Gesundheit
Wenn jemand krank ist, sollte eine Allgemeinärztin oder ein Allgemeinarzt in der Nähe aufgesucht werden. Diese sogenannten Hausärzte sind die erste Anlaufstelle für medizinische Fragen. Sie helfen und überweisen, wenn nötig, zu einer Fachärztin oder einem Facharzt.
Medizinische Notfälle
In Notfällen ist die 112 zu kontaktieren. Diese Nummer sollte nur in lebensbedrohlichen Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen benutzt werden. Das gleiche gilt für die Notaufnahme in Krankenhäusern.
Hinweis!
Die Krankenversicherung hilft Ihnen, wenn Sie krank sind. Die Kosten für ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte tragen in Deutschland in der Regel die Krankenkassen, bis auf einen Eigenanteil. Anders geregelt ist der Krankenversicherungsschutz für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sie erhalten Asylbewerberleistungen bei Krankheit.
Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen
Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei, dass Krankheiten frühzeitig erkannt werden. Viele Krankheiten lassen sich dadurch besser behandeln. Sie haben zum Beispiel einen Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krebskrankheiten. Die Krankenkassen bezahlen viele Vorsorgeuntersuchungen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie welche Untersuchungen sinnvoll sind.
Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche gibt es einheitliche Untersuchungen, die sogenannten U1- bis U9-Untersuchungen, J1-Untersuchung. Sie sollten zu bestimmten Zeitpunkten in der Entwicklung Ihres Kindes stattfinden. Mit den regelmäßigen Untersuchungen sollen Entwicklungsstörungen und Erkrankungen bei Kindern frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Kosten für die Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die Teilnahme an ihnen ist freiwillig. Einen genauen Termin vereinbaren Sie mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.
Impfungen
Impfungen dienen zum Schutz vor schweren Krankheiten. In Deutschland sind alle Impfungen freiwillig. Es gibt allerdings Schutzimpfungen, die empfohlen sind. Die Kosten für diese Impfungen übernehmen die Krankenkassen.
Wichtige Impfungen werden in einem Impfkalender zusammengefasst. Der Impfkalender ist auf der Internetseite des Robert Koch Instituts erhältlich (in 20 verschiedenen Sprachen).
Arztbesuche sind für Menschen mit ausländischen Wurzeln nicht immer einfach. Oftmals stehen Sprachprobleme und kulturelle Unterschiede im Weg.
Hinweis!
Viele Ärztinnen und Ärzte sprechen Englisch oder eine andere Fremdsprache. Bitte erkundigen Sie sich danach. Falls Sie über weniger gute Deutschkenntnisse verfügen, ist es empfehlenswert, einen sprachkundigen Menschen Ihres Vertrauens mit zu dem Arztbesuch zu nehmen.
Der Flyer „Übersetzungshilfe für den Arztbesuch“ (siehe Download auf der rechten Seite) soll die Verständigung erleichtern. Das gegenseitige Verständnis soll zudem mit der Broschüre „Beim Arzt in Deutschland“ (siehe Download auf der rechten Seite) vereinfacht werden.
Ärztliche Schweigepflicht
Ohne Ihre Zustimmung dürfen Ärztinnen und Ärzte keine Informationen an Dritte weitergeben.
Behandelt werden Zahnschmerzen und akute Erkrankungen im Mund.
Zur besseren Verständigung beim Besuch in der Zahnarztpraxis und zur Information zum Thema Zahngesundheit können die Piktogrammhefte "Für die Zahnarztpraxis" und "Prophylaxe" helfen.
Hinweis!
Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, besteht kein Krankenversicherungsschutz im Sinne einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst aber unter anderem Leistungen bei Krankheit.
Schwangere Frauen werden medizinisch versorgt. Der Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes werden überwacht. Dazu gehören regelmäßige Untersuchungen, die Geburtsvorbereitung, die Entbindung und die Betreuung danach. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie alle vier Wochen zu einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt gehen – ab der 32. Schwangerschaftswoche sogar alle zwei Wochen. Sie erhalten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen "Mutterpass". Dort werden die einzelnen Termine der Untersuchungen festgehalten. Die Entbindung wird von Hebammen und Entbindungspflegern sowie Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Auch vor und nach der Geburt sind sie wichtige Ansprechpersonen.
Die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge übernehmen die Krankenkassen. Falls Asylbewerberleistungen bezogen werden, erhalten Sie Asylbewerberleistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Jede Sucht ist eine ernst zu nehmende Krankheit. Drogen, Alkohol und Nikotin, aber auch Medikamente oder Glücksspiel können süchtig machen. Betroffene oder Familienangehörige sollten sich bei Ärztinnen beziehungsweise Ärzten oder anderen Beratungsstellen professionelle Hilfe holen. Es ist wichtig eine Sucht zu behandeln. Es gibt viele verschiedene Anlaufstellen bei denen sich Betroffene oder Familienangehörige Hilfe holen können. Diese Hilfsangebote sind auf Wunsch anonym.
Eine seelische Verletzung kann viele Ursachen haben. Gründe sind zum Beispiel körperliche oder sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung, gewalttätiger Angriff, Entführung, Kriegsereignis, Unfälle oder lebensbedrohende Erkrankungen.
Menschen, die Gewalt oder etwas anderes Schlimmes erlebt haben, brauchen schnelle und kompetente Hilfe. Ebenso deren Angehörige oder Menschen, die solche Ereignisse miterlebt haben.
Im Landkreis Osnabrück bietet der sozialpsychiatrische Dienst Rat und Hilfe bei seelischen Problemen. Darüber hinaus berät er Angehörige und Personen aus dem sozialen Umfeld, die Menschen mit psychischen Problemen beistehen und helfen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich, sie unterliegt den Bestimmungen der Schweigepflicht.
In Deutschland erhalten Sie fast alle Medikamente ausschließlich in Apotheken.
Es gibt verschiedene Arten von Medikamenten:
- Rezeptpflichtige Medikamente bekommen Sie nur, wenn Sie ein Rezept einer Ärztin oder eines Arztes vorlegen können.
- Rezeptfreie Medikamente bekommen Sie in der Apotheke ohne Rezept, Sie müssen also vorher keine Arztpraxis aufsuchen. Die Kosten für diese Medikamente werden nicht durch die Krankenkassen oder die zuständige staatliche Stelle erstattet.
Die Apothekerin oder der Apotheker informiert Sie über die Einnahme des Medikaments.
Zu allen Tages- und Nachtzeiten können Sie mindestens eine Apotheke erreichen. Neben den generellen Öffnungszeiten gibt es einen Notdienst. Informationen zum Notdienst in der näheren Umgebung finden Sie unter Apothekennotdienst in der Region Osnabrück.
Kontakt
Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück
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0541 5014417
- gesundheitsdienst@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland
Downloads
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FilePiktogrammheft Prophylaxe (603.58 KB)
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FilePiktogrammheft für die Zahnarztpraxis (1.86 MB)
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File
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FileÜbersetzungshilfe für den Arztbesuch (1.23 MB)
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FileBeim Arzt in Deutschland (12.16 MB)