Wohnen
Suchen Sie eine Wohnung oder ein Haus? Zeitungen und das Internet sind gute Informationsquellen. Viele Zeitungen veröffentlichen auch auf ihren Internetseiten Wohnungsanzeigen.
Sobald Sie eine neue Wohnung und damit auch eine neue Adresse haben, müssen Sie das der zuständigen Meldebehörde in Ihrer Gemeinde mitteilen. Wenn Sie sich zu spät ummelden, müssen Sie eventuell ein Bußgeld bezahlen. Außer dem kann eine verspätete Ummeldung unter Umständen negative Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben. Wenn Sie umgezogen sind, sollten Sie der Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Ihre Briefe und Pakete werden dann für einen vereinbarten Zeitraum automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet.
Einen regionalen Immobilienmarkt für die Region Osnabrück finden Sie zum Beispiel auf der Seite der NOZ. Es gibt viele Anbieterinnen und Anbieter, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern spezialisiert haben.
Haben Sie etwas Passendes gefunden? Nehmen Sie Kontakt mit der Anbieterin oder dem Anbieter auf.
Brauchen Sie Hilfe bei der Wohnungssuche? Die Meldebehörde Ihres Wohnortes kann Sie mit nützlichen Adressen und Informationen unterstützen. Häufig können Wohnungen dort direkt vermittelt werden.
Sozialwohnung
Sie können sich keine Wohnung leisten? Um eine preiswerte Miete zu ermöglichen, gibt es Sozialwohnungen, die vom Staat gefördert werden. Diese Wohnungen werden nur an bedürftige Bevölkerungsgruppen vermietet.
Wohngeld
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Ob Ihnen ein Mietzuschuss zusteht und in welcher Höhe, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete ab.
Was müssen Sie als nächstes tun, wenn Sie eine geeignete Wohnung gefunden haben? Was kommt nach dem Umzug?
Anmeldung oder Ummeldung bei der Gemeinde
Sie müssen sich anmelden, es gilt die Meldepflicht. Wenn Sie eine neue Wohnung oder ein Zimmer beziehen, muss die Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen. Hier können Sie auch die Adresse in Ihrem Ausweisdokument berichtigen lassen.
Die Meldung ist kostenfrei. Sie erfolgt persönlich, der Ausweis oder Pass ist vorzulegen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter stellt Ihnen hierzu eine nötige Bescheinigung aus. Sollten Sie sich zu spät anmelden oder ummelden, müssen Sie eventuell eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro bezahlen. Die verspätete Anmeldung oder Ummeldung kann auch negative Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben.
Änderung des Wohnsitzes mitteilen
Sobald Sie umgezogen sind, sollten Sie dies der Postfiliale in Ihrem bisherigen Wohnort mitteilen oder online auf den Internetseiten der Post. So können Ihre Briefe und Pakete für einen vereinbarten Zeitraum automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Dieser Service kostet jedoch eine Gebühr. Ebenso sollten Sie andere Institutionen über die Adressänderung informieren. Dazu gehören zum Beispiel Banken, Versicherungen, Behörden und Krankenkassen.
Telefon und Internet beantragen
Der Telefon- und Internetvertrag sollte Ihren Bedürfnissen entsprechen. Es kann hilfreich sein, sich von jemandem zum Vertragsabschluss begleiten lassen, der gut Deutsch versteht. Diese Person sollte den
Telefon- und Internetvertrag lesen und Ihnen erklären, was in dem Vertrag steht. Wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind, können Sie ihn unterschreiben. Oft ist man für 24 Monate an den Vertrag gebunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
WLAN
An vielen Orten können Sie WLAN nutzen. Entweder ist es frei zugänglich oder Sie brauchen Zugangsdaten mit einem Passwort um sich einzuloggen. Das ist sehr hilfreich und man verbraucht dabei keine mobilen Daten.
Fernsehen und Radio
Jeder Haushalt zahlt zudem eine Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehkanäle. Die Beitragspflicht gilt unabhängig davon, ob sich Rundfunkgeräte beziehungsweise Fernseher im Haushalt befinden oder nicht. Personen, die Sozialleistungen beziehen, sind davon befreit. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Energieversorgung anmelden
Strom und Gas müssen in der Regel von Ihnen angemeldet werden. Wählen Sie hierzu einen für Sie passenden Energieversorger.
Richtig heizen und lüften
Richtiges Heizen und Lüften spart Geld, schützt vor Schimmel und ist gleichzeitig umweltschonend.
Stoßlüften statt gekipptem Fenster - Mehrmals täglich für einige Minuten Stoßlüften sorgt für einen guten Luftaustausch. Dies ist zentral für die Vermeidung von Schimmel und Sie sparen gleichzeitig Heizkosten.
Feuchtigkeit durch Lüften aus der Wohnung lassen - Um unnötige Feuchtigkeit in der Wohnung zu vermeiden, sollte Wäsche nach Möglichkeit nicht in der Wohnung getrocknet werden. Beim Kochen ist es sinnvoll, die Dunstabzugshaube einzuschalten. Auch nach dem Duschen ist gründliches Lüften wichtig.
Müllentsorgung
Wohin mit Wertstoffen und Abfällen? Richtig sortieren und trennen! Der Müll wird in Deutschland getrennt gesammelt und entsorgt. Damit können Abfälle mit wenig Aufwand entsorgt und Wertstoffe besser wiederverwendet werden. Jeder Haushalt zahlt eine Gebühr für die Müllabfuhr.
Im Landkreis Osnabrück gibt es unterschiedliche Behälter:
- Bioabfälle –braune Tonne
- Altpapier –grüne Tonne
- Verpackungen –gelber Sack
- Restmüll –graue Tonne
- Altglas –über 400 Glascontainer im Landkreis Osnabrück
Abfalltrennung: So einfach geht´s
Was dazu gehört, was nicht und über die Entsorgung von Sperrmüll, Elektronikschrott informieren Sie sich bitte bei der
AWIGO
Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück
Niedersachsenstraße 19
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 3655-55
E-Mail: info@awigo.de
Der Mietvertrag regelt das Mietverhältnis. Er ist sowohl für Sie als auch für Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bindend. Sie sollten den Mietvertrag deshalb sehr genau lesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Dieser Vertrag ist ein wichtiges Dokument, Sie sollten ihn gut aufbewahren.
Zusätzlich zum Mietvertrag muss oftmals ein Übergabeprotokoll unterschrieben werden. In diesem Protokoll wird festgehalten, in welchem Zustand die Wohnung bei der Übernahme war. Für Mängel in der Wohnung, die darin nicht vermerkt sind, können Sie später verantwortlich gemacht werden. Lesen Sie sich deshalb das Übergabeprotokoll sehr genau durch, bevor Sie es mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Als Sicherheit für die Wohnung kann die Vermieterin oder der Vermieter eine Kaution verlangen. Die Summe dieser Kaution darf höchstens so hoch sein wie drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Sie die Kaution in der Regel zurück. Hinterlassen Sie die Wohnung jedoch nach Ihrem Auszug in einem schlechten Zustand oder bezahlen Sie die Miete nicht vollständig, behält die Vermieterin oder der Vermieter die Kaution.
Nebenkosten
Neben der Miete für die Wohnräume fallen weitere Kosten an, die Nebenkosten oder Betriebskosten genannt werden. Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel die Kosten für Heizung und Wasser sowie Abwasser- und Müllgebühren.
Hausordnung
In der Hausordnung sind Regeln für das Zusammenleben aller Hausbewohnerinnen und Hausbewohner festgelegt.