Finanzen - Versicherungen
Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema Geld und Banken. Außerdem gibt es in Deutschland eine Reihe von gesetzlichen und privaten Versicherungen. Einige Versicherungen sind sogar Pflicht. Nachfolgend sind die wichtigsten aufgelistet.
Wer in Deutschland lebt und arbeitet, braucht ein Bankkonto. Viele Geldgeschäfte verlaufen ohne Bargeld. Das Konto kann bei einer Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut eröffnet werden. Dem Konto kann Geld gutgeschrieben und abgebucht werden. Es dient insbesondere dazu, regelmäßige Einnahmen wie monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen gutzuschreiben, Rechnungen zu bezahlen und regelmäßige Ausgaben (Miete, Strom) zu begleichen.
Erleichterte Kontoeröffnung
Aufgrund der steigenden Anzahl der Geflüchteten besteht seit dem 18. Juni 2016 die Möglichkeit eines Basiskontos für jede Person.
Was ist ein Basiskonto?
Die Kontobezeichnung "Basiskonto" steht für ein Girokonto, das ohne Abfrage bei der Schufa (Bonitätsauskunft) eröffnet werden kann. Der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr wird sichergestellt. Es wird als Guthabenkonto ohne Überziehungsmöglichkeit geführt, man kann also nicht mehr Geld ausgeben als auf dem Konto vorhanden ist. Das Konto dient dazu Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen zu tätigen. Zudem können Zahlungsvorgänge mit Hilfe einer Zahlungskarte durchgeführt werden.
Wie richte ich ein Basiskonto ein?
Die Eröffnung eines Kontos ist bei einer Bank zu beantragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hält hierzu auf ihrer Internetseite ein Antragsformular bereit. Dieses Formular ist auszufüllen und bei der Bank einzureichen. Alle Banken sind gleichermaßen verpflichtet, unter den oben angegebenen Voraussetzungen ein Basiskonto führen zu lassen.
Weitergehende Informationen zum Basiskonto und rund um das Thema Verbraucherschutz, erhalten Sie auch bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V..
Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es zahlreiche private Versicherungen. Jede Versicherung kostet Geld. Sie sollten daher gut überlegen, welche Versicherung Sie wirklich brauchen, bevor Sie eine Versicherung abschließen.
Haftpflichtversicherung
Die erste und wichtigste Versicherung, die Sie von Beginn an brauchen, ist die „Privathaftpflichtversicherung“.
Sie kommt zum Einsatz, wenn Sie einem anderen schuldhaft einen Schaden zugefügt haben. Dann sind Sie dazu verpflichtet diesen Schaden zu ersetzten. Sollten Sie keine Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie die durch den Schaden entstandenen Kosten selbst tragen. Nicht so mit einer zuvor abgeschlossenen Privathaftpflichtversicherung. Hier steht die Versicherung für die verursachten Schäden ein. Wurde der Schaden aus Versehen/unbeabsichtigt verursacht, bezahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wurde der Schaden absichtlich verursacht, besteht kein Versicherungsschutz.
Wichtig: Melden Sie Schadensfälle unverzüglich und übernehmen Sie nicht eigenständig die Regulierung!
Hinweis!
Die Kommunen sind nicht verpflichtet, die Kosten für eine Haftpflichtversicherung der Flüchtlinge zu übernehmen. Auch müssen die Kommunen nicht für Schäden aufkommen, die Flüchtlinge anderen zufügen. Dass die Geschädigten es unter Umständen mit nicht zahlungsfähigen Schuldnern zu tun haben, ist ein allgemeines Lebensrisiko.
Jedem Flüchtling steht es frei, eigenständig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgesetzt werden.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie ein Auto oder ein Motorrad besitzen, sind Sie verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Weitere Sach- und Personenversicherungen:
- Hausratsversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
Weitere Informationen rund um das Thema Versicherungen erhalten Sie bei einer Versicherungsgesellschaft.
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Es bietet finanziellen Schutz vor großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit. Dadurch soll ein stabiler Lebensstandard garantiert werden.
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Allerdings gilt für die Kranken- und Rentenversicherung, dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt (sogenannte Beitragsbemessungsgrenze). Die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung wird von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Sie wird automatisch vom Gehalt oder Lohn abgezogen. Durch die Einzahlung dieser Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen der Sozialversicherung.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung hilft Ihnen und Ihrer Familie, wenn Sie krank sind. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente tragen in Deutschland in der Regel die Krankenkassen, bis auf einen Eigenanteil. Sollten Sie wegen einer Krankheit für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können und deshalb kein Gehalt oder Lohn bekommen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein so genanntes Krankengeld als Ausgleich. Zudem übernimmt sie viele Kosten für die Gesundheitsvorsorge, bezahlt Rehabilitationsmaßnahmen und übernimmt die Kosten für die Geburt Ihrer Kinder.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Pflicht. Sollte Ihr Einkommen über dieser Grenze liegen, können Sie wählen, ob Sie Mitglied der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein möchten. Eine dieser beiden Varianten müssen Sie wählen. Es ist nicht möglich, ganz auf Krankenversicherungsschutz zu verzichten.
Krankenversicherungen unterscheiden sich oft in ihren Beiträgen und Leistungen – daher sollten Sie sich gut informieren und mehrere Angebote vergleichen!
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung sichert Sie im Alter finanziell ab. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Bis zum Jahr 2012 bekamen sie in der Regel ab dem 65. Lebensjahr eine Rente ausbezahlt. Seitdem Jahr 2012 wird das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahr 2029 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren für alle, die ab 1964 geboren sind. Allerdings wird es auch dann Ausnahmen geben, beispielsweise für Personen, die besonders lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben.
Hinweis!
Die gesetzliche Rente ist geringer als das Einkommen, dass Sie während der Berufstätigkeit erhalten. Damit Sie Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, sollten Sie die gesetzliche Rentenversicherung durch eine private Vorsorge ergänzen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung hilft Ihnen finanziell und beratend, wenn Sie sich im Alter oder auf Grund einer schweren Krankheit nicht mehr selbst versorgen können und auf Pflege angewiesen sind. Ebenso unterstützt die Pflegeversicherung Personen, die Angehörige pflegen. Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie immer einen Antrag stellen.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann sind Sie automatisch Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Sind Sie hingegen in einer privaten Krankenversicherung versichert? Dann müssen Sie zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.
Kontakt
Bürgerinformation
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49082 Osnabrück
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