Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Es besteht die Möglichkeit ausländische Abschlüsse auf dem deutschen Arbeitsmarkt anerkennen zu lassen. Personen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, haben einen Rechtsanspruch darauf, ihren Abschluss mit den Anforderungen an denselben Beruf in Deutschland vergleichen zu lassen.

Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, inwiefern der im Ausland erworbene Abschluss einem in Deutschland erworbenen gleichwertig ist. Das Anerkennungsgesetz erleichtert diesen Weg.

Beratung: Die Anlaufstellen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" bieten Informationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und verweisen Anerkennungsinteressierte an die für ihr Anliegen zuständige Stelle.

Kontakt

Migrationszentrum

MaßArbeit (Jobcenter) kAöR

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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