Kinder unterschiedlicher Nationalitäten am PC, