Wasserwirtschaft
Wasser ist ein kostbares Gut für Mensch und Umwelt, für Unternehmen genauso wie für den einzelnen Bürger. Der Fachdienst Umwelt als untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück hat die Aufgabe, diese Lebensgrundlagen zu schützen und Gefahren für die Gewässer abzuwehren.
Grundlage für das Handeln der Wasserbehörde sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Niedersächsische Wassergesetz und die dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse.
Die Wasserwirtschaft gliedert sich beim Landkreise in drei Bereiche, die Themen Abwasser, Gewässer und Grundwasser führen Sie zu den entsprechenden Dienstleistungen. Darüber hinaus hat das Team Oberflächengewässer eine Liste mit den häufigsten Fragen rund um das Thema Wasserwirtschaft erstellt, hier zum Nachschauen
Grundsatz
Das Wasser aus Schwimmbädern ist nach Definition des Wasserhaushaltsgesetzes als Abwasser anzusehen. Dieses gilt auch für private Schwimmbäder.
Bei privaten Bädern können meist unregelmäßig folgende Abwässer anfallen:
- Beckenentleerung
- Beckenreinigung
- Filterrückspülwasser
- Schwallwasser (Beckenüberlauf) bei größeren Privatbädern
Ableitungen in den Untergrund, ein Gewässer oder den Regenwasserkanal sind grundsätzlich verboten.
Abwasserbeseitigung
Grundstücke mit Kanalanschluss
Die oben genannten Abwässer sind nach den Vorgaben der Kommune bzw. des Wasserverbandes über die öffentliche Kanalisation zu beseitigen. Es sind die jeweiligen Einleitungsbedingungen der Abwasserentsorger zu beachten. Bei größeren Bädern ist eine mögliche hydraulische Überlastung im Kanal zu beachten. Es ist ggf. eine entsprechende Drosselung einzurichten.
Grundstücke im Außenbereich ohne Kanalanschluss (Kleinkläranlage)
Das Abwasser aus der Beckenentleerung darf bei Privatbädern aufgrund der hydraulischen Überlastung nicht über die Kleinkläranlage abgeleitet werden. Die Abwasserbeseitigung ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Das Abwasser aus kleinen Whirlpools kann in die Kleinkläranlage eingeleitet werden.
Das Abwasser aus der Beckenreinigung kann über die Kleinkläranlage gereinigt werden, wenn haushaltsübliche Reinigungsmittel ohne biozide Wirkung verwendet werden.
Das Filterrückspülwasser und das Schwallwasser kann über die Kleinkläranlage gereinigt werden. Ggf. ist zur Vermeidung der hydraulischen Überlastung der Kleinkläranlage eine entsprechende Drosselung einzurichten. Es ist eine ausreichende Zeit zwischen dem Einsatz von Desinfektionsmittel und der Filterrückspülung zu gewährleisten. Auf den Einsatz von Algiziden ist zu verzichten.
Kontakt
Umwelt
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland
Wasserwirtschaft: Häufig gestellte Fragen
Das Team Oberflächengewässer hat eine Liste mit den häufigsten Fragen rund um das Thema Wasserwirtschaft erstellt, hier zum Nachschauen