Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht erfüllt werden, können dennoch Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen rechtfertigen.
Aufnahme aus dem Ausland:
Zur Wahrung politischer Interessen kann für die Aufnahme aus dem Ausland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen
Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen:
Auf Anordnung der obersten Landesbehörde kann ausländischen Staatsangehörigen aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Gruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz:
Hierbei handelt es sich um Personen, die aus anderen europäischen Staaten auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union übernommen werden.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen
Aufenthalt aus humanitären Gründen:
Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge erhalten zunächst eine auf 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Erst dann kommt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Betracht.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen
Kontakt
Integration und Ausländer
Ordnung
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland
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