Auswirkungen des Brexit auf Briten in Deutschland
Der für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) am 1. Februar 2020 festgelegte Übergangszeitraum, in dem aufenthaltsrechtlich alles beim Alten blieb, endete mit Ablauf des vergangenen Jahres.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht haben, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Die Rechte werden also, sofern sie auch genutzt worden sind, gleichsam eingefroren. Sie bestehen „kraft Gesetzes“, d.h. sie können also ohne weiteres Zutun geltend gemacht werden. Um nachweisen zu können, dass Rechte nach dem Austrittsabkommen bestehen, wird jedoch zwingend ein Dokument benötigt, welches bei der Ausländerbehörde zu bekommen ist.
Alle der Abteilung Integration und Ausländer des Landkreises Osnabrück bekannten Britinnen und Briten haben dazu bereits gegen Ende letzten Jahres Post mit Hinweisen zum weiteren Verfahren bekommen.
Wer darauf noch nicht reagiert und sich mit der Abteilung Integration und Ausländer in Verbindung gesetzt hat, wird gebeten, möglichst bald den entsprechenden Kontakt aufzunehmen und den aufenthaltsrechtlichen Status zu klären und zu regeln.
- Das Bundesinnenministerium und das Außenministerium informieren auf ihren Webseiten zum Brexit.
- Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Januar 2021 finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.
Kontakt
Integration und Ausländer
Ordnung
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland