Voraussetzungen für Fahrerlaubnisse
Mit dem Führerschein weisen Sie Ihre Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge nach. Die Fahrerlaubnis oder auch die Umstellung auf den seit dem 01.01.1999 geltenden EU-Kartenführerschein beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Samtgemeindeverwaltung. Die Kommune leitet den Antrag an uns weiter. Und wir senden Ihnen den Führerschein zu.
- Die Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber/ die Bewerberin seinen /ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den Vorschriften ausgebildet wurde,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis der beantragten Klasse besitzt.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden bietet Ihnen die Führersscheinstelle die Möglichkeit, online einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren. Die Terminvergabe ist derzeit vier Wochen im Voraus möglich - Barzahlung nicht möglich, nur EC-Karte (girocard)
// Wichtig: Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz Stadt Osnabrück können KEINE Termine beim Landkreis Osnabrück vereinbaren.
Einwohner aus der Stadt Osnabrück reservieren Ihren Termin bitte bei der Führerscheinstelle Stadt Osnabrück: Terminvergabe Führerscheinstelle Stadt Osnabrück.
// Wichtig: Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz Stadt Osnabrück können KEINE Termine beim Landkreis Osnabrück vereinbaren
Kontakt
Führerscheinstelle
Ordnung
-
0541 50163000
- fuehrerscheinstelle@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland