Katastrophenschutz: Schutz von Leben, Eigentum und Umwelt

In einer Welt, die von Naturkatastrophen, Unfällen und Krisen bedroht ist, kann der Katastrophenschutz von entscheidender Bedeutung sein: Dem Landkreis Osnabrück obliegt es als unterer Katastrophenschutzbehörde, die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, indem effektive vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zum Schutz vor und zur Bewältigung von Katastrophen ergriffen werden.

Zwei Personen bei einem Rettungseinsatz

In Niedersachsen definiert das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) einen Katastrophenfall als eine außergewöhnliche Gefahrenlage, bei der das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum vieler Menschen, erhebliche Sachwerte oder die Umwelt in einem erheblichen Maße bedroht sind oder geschädigt werden. Ein Katastrophenfall kann durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden, darunter Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben oder Waldbrände, aber auch technische Großschadensereignisse wie Chemieunfälle, Großbrände oder terroristische Anschläge.

Der Katastrophenschutz ist keine konkret abgrenzbare Aufgabe der Gefahrenabwehr etwa wie Brandschutz oder Verbrechensbekämpfung. Der Katastrophenschutz wird nicht aus präsenten, einer Behörde zugeordneten Einsatzkräften gebildet und er besteht auch nicht als dauerhaft vorhandene Hilfstruppe, der kontinuierliche Aufgaben zugewiesen sind.

Katastrophenschutz ist vielmehr ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden.

Wichtiges Merkmal des Organisationsprinzips ist die Vorbereitung auf verschiedene mögliche Ereignisse. Hierzu werden u.a. ein Katastrophenschutzplan und Sonderpläne für besondere Gefahrenlagen erstellt und fortlaufend weitergeschrieben. Diese Pläne enthalten eine Vielzahl von Elementen, die darauf abzielen, Menschen, Eigentum und die Umwelt vor den Auswirkungen einer Katastrophe zu schützen

Der Landkreis Osnabrück hält für den Katastrophenfall einen Krisenstab mit Mitarbeitenden aus allen Fachdiensten der Kreisverwaltung vor. Der Stab hat die strategischen, logistischen und kommunikationsbezogenen Aufgaben zu erledigen, die ohne diese Zusammenfassung auf zahlreiche Fachdienste und Abteilungen verteilt wären und die normalerweise nur im Rahmen der Alltagstätigkeit während der normalen Arbeitszeiten erledigt werden würde.

Die Arbeit des Stabes betrifft nicht die einzelnen Einsatzmaßnahmen, sondern gewährleistet die Rahmenbedingungen für einen möglichst reibungslosen Einsatz der Kräfte. Die Stabsmitglieder nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Übungen teil um im Bedarfsfall optimal vorbereitet zu sein.

Bevölkerungswarnungen über Apps sind ein modernes Instrument zur schnellen und effektiven Warnung der Bürgerinnen und Bürgern vor potenziellen Gefahren oder Katastrophen. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

  • Schnelle Warnung: Durch den Einsatz von Smartphone-Apps können Behörden oder Organisationen schnell Warnungen an eine große Anzahl von Menschen senden. Dies ist besonders wichtig in Situationen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, wie bei Naturkatastrophen, Unfällen oder anderen Notfällen.
  • Gezielte Warnungen: Apps können Warnungen basierend auf dem Standort des Benutzers senden. Dadurch können Warnungen gezielt an Personen in betroffenen Gebieten gesendet werden, was die Effektivität erhöht und unnötige Panik in anderen Gebieten verhindert.

Folgende Warn-Apps stehen Ihnen zur Verfügung: KATWARN und NINA

Sirenen in kreisangehörigen Kommunen

Zudem können in vielen kreisangehörigen Kommunen Sirenen zur Bevölkerungswarnung eingesetzt werden. Aktuell befindet sich der Landkreis Osnabrück im engen Austausch mit den Kommunen, um neue Sirenen zu errichten um im Bedarfsfall möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Achten Sie hierbei auf folgende Signaltöne:

  • Signalton „Warnung der Bevölkerung“: Als Warnsignal ertönt ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. Sobald Sie diesen Ton hören, sollten Sie ein Radio einschalten und auf entsprechende Durchsagen z.B. zu Verhaltensweisen oder ähnlichem achten. Bewahren Sie Ruhe!
  • Signalton „Entwarnung“: Zur Entwarnung ertönt ein einminütiger Dauerton. Dieses bedeutet, dass keine Gefahren mehr bestehen.  Dennoch sollte auf weitere Hinweise geachtet werden.

Die verschiedenen Wege zur Bevölkerungswarnung werden jährlich zum bundesweiten Warntag am zweiten Donnerstag im September geprobt.

Statistisch gesehen hat jeder Bürger in Deutschland im Jahr 2022 12,2 Minuten als Endverbraucher einen Stromausfall gehabt. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein, beispielsweise Unwetter oder technische Störungen. Infolge von Unwettern, Großeinsatzlagen oder technischem Versagen kann es unter Umständen zum Ausfall der Stromversorgung kommen. Im Normalfall sind Stromausfälle innerhalb kurzer Zeit behoben, sollte dies jedoch länger dauern, kann dies zu Beeinträchtigungen des Alltags führen

  • Lichtausfall: Eine der offensichtlichsten Auswirkungen eines Stromausfalls ist der Verlust der Beleuchtung. Ohne Strom funktionieren elektrische Lampen nicht mehr, was zu Dunkelheit in Wohnungen, Gebäuden und Straßen führt.
  • Ausfall elektrischer Geräte: Elektrische Geräte wie Fernseher, Computer, Kühlschränke, Klimaanlagen und andere Haushaltsgeräte funktionieren ebenfalls nicht mehr, was den täglichen Betrieb beeinträchtigt.
  • Ausfall medizinischer Geräte, wie Heimbeatmungsgeräte und Ernährungspumpen, sollten Sie oder Ihre Angehörigen auf solche Geräte angewiesen sein, kümmern sie sich um eine Rückfallebene. Der Landkreis Osnabrück wird in einem solchen Krisenfall nicht die Versorgung von Einzelhaushalten übernehmen können. Sorgen Sie selbst vor!
  • Heizungsausfall: Alle Heizungsanlagen arbeiten mit elektrischen Pumpen und fallen daher aus. Dies ist vor allem im Winter von besonderer Bedeutung und erfordert eine Eigenvorsorge.

Eine Versorgung mit Solarstrom, Windenergieanlagen oder Biogasanlagen ist bei einem Stromausfall in der Regel nicht möglich. Grund hierfür ist, dass netzgeführte Wechselrichter bei einem Netzausfall nach den Vorschriften der Energieversorger sofort ausgeschaltet werden. Bei ausgewählten Wechselrichtern können Sie einen Teil Ihrer Haushaltsgeräte auch bei Stromausfall mit Solarstrom versorgen.

Wenn der Strom ausfällt und die üblichen Kommunikationswege wie Internet und Fernsehen nicht mehr verfügbar sind, können alternative Methoden zur Informierung der Bevölkerung eingesetzt werden. Hier sind einige Möglichkeiten:

  • Analoge Radios: Batteriebetriebene, handkurbelbetriebene oder Autoradios können als wichtige Informationsquelle dienen, wenn die Stromversorgung ausfällt. Die Bevölkerung kann angewiesen werden, ihre Radios einzuschalten und auf lokale Sender zu achten, die möglicherweise Notfallwarnungen und Informationen übertragen.
  • Sirenen und Lautsprecherdurchsagen: Viele Gemeinden verfügen über Sirenen- oder Lautsprechersysteme, die für Notfallwarnungen verwendet werden können. Diese können genutzt werden, um die Bevölkerung über den Stromausfall zu informieren und gegebenenfalls weitere Anweisungen zu geben. An einem Ausbau von Sirenen arbeitet der Landkreis Osnabrück aktuell eng zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, sich einen Vorrat für den Notfall anzulegen. Dies kann neben einem Unwetterereignis auch die Störung von Lieferketten sein. Dieser Vorrat sollte mindesten für 10 Tage ausreichen und neben fester Nahrung auch Getränke umfassen.

Weitere Informationen hierzu können Sie der Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ oder dem Video „Für alle Fälle kurz erklärt: Wie funktioniert Bevorratung?“ des BKK entnehmen. Einen guten Überblick darüber, welche Lebensmittel in welchen Mengen sich für den Notfall-Vorrat empfehlen, bietet der Vorratskalkulator des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Nützlich sind zudem die Tipps des BBK zum Kochen ohne Strom.

Wichtig ist hierbei, dass die eingelagerten Lebensmittel dem eigenen Konsumverhalten entsprechen und hierdurch regelmäßig verzehrt/ getauscht werden.

Katastrophen werden vor Ort von den Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk.

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säulen des Katastrophenschutzes im Landkreis Osnabrück.

Kontakt

Katastrophenschutzbehörde

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Landrätin Anna Kebschull

Landrätin Anna Kebschull zum Thema Katastrophenschutz im Landkreis Osnabrück