Sozialleistungen
Für die unterschiedlichsten Lebenslagen stehen Ihnen staatliche Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Für ausländische Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt haben, kommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Gesundheit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht. Weitere Informationen hierzu erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern Ihres Wohnortes.
- Grundsicherung im Alter oder wegen einer festgestellten Erwerbsminderung
- ambulante Hilfe zur Pflege in der häuslichen Umgebung
- informieren Sie sich auch über mögliche Sozialhilfeleistungen.
Diese Leistungen können Sie im Sozialamt Ihres Wohnortes beantragen. Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die notwendigen angemessenen Ausgaben für den Lebensunterhalt, die Wohnung, aber auch für ambulante Pflege oder Gesundheit zu decken.
Ebenso wie die oben genannte Sozialhilfe können Sie Wohngeld-Plus bei Mietwohnungen oder bei Wohneigentum bei den Wohngeldstellen in Ihrer Wohnortgemeinde beantragen.
Blinde Personen, die das Merkzeichen „Bl“ zuerkannt bekommen haben, erhalten ein Blindengeld. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Fachdienst Soziales im Kreishaus.
Fachdienst Soziales
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0541 5014404
- soziales@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland