Willkommensbehörde für zugewanderte Menschen
Die Arbeit der Abteilung Integration und Ausländer (Ausländerbehörde) des Landkreises Osnabrück ist geprägt durch Wertschätzung und Respekt gegenüber zugewanderten Menschen. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der Kunden- und Serviceorientierung sowie interkulturelle Ausrichtung.
Weitere Angebote zu diesem Thema:
Am 31. Dezember 2022 ist das so genannte Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Danach erhalten aktuell geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, durch eine achtzehnmonatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.
Alle potenziell anspruchsberechtigten Personen werden von der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück angeschrieben, auf das neue Gesetz aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, einen Antrag auf Erteilung eines (Chancen-) Aufenthaltstitels stellen zu können.
- Gesetzliche Bestimmung: § 104c AufenthG:
§ 104c AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
- und §§ 25a und 25b AufenthG:
§ 25a AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 25b AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Download
-
FileAntrag Chancen-Aufenthaltstitel (136.22 KB)
Kontakt
Integration und Ausländer
Ordnung
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland