Religion - Politik

Im alltäglichen Leben treffen die unterschiedlichsten Nationen, Kulturen und Religionen aufeinander. In Deutschland gilt die Religionsfreiheit. Jeder und jede kann sich zu seiner oder ihrer Religion bekennen – oder zu keiner. Das bedeutet, dass man glauben darf, was man möchte. 

Es wird daher auch erwartet, dass man akzeptiert und respektiert, dass andere Menschen an einen anderen Gott glauben – oder an gar keinen. Dies ist eine persönliche Entscheidung und jedem selbst überlassen.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland sind Christen. Aber auch orthodoxe Christen, Muslime, Juden, Buddhisten und Mitglieder zahlreicher anderer Religionsgemeinschaften sind Teil der deutschen Gesellschaft.

Die Gesetze über die Sonn- und Feiertage berücksichtigen die christlichen Feiertage wie zum Beispiel Weihnachten und Ostern. Der interkulturelle Kalender, zur Verfügung gestellt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe Download auf der rechten Seite), beinhaltet nicht nur die wichtigsten christlichen Feiertage. Auch die bedeutendsten Festtage der vier anderen Weltreligionen (Islam, Hinduismus, Buddhismus und Judentum), sowie weitere Gedenktage finden sich hier wieder.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist die wichtigste rechtliche Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland. Die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes sichern die Grundrechte der und des Einzelnen gegenüber dem Staat. Besonders wichtige Grundrechte sind:

  • Schutz der Menschenwürde
  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Gleichheit aller vor dem Gesetz
  • Glaubensfreiheit
  • Meinungsfreiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • Berufsfreiheit
  • Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht
  • Pressefreiheit

Die "Verfassung in Kurzform" beschreibt die wichtigsten Prinzipien, nach denen das politische System der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist. Deutschland ist

ein Bundesstaat, das heißt Deutschland besteht aus Bundesländern. Das sind zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Niedersachsen. Es gibt insgesamt 16 Bundesländer, darunter auch die sogenannten Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die politische Macht in Deutschland wird aufgeteilt zwischen der Bundesregierung in Berlin (man spricht oft von dem "Bund") und den Regierungen der einzelnen Bundesländer. So ist zum Beispiel die Bundesregierung für die Außenpolitik verantwortlich. Sie vertritt Deutschland nach außen. Die Bundesländer bestimmen über die Organisation der Polizei oder auch die Schul- und Kulturpolitik. Daher kann es vorkommen, dass eine Abschlussprüfung in Bayern anders bewertet wird als in Niedersachsen. Die Aufgabenverteilung dieser beiden politischen Ebenen - Bund und Länder - ist im Grundgesetz geregelt. Die politischen Vertreter der Bundesländer bilden den Bundesrat. Eine Vielzahl von Gesetzen, die das Parlament verabschiedet, bedarf der Zustimmung durch die Vertretung der Länder. Sie sind also in entscheidender Weise an der Gesetzgebung beteiligt.

eine Demokratie, das heißt alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es übt sie aus durch das Parlament, die Regierung und die Gerichte. Die Demokratie lebt aber vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern, sie sind die Basis der Staatsgewalt. In Wahlen und Bürgerentscheiden, durch gesellschaftliches und politisches Engagement und durch ihr Interesse für die diskutierten Themen legen sie die Grundlage für einen funktionierenden Staat.

ein Rechtsstaat, das heißt die Entscheidungen des Staates sind an das Gesetz gebunden. Die Handlungen des Staates können durch Gerichte kontrolliert werden. So kann zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob neu erlassene Gesetze mit der Verfassung in Einklang stehen. Damit werden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt und staatliches Handeln begrenzt. Auch die Politik ist an das Recht gebunden und steht nicht über ihm.

ein Sozialstaat, das heißt der Staat hilft allen Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Lebensgrundlage aus eigener Kraft zu sichern. Er gleicht Benachteiligungen aus. Es gibt eine Reihe staatlicher Sozialleistungen. Zu den wichtigsten zählen die gesetzliche Sozialversicherung, das Arbeitslosengeld II und das Kindergeld.

Die politische Teilhabe umfasst alle Bereiche der Bürgerbeteiligung an demokratischen Prozessen der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Dies reicht von der Mitgliedschaft in Parteien über die Beteiligung an den Kommunalwahlen, den Landtagswahlen, den Bundestagswahlen, den Wahlen zum Europaparlament bis hin zu Bürgerbeteiligungen in der Kommune.

Parteien sind wichtig für die Demokratie. Sie übernehmen zahlreiche Funktionen und tragen so zum Funktionieren des Systems bei. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich in Deutschland politisch zu beteiligen und auf die Politik - vor Ort, im Bundesland und auf Bundesebene - Einfluss zu nehmen. Eine wichtige Möglichkeit dazu ist die Mitarbeit in Interessenverbänden, Bürgerinitiativen und Gewerkschaften.

Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sind sie die einzige Form der direkten Teilnahme am politischen Prozess. Wenn die Wählerinnen und Wähler allerdings mit der Politik der Regierenden unzufrieden sind, können sie diese abwählen und einen Machtwechsel herbeiführen.

Wahlen sind in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das bedeutet:

  • alle deutschen Staatsangehörigen dürfen wählen und gewählt werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind
  • das Volk wählt die Abgeordneten direkt oder über eine Liste und nicht mittelbar über Wahlfrauen und Wahlmänner
  • niemand darf Druck auf die Wählerinnen und Wähler ausüben, eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten zu wählen. Es gibt keine Wahlpflicht
  • jede Stimme zählt gleich viel
  • es bleibt geheim, wie die einzelne Wählerin oder der einzelne Wähler abgestimmt hat. Veröffentlicht wird nur das Gesamtergebnis

Hinweis!
Mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie wählen und sich zu Wahlen aufstellen lassen. Daher lohnt es sich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union besitzen und seit mehr als drei Monaten in Deutschland leben, können Sie sich an den Gemeinde- und Stadtratswahlen sowie den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligen.