Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unter Bekanntmachungen ++ Formulare Tierseuchen 

Schafe-, Ziegen- und Rinderseuchen

In unserer Übersicht über die Tiergesundheit im Schafe-, Ziegen- und Rinderseuchen erfahren Sie mehr über die Blauzungenkrankheit, wie Sie diese erkennen und was Sie gegebenenfalls dagegen tun können

Kuh auf Weide
Symbolbild

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (auch Bluetongue, Maulkrankheit oder engl. Catarrhal fever of sheep genannt) ist eine virale Infektionskrankheit von Schafen, Ziegen, Kühen und anderen domestizierten und wild lebenden Wiederkäuern.

Ab sofort ist es möglich, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. So lässt sich verhindern, dass Schafe und Ziegen schwer erkranken oder sterben

Gemäß der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV), die am 07.06.2024 in Kraft trat, ist nun die Anwendung der in der Verordnung genannten Impfstoffe möglich. Die genannten Impfstoffe werden bereits erfolgreich in anderen EU-Ländern angewandt.

Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, verendeten über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten euthanasiert werden.

Für das Jahr 2024 erwartet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine ebenso schnelle Ausbreitung des Virus, wie im Rahmen des Seuchengeschehens der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) zwischen 2006 bis 2009 zu beobachten war. BTV-8 breitete sich in Deutschland sehr schnell flächendeckend aus. In der Folge kam es zu sehr hohen Tierverlusten und großem Tierleid. Erst die Notzulassung eines Impfstoffs im Jahr 2008 führte zu einem deutlichen Rückgang der Ausbrüche.

In Bezug auf die saisonale Übertragung durch Gnitzen wurde vom FLI das Risiko in Abhängigkeit der Vektorenaktivität für die Monate Mai bis einschließlich Oktober als hoch eingeschätzt.

Im Vordergrund der Impfung steht vor allem der Schutz der Schafe und Ziegen, da die Infektion mit BTV-3 bei kleinen Wiederkäuern häufig zum Tod führt.

Durch die Tierseuchenkasse wird eine Härtebeihilfe für den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Schafen und Ziegen in Höhe der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3,00 € je Tier, bis zum 01.07.2024 ermöglicht.

Müssen sich die Personen, die Kontakt mit erkrankten Tieren haben, Sorgen um die eigene Gesundheit machen?

Das Virus der Blauzungenkrankheit verursacht nur bei Wiederkäuern die bekannten Krankheitserscheinungen und Gesundheitsschädigungen. Eine Übertragung des Blauzungenerregers durch die Gnitzen auf den Menschen, die danach an einer vergleichbaren Symptomatik erkrankten, ist nicht bekannt. Daher brauchen sich Personen, die Kontakt mit infizierten oder erkrankten Tieren haben keine Sorgen um die eigene Gesundheit machen.

Was muss ich tun, wenn ich Krankheitssymptome bei meinen Tieren vermute?

Falls die Tiere Krankheitssymptome zeigen, die auf Blauzungenkrankheit hindeuten - dies sind Speicheln, Schwellungen am Kopf, insbesondere an den Lippen, Entzündungen im Bereich der Nase, der Lippen, des Zahnfleisches, Euters mit Schorfbildung, Lahmheiten -, sollen sie die erkrankten Tiere ihrem Tierarzt zur Untersuchung vorstellen. Dieser wird dann die erforderlichen Proben zur weiteren Laboruntersuchung entnehmen, damit dann im Veterinärinstitut des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (LAVES) in Oldenburg eine Infektion festgestellt werden kann.

Gibt es Entschädigungszahlungen, falls die Krankheit bei meinen Tieren zum Tode führt?

Sehr kranke Tiere, die mit großer Wahrscheinlichkeit an der Krankheit verenden werden, können nach Begutachtung durch den Amtstierarzt getötet werden. Für diese Tiere gibt es dann eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, daß der Rinder-, Schaf- und Ziegenbestand beim Veterinärdienst für den Landkreis und die Stadt Osnabrück gemeldet ist und Beiträge an die Tierseuchenkasse gezahlt wurden.

Wer bisher seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestand noch nicht gemeldet hat, kann dies mit dem Antrag für eine Registriernummer beziehungsweise der Tierseuchenverdachtsmeldung nachholen:

  • per Fax: 0541-5014416 oder
  • per Telefon: 0541-5012162 oder
  • per E-Mail: veterinaer@lkos.de.

