Auslegungen
Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, beispielsweise dem so genannten Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder Planfeststellung.
Der Stadt Bad Iburg wurde die Bewilligung nach §§ 8 bis 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt, Grundwasser in einer Gesamtmenge von 445.000 Kubikmeter pro Jahr zu entnehmen. Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung.
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