Unsere Service-Garantie
Endlos warten auf die Baugenehmigung? Unsicher, ob der dringend benötigte Ersatzführerschein noch rechtzeitig fertig wird? Der Landkreis Osnabrück kennt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit den Behörden.
Und wir gehen neue Wege, um ein zuverlässiger Dienstleistungspartner zu sein. Unter der Überschrift "Servicegarantien in der Kommunalverwaltung" sagen wir Ihnen, wie viel Zeit wir für eine Leistung oder Entscheidung in Ihrer Sache benötigen, und verpflichten uns, diesen Zeitrahmen einzuhalten. Unsere Servicegarantien geben jeweils die Netto-Zeiten an. Nicht berücksichtigt sind die Zeiten, die für im Einzelfall notwendige Stellungnahmen anderer Behörden benötigt werden, denn auf diese Zeiten haben wir in der Regel leider keinen Einfluss.
Um unsere Servicegarantien einhalten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nur wenn wir rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen von Ihnen bekommen, können wir Sie optimal bedienen. Welche Unterlagen in Ihrem jeweiligen Fall vorliegen sollten, können Sie gerne telefonisch unter (05 41)50 1-0 erfragen oder unter Dienstleistungen der entsprechenden Leistung im Internet einsehen.
Vorschläge und Anregungen erwünscht
Wir versprechen, mit aller Kraft an der Einhaltung der Servicegarantien zu arbeiten. Wir bitten aber auch um Nachsicht, wenn es ausnahmsweise mal nicht klappen sollte. Dann nennen wir Ihnen selbstverständlich die Gründe.
STRAßENVERKEHR | |
Kfz-Zulassung | sofort |
Ausfuhrkennzeichen rote Einzelkennzeichen | sofort |
Umtausch in den EU Führerschein | 6 Wochen |
Internationale Führerscheine | sofort |
Ersatzführerschein (Verlust) | 6 Wochen |
Ersterteilung, Erweiterung, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse (bis zur Erteilung des Prüfauftrages) | 6 Wochen |
Ausnahmegenehmigung von der Anschnallpflicht | sofort |
Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte | sofort |
Genehmigungen nach dem Güterbeförderungsgesetz | 4 Wochen |
Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz | 4 Wochen |
Genehmigung von Veranstaltungen, von Schwertransporten und der Einrichtung von Baustellen | 4 Wochen |
Genehmigung der Einrichtung von Baustellen | 4 Wochen |
ERZIEHUNG - FAMILIE - BILDUNG | |
Elterngeldanträge | 4 Wochen |
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen | sofort |
Unterhaltsbeurkundungen | sofort |
Beurkundung von Sorgeerklärungen | sofort |
Beurkundung von Zustimmungserklärungen in Familienangelegenheiten | sofort |
Unterhaltsvorschussverfahren | 4 Wochen |
BAFöG | 6 Wochen |
GEWERBE | |
Gaststätten-Konzessionierung | 4 Wochen |
Vorläufige Konzessionen im Gewerberecht | 1 Woche |
BAUEN | |
Genehmigung von Wohnbauvorhaben | 4 Wochen |
Genehmigung von Wohnbauvorhaben bei Beteiligung anderer Behörden | 8 Wochen |
Genehmigung von Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Vorhaben | 8 Wochen |
Genehmigung von Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Vorhaben bei Beteiligung anderer Behörden | 19 Wochen |
Genehmigung sonstiger Vorhaben (Nebenanlagen wie Garagen, Wintergärten etc.) | 4 Wochen |
Genehmigung sonstiger Vorhaben bei Beteiligung anderer Behörden | 8 Wochen |
Genehmigung von Bauvorhaben unter Beteiligung der Naturschutzverbände | 34 Wochen |
Genehmigung von Bodenabbauten und Bodenauffüllungen | 4 Wochen |
GESUNDHEIT | |
Zahnärztliche Gutachten | 3 Wochen |
SONSTIGE | |
Tiergehegegenehmigungen | 3 Wochen |
Anfragen nach statistischem Datenmaterial | 1 Tag |
Kontakt
Bürgerinformation
-
0541 5014402
- info@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland
Vorschläge und Anregungen
Um diesen Service kontinuierlich verbessern zu können, freuen wir uns über Ihre Vorschläge und Anregungen.