatz von Multimediatechnik im Unterricht und bietet Fortbildungen für Pädagogen an.

Bundesfreiwilligendienst

Einige Schulen des Landkreises Osnabrück sind bereits als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Die Einsatzbereiche der Bundesfreiwilligendienstleistenden variieren dabei von unterstützenden Tätigkeiten im Ganztagsbetrieb bis hin zu organisatorischen Tätigkeiten in der Schulbibliothek.

Bundesfreiwilligendienst ist in folgenden Schulen und Einsatzbereichen möglich:

  • Wilhelm-Busch-Schule Bramsche (Ganztagsbetreuung im Förderschulzweig Emotionale und Soziale Entwicklung)
  • Comeniusschule Georgsmarienhütte (Ganztagsbetreuung)
  • Artland Gymnasium Quakenbrück (Schulbibliothek)
  • Gymnasium Bad Essen (Schulbibliothek)
  • Greselius-Gymnasium Bramsche (Ganztagsbetreuung)
  • Gymnasium Melle (Ganztagsbetreuung)
  • Gymnasium Oesede (Schulbibliothek)
  • Integrierte Gesamtschule Melle (Ganztagsbetreuung)
  • Integrierte Gesamtschule Bramsche (Ganztagsbetreuung)
  • Berufsbildende Schulen Osnabrück-Haste (Schulbibliothek und Ganztagsbetreuung)
  • Berufsbildende Schulen Bersenbrück (Ganztagsbetreuung)

Auskünfte zu den wahrzunehmenden Aufgaben erteilen die Schulen. Ebenso sind Bewerbungen für den Bundesfreiwilligendienst direkt an die jeweilige Schule zu richten.

Schulformen

Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Grundlage für sonderpädagogische Förderung ist das Vorliegen eines individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.

In Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgängen unterrichtet, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemein bildenden Schule gefördert werden können. An den Förderschulen können Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden.

Der Landkreis Osnabrück ist Träger von fünf Förderschulen:

(Der Förderschwerpunkt Lernen in Bohmte und Georgsmarienhütte wird nur noch bis zum 31.07.2028 fortgeführt.)

Für Förderschulen im Landkreis Osnabrück gilt außerdem:

  • Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung aus dem Landkreis Osnabrück, die nicht an der Wilhelm-Busch-Schule in Bramsche, der Hasetalschule in Quakenbrück oder der Comeniusschule in Georgsmarienhütte beschult werden können, ist die Herman-Nohl-Schule in Osnabrück die zuständige Schule. Kinder und Jugendliche aus Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Melle, Dissen, Bad Rothenfelde, Bad Laer und Hilter können zudem die Ferdinand-Rohde-Schule in Melle sowie die Werscherbergschule in Bissendorf (Eltern zahlen abhängig vom Einkommen Schulgeld) besuchen.
     
  • Im Landkreis Osnabrück gibt es keine Förderschule Schwerpunkt Sprache. An die Stelle dieses Förderschultyps sind Schulzweige an Grundschulen in Form von Sprachheilklassen eingerichtet worden. Im Landkreis Osnabrück gibt es Sprachheilklassen an den Grundschulen in Melle (Eicken-Bruche), Bissendorf, Hagen (Gellenbeck) und Quakenbrück (Am langen Esch).
     
  • Eine Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung gibt es im Landkreis Osnabrück ebenfalls nicht. Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen aus den Samtgemeinden Artland, Fürstenau und Bersenbrück können das Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage besuchen, Kinder und Jugendliche aus den übrigen Bereichen die Anne-Frank-Schule in Osnabrück.

Förderschultypen

Die unterschiedlichen Förderschultypen ergeben sich aus der Überzeugung der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten und orientieren sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schülerinnen und Schüler.

Förderschulen können geführt werden als:

  • Förderschule Schwerpunkt Lernen
  • Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung
  • Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
  • Förderschule Schwerpunkt Sprache
  • Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
  • Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose)
  • Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde)
  • Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde)

Förderschulen als Sonderpädagogische Förderzentren

Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt seit 1993, dass die Förderschulen nicht nur für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zuständig sind, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemeinen Schule gefördert werden können.

Die Förderschule ist zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die andere Schulformen besuchen (§ 14 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG). Sie unterstützt als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege.

Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen (seit 2013 auslaufend), im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

Die Berufsschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine fachliche und allgemeine Bildung. Die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung bilden die Grundlage der schulischen Arbeit. Sie ist eine Pflichtschule, die von allen Auszubildenden während der beruflichen Erstausbildung besucht werden muss.

Die Beschulung erfolgt in der Regel in der Schule, in deren Einzugsgebiet der Ausbildungsbetrieb liegt. Diese Kombination aus betrieblicher (von Industrie und Handwerk getragener) und (staatlicher) schulischer Ausbildung wird als duales System bezeichnet und ist im internationalen Vergleich weitgehend einzigartig.

Vollzeitschulformen
Neben der Berufsschule gibt es an den Berufsbildenden Schulen ein unterschiedliches Angebot an Vollzeitschulformen, die Grundkenntnisse in den einzelnen Berufsfeldern vermitteln, höherwertige schulische Abschlüsse ermöglichen oder zu einem beruflichen Abschluss führen. Dazu gehören das Berufsgrund- und Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfach- und Berufsoberschulen, Fach- und Fachoberschulen und die Fachgymnasien.

Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.

Der Landkreis Osnabrück ist Träger der Integrierten Gesamtschulen in Bramsche und Melle. 

Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 13. Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Neben den allgemeinbildenden Gymnasien gibt es Berufliche Gymnasien, an denen Schülerinnen und Schüler auf individuell gestalteten Schullaufbahnen die Allgemeine Hochschulreife erreichen können. Berufliche Gymnasien vermitteln nicht nur die Voraussetzungen für ein Studium, sondern auch für andere Ausbildungen mit einem hohen Theorieanteil. An den Berufsbildenden Schulen Osnabrück-Brinkstraße gibt es ein Berufliches Gymnasium Technik und an den Berufsbildenden Schulen Osnabrück-Haste ein Berufliches Gymnasium Soziales und Gesundheit. Die Berufsbildenden Schulen der Stadt Osnabrück am Schölerberg führen ein Wirtschaftsgymnasium.

Kontakt

Schulen

Bildung, Kultur und Sport

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr

Information

Alle kreiseigenen Schulen des Landkreises auf unserer interaktiven Karte.