Was kann ich beziehungsweise der Landkreis tun, um die Krankheit zu bekämpfen, was ist an vorsorgenden Maßnahmen möglich?

Da die Krankheit über Gnitzen als Vektoren und nicht unmittelbar von Tier zu Tier übertragen wird, gibt es keine unmittelbar wirkenden Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung der Blauzungenkrankheit. Vorbeugend wird die Ausbreitung durch die Überwachung der Handelsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen kontrolliert; bedingt kann sie durch eine möglichst flächendeckende und konsequente Insektizidbehandlung eingeschränkt werden. Daher sollten Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter ihre Tiere vorbeugend mit den dafür zugelassenen Insektiziden behandeln, die sie bei ihren Tierärzten erhalten können.

Welche Verbringungsanforderungen muss ich beachten? (Stand: 27.10.2023)

Details zu Verbringungsanforderungen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu finden.

Die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD, ist eine Virusinfektion der Rinder. Sie kommt weltweit vor und zählt zu den wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen des Rindes. Das Krankheitsbild ist äußerst vielfältig.

1. Welche Bedeutung hat die BVD-Erkrankung bei Rindern?
BVD ist die Abkürzung für Bovine Virus Diarrhoe, also eine Durchfallerkrankheit der Rinder, MD ist die Abkürzung für Mucosal Disease, also eine Schleimhauterkrankung. Es handelt sich um Abkürzungen von klinischen Symptomen einer Rindererkrankung, verursacht durch das gleiche Virus. Es kommt weltweit vor und verursacht eine der wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen des Rindes. Das Krankheitsbild ist äußerst vielfältig. Wesentliche Schäden werden durch eine Schwächung der Immunabwehr und durch Fruchtbarkeitsstörungen verursacht. Die BVD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, jeder Verdacht und Ausbruch muss an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden.

2. Wie wird BVD übertragen und wie zeigt sich die Erkrankung?
Ausgangspunkt der schweren Folgen einer Infektion ist die Ansteckung von tragenden Tieren durch sog. persistent infizierte Tiere (= PI-Tier); es handelt sich um Dauerausscheider, die das Virus massenhaft ausscheiden, solange sie leben. Die Dauerausscheider entstehen, wenn Rinder sich als Fetus bereits vor dem 120. Trächtigkeitstag mit dem BVD-Virus infiziert haben und die Infektion überstanden haben. Das Virus ist bereits im Körper, bevor das Immunsystem des Fetus ausgereift ist; es wird als "körpereigen" akzeptiert. Die Folge ist, dass sich das BVD-Virus vom Immunsystem "unbehelligt" im Kalb vermehren kann und mit Kot, Urin, Nasensekret, Speichel, Sperma ausgeschieden wird. Das so infizierte Rind bleibt lebenslang ein Virusträger und -ausscheider. Haben PI-Tiere wiederum Kontakt zu ungeschützten tragenden Rindern, können sie diese und damit wiederum deren Fetus anstecken; somit können weitere PI-Tiere entstehen.

Die PI-Tiere können Kümmerer sein (kleine Tiere, große Köpfe) oder auch völlig unauffällig aussehen; die PI-Tiere verenden in der Regel bis zum 3. Lebensjahr. Todesursache ist dann häufig eine akute hochgradige Erkrankung mit starkem blutigem Durchfall (Mucosal Disease); die Tiere kommen zum Festliegen und verenden innerhalb weniger Tage. Die Mucosal Disease entsteht, wenn das BVD-Virus, das bis dahin mit dem Tier weitgehend in Einklang gewesen ist, quasi "bösartig" wird und die Schleimhäute des Magendarmtraktes massiv schädigt. In seltenen Fällen werden einzelne PI-Tiere auch älter als drei Jahre.

Falls ein PI-Tier tragend wird, wird der Fetus immer auch zum Dauerausscheider (PI-Tier).

Hat ein dauerhaft infiziertes Rind (PI-Tier) Kontakt zu anderen Rindern, die sich zuvor noch nicht mit dem BVD-Virus auseinandergesetzt haben, so können diese Rinder kurzfristig infiziert sein. Das Immunsystem wehrt das Virus aber ab und die Tiere sind nach ca. 2 Wochen wieder virusfrei und bilden schützende Antikörper gegen die Erkrankung aus.

Um den 120. Trächtigkeitstag lernt das Immunsystem zwischen "körpereigen" und "körperfremd" zu unterscheiden. Erfolgt die Infektion circa vor dem 120. Trächtigkeitstag, kommt es häufig zur Schädigung des Fetus. Ab dem 120. Tag ist das Immunsystem des Fetus so weit entwickelt, dass es das Virus als "fremd" erkennt und abzuwehren versucht.

Erfolgt die Infektion um den 120. Trächtigkeitstag, tragen einige der infizierten Feten bleibende Schäden im Kampf gegen das Virus in Form von Missbildungen davon, die häufig mit zentralnervösen Störungen verbunden sind. Besonders zum Ende der Trächtigkeit überstehen die Feten die Infektion in der Regel ohne Schäden; das Immunsystem beseitigt den Erreger erfolgreich aus dem Körper. Gelegentlich kann es jedoch auch zu Aborten kommen.

3. Wie gelangt die Erkrankung in einen Bestand?
Die Einschleppung in einen Rinderbestand kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Häufig erfolgt sie über die Einstellung persistent infizierter Tiere (PI-Tiere); in seltenen Fällen können auch nur vorübergehend infizierte Tiere das Virus in eine Herde bringen. Es ist auch möglich, dass sich der Fetus eines tragenden Rindes, das selbst kein PI-Tier ist, nach Kontakt mit einem PI-Tier im Herkunftsbestand infiziert hat und dann im neuen Bestand als Dauerausscheiderkalb geboren wird. Auch Infektionen beim Weidegang (Zaunkontakt, ausgebrochene Rinder), auf Ausstellungen und Tiermärkten kommen in Frage. Ein weiteres Risiko stellen mangelhafte hygienische Vorkehrungen dar. Hier kommen als Überträger kontaminierte Transportfahrzeuge, Geräte, Kleidung und Futtermittel in Frage.

4. Wie können einzelne Rinder, wie kann ein Bestand auf BVD untersucht werden?
Zur Zeit erfolgt die Untersuchung auf BVD über Blutproben. Für das in Niedersachsen angewandte Untersuchungsverfahren müssen die Rinder dabei mindestens 61 Tage alt sein. Bei einer Bestandsuntersuchung müssen alle weiblichen Tiere und alle männlichen Jungrinder (die ein Jahr später noch im Bestand stehen) untersucht werden. Ab Juni 2010 sollen in Niedersachsen alle neu geborenen Kälbern mit der sog. "Ohrstanzmethode" untersucht werden, dabei wird bei der Kennzeichnung neugeborener Rinder mit der neuen Stanzohrmarke automatisch eine Ohrstanzprobe entnommen.

5. Wann sollen alle Rinder auf BVD untersucht werden?
Die Verordnung zur Bekämpfung der BVD schreibt ab 01.01.2011 die Untersuchung neu geborener Kälber und abzugebender Tiere vor. Damit der Übergang zu dieser neuen Vorschrift lückenlos gelingt, ist es in vielen Fällen sinnvoll, bereits jetzt alle Tiere des Bestandes untersuchen zu lassen.

  • Möglicherweise im Bestand vorhandene Virämiker werden schneller entdeckt und können keine weiteren Schäden im Bestand verursachen.
  • Wenn alle Tiere im Bestand bereits seit mehr als einem Jahr untersucht wurden, sinkt das Risiko auf Feststellung von neuen Virämikern, da zwischenzeitlich auch die bei der Bestandsuntersuchung noch tragenden Rinder gekalbt haben und diese Kälber ebenfalls untersucht worden sind.
  • Das Untersuchungsergebnis liegt schon rechtzeitig vor einer Vermarktung vor.
  • Der Bestand kann als BVD-unverdächtiger Bestand anerkannt werden. Für diese Bestände wird es möglicherweise vorübergehend kleine Erleichterungen bei der Abgabe von Tieren geben.
  • Die Anerkennungsphase als BVD-unverdächtiger Bestand dauert ein Jahr.

6. Wie kann ein Bestand als BVD-unverdächtig anerkannt werden?
Ein negativ untersuchtes Rind oder die Mutter eines negativ untersuchten Rindes sind BVD unverdächtig. Aber auch ein ganzer Bestand kann den Status BVD-unverdächtiger Bestand erhalten. Für diese Bestände wird es möglicherweise vorübergehend kleine Erleichterungen bei der Abgabe von Tieren geben.

Um als BVD-unverdächtiger Bestand anerkannt werden zu können, müssen

  • zuerst alle Rinder des Bestandes negativ auf BVD untersucht sein. Dabei müssen auch gleich die Masttiere mit untersucht werden, die ein Jahr später noch im Bestand sind.
  • Danach müssen mindestens 12 Monate lang alle im Bestand geborenen Kälber (weiblich und männlich) negativ auf BVD untersucht sein (siehe Ohrstanze).
  • Es dürfen nur negativ auf BVD untersuchte Tiere zugekauft werden.

7. Müssen auch Mastbullen untersucht werden?
Bei der Bestandsuntersuchung zu Beginn der einjährigen Anerkennungsphase als BVD-unverdächtiger Bestand müssen die Masttiere mit untersucht werden, die ein Jahr später noch im Bestand sind. Ab voraussichtlich Juni 2010 werden in Niedersachsen alle geborenen Kälber über die Ohrstanzprobe untersucht, also auch zur Mast vorgesehene Kälber.

8. Gibt es eine Altersgrenze der zu untersuchenden Rinder nach oben?
Vor der Abgabe oder bei einer Bestandsuntersuchung müssen auch ältere Tiere im Bestand untersucht werden. Die Mütter jedoch erhalten über den BVD Status des Tochter/Sohnkalbes auch ohne eigene Untersuchung einen Status. Praktisch können somit bei der Erstellung des Untersuchungsantrages in HI-Tier die Mütter von im Bestand vorhandenen Kälbern und Jungrindern bei der Untersuchung ausgespart werden.

9. Wieviel kostet die Untersuchung der Rinder?
Wenn der Tierhalter durch Unterschreiben der Verpflichtungserklärung dem Bekämpfungsverfahren beitritt, bezahlt die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Untersuchungskosten im Labor. Außerdem finanziert sie die Spezialohrmarken für die Ohrstanzproben, die Ohrmarkenzange und das Servicepaket inklusive Porto. Die Kosten der Entnahme von Blutproben durch den Tierarzt muss der Tierhalter selbst tragen.

10. Wie funktioniert eine Ohrstanzprobe?
Da ein dauerhafter Virusausscheider nur während der ersten Monate der Trächtigkeit im Mutterleib entsteht, ist die Untersuchung der neugeborenen Kälber der wichtigste Punkt, um die Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen. Da Blutproben nach Aufnahme von Kolostralmilch (Biestmilch) bis zum Alter des Kalbes von 60 Tagen kein sicheres Ergebnis bringen, ist die Methode der Wahl die Untersuchung einer Gewebeprobe; dort stört die Biestmilchaufnahme die Untersuchung nicht. Daher wird in Niedersachsen ab Juni 2010 ein System eingeführt, in dem der Tierhalter selber bei der Kennzeichnung der Kälber mit Ohrmarken automatisch eine kleine Gewebeprobe entnimmt und zur Untersuchung einschickt. Ist das Untersuchungsergebnis negativ, wird also kein BVD-Virus festgestellt, gilt das Kalb als BVD-unverdächtig und muss im ganzen Leben nicht mehr auf BVD untersucht werden, da ein Dauerausscheider ja nur im Mutterleib entsteht.

Falls die Mutter ein Dauerausscheider gewesen sein sollte, hätte sie während der Trächtigkeit zwangsläufig das Kalb im Mutterleib infiziert. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ist das Kalb negativ untersucht, ist die Mutter automatisch auch negativ mituntersucht.

In der Praxis läuft das Untersuchungsvefahren in Niedersachsen wie folgt ab:

  • a. Der Tierhalter erhält ab Juni 2010 auf Anforderung vom VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung e.V.) in Verden neue Ohrmarken, die mit kleinen zusätzlichen Gewebeprobenröhrchen ausgestattet sind, eine neue spezielle Ohrmarkenzange und gleichzeitig die für den Probenversand erforderlichen Materialien zugeschickt.
  • b. Der Tierhalter kennzeichnet wie gewöhnlich sein Kalb kurz nach der Geburt. Bei dem Einkneifen der Ohrmarken werden automatisch von beiden Ohren winzige Gewebeproben gewonnen, die in die Gewebeprobenröhrchen hinein gedrückt wurden. Diese beiden Proberöhrchen tragen auch die Ohrmarkenkennung und müssen vom Tierhalter nach Anleitung mit dem Probenversandmaterial eingepackt werden. Auf einer Probennahme-Begleitkarte sind vom Tierhalter Geburtsdatum und Kennzeichnungsdatum einzutragen. Dann werden die Proben mit der Karte vom Tierhalter in dem beiliegenden fertig adressierten Freiumschlag an das Untersuchungsamt geschickt. Um einen Aufdruck mit dem Untersuchungsergebnis auf dem Stammdatenblatt zu bekommen, ist es wichtig, dass die Probe schon am dritten Lebenstag des Kalbes abgeschickt wird. Für die Eintragung in HIT ist es auch sehr wichtig, dass der Tierhalter die Geburt in HI-Tier meldet. Damit ist seine Arbeit in dem Verfahren beendet.
  • c. Das Untersuchungsinstitut übermittel den Untersuchungsbefund elektronisch an den Veterinärdienst; dieser leitet den Befund elektronisch an die zentrale Rinderdatenbank in HI-Tier weiter. Dort steht dann auch für den Tierhalter lesbar der Untersuchungsbefund für das Kalb, und - sofern das Kalb negativ untersucht wurde - auch der negative Befund für die Mutter. Ist dies alles vor dem 11. Lebenstag des Kalbes geschehen, druckt das VIT in Verden bei negativem Untersuchungsbefund die Worte "BVD unverdächtig" auf das Stammdatenblatt und schickt dies dem Tierhalter zu. Ein weiterer schriftlicher Befund wird nicht erstellt. Das Kalb kann dann ohne weitere Einschränkungen hinsichtlich BVD lebenslang deutschlandweit frei gehandelt werden.

11. Wie erhält der Tierhalter die Ohrmarken für die Ohrstanzproben?
Die neuen Ohrmarken sollten die niedersächsischen Tierhalter rechtzeitig beim VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung e.V.) in Verden bestellen. Auf der Internet Seite des VIT gibt es unter dem Button "Ohrmarkenbestellung Rind" ein Bestellformular für BVD-Stanzohrmarken. Bei der ersten Lieferung wird ein sog. "Startset" mit Ohrmarkenzange, einer bestimmten Anzahl an Ohrmarken mit Probenbegleitkarten und Versandmaterial geliefert. Sobald diese Ohrmarken vorliegen, sollten die noch vorhandenen alten Restohrmarken nicht mehr verwendet sondern für später aufbewahrt werden.

12. Können Ohrstanzproben gesammelt oder müssen sie zeitnah zum Untersuchungsinstitut geschickt werden?
Das Sammeln von Ohrstanzproben ist aus folgenden Gründen grundsätzlich nicht sinnvoll:Die Ohrstanzproben sollen möglichst zeitnah nach der Geburt und Kennzeichnung an das Untersuchungsinstitut eingeschickt werden, damit die Ergebnisse rechtzeitig in der Rinderdatenbank vorliegen (spätestens 11 Tage nach dem Geburtsdatum muss der Untersuchungsbefund elektronisch an HI-Tier übermittelt sein). Daher empfiehlt es sich, den Kälbern spätestens am 3. Lebenstag die Ohrmarke einzuziehen und anschließend sofort die Ohrstanzproben einzuschicken. Nur so ist gewährleistet, dass ihre Ergebnisse in das Stammdatenblatt eingedruckt werden können.

13. Kann ab 2011 auf Ohrstanzproben verzichtet und über Blut untersucht werden?
Nein, die Ohrstanzproben werden erst einmal mindestens 2 - 3 Jahre oder auch auf Dauer durchgeführt, da dies genauer und auch kostengünstiger ist als die Blutproben.

14. Muss ein tot geborenes Kalb untersucht werden?
Nein, diese Tiere können nicht mit Ohrstanzproben untersucht werden. Daher solle in Beständen, die ansonsten ausschließlich über Ohrstanzprobe untersuchen lassen, in diesem Fall die Mutter per Blutprobe untersucht werden.

15. Was ist zu beachten, wenn ein Virämiker festgestellt wird?
Wird bei den Untersuchungen ein BVD-positives Tier festgestellt, muss dieses nach frühestens 21 Tagen, spätestens jedoch nach 60 Tagen, noch einmal untersucht werden. Wenn auch diese zweite Untersuchung positiv ist, handelt es sich um einen Dauerausscheider (= PI-Tier, Virämiker). Bei mittels Ohrstanzprobe festgestellten positiven Tieren genügt eine Untersuchung für die Feststellung eines Virämikers.

Der Virämiker stellt durch die Ausscheidung von Virus ein hohes Risiko für andere Tiere und Bestände dar. Daher muss dieses Tier unverzüglich - möglichst innerhalb von einer Woche nach Befundmitteilung - ausgemerzt werden. In Absprache mit dem Veterinärdienst sollen klinisch gesunde und schlachttaugliche Tiere geschlachtet werden; Kranke Tiere und Kälber sollen vom Hoftierarzt eingeschläfert werden. Der Tierhalter kann über den Veterinärdienst einen Antrag auf Beihilfe stellen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Untersuchungsbefunde, Verpflichtungserklärung, Jungtierimpfung, Erfüllung von Melde- und Beitragspflicht).

16. Wann müssen Rinder gegen BVD geimpft werden?
In Beständen, in denen Virämiker festgestellt wurden, sollen alle Rinder rechtzeitig vor dem ersten Belegen gegen BVD geimpft werden. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten des Impfstoffes bei den Betrieben, die durch Unterschreiben der Verpflichtungserklärung dem Bekämpfungsverfahren beigetreten sind. Die Kosten der Impftätigkeit muss der Tierhalter selbst an den Tierarzt zahlen.

Bei Betrieben ohne Virämiker sollte in Absprache mit dem Haustierarzt und oder dem Veterinäramt abgewogen werden, ob auf eine Impfung verzichtet werden kann. Maßgeblich für diese Entscheidung ist die Abschätzung des individuellen Kontakt- und Einschleppungsrisikos des Betriebes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derzeit noch fast jeder zweite Betrieb Kontakt mit dem BVD Virus hat. Insofern wird allen Betrieben die Impfung empfohlen. Derzeit trägt die Niedersächsische Tierseuchenkasse noch die Impfstoffkosten für die Jungtierimpfung.

17. Was muss bei der Vermarktung bzw. Abgabe von Rindern beachtet werden?
Zur Zeit gibt es noch keine bundesweit gültigen Beschränkungen für den Handel mit Rindern hinsichtlich der BVD. In einzelnen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, dürfen allerdings Betriebe, die dem dortigen Bekämpfungsverfahren beigetreten sind, nur noch BVD-unverdächtige Rinder kaufen.

Spätestens ab 01.01.2011 müssen alle Tiere, die abgegeben werden, vorher auf BVD untersucht sein (BVD Bundesverordnung). Die Ergebnisse der Untersuchung werden für jedes untersuchte Tier in die Rinderdatenbank übernommen. Die Geburt der Tiere muss deshalb unbedingt sofort gemeldet werden. Jeder Tierhalter kann die Untersuchung selbst durch einen Ausdruck aus der Datenbank belegen.

Vor der Einführung der Ohrstanzohrmarken geborene Rinder müssen vor der Vermarktung vom Tierarzt über Blutproben untersucht werden, sofern sie nicht durch die Untersuchung eines von ihnen stammenden Kalbes einen BVD-Status erhalten. Kühe, deren Kälber negativ untersucht sind, erhalten nämlich auch den Status BVD-unverdächtig.

Der Landkreis Osnabrück hat eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Impfung von Rindern gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhö (BVD) erlassen. Solche Allgemeinverfügungen werden flächendeckend in Niedersachsen erlassen und sind erforderlich, um den Status „frei von BVD“ für Niedersachsen nach EU-Recht zu erlangen. Die Seuchenfreiheit hat nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern bietet auch ein Plus im Handel mit Rindern.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter der Rubrik Verwaltung – Bekanntmachungen zu finden.

Im Einzelfall können jedoch befristete Ausnahmen vom Impfverbot erteilt werden, wenn beispielsweise das BVD-Virus in eine Herde eingeschleppt wird. Dann kann die Impfung dazu beitragen, die Infektion innerhalb der Herde einzudämmen.

Kontakt

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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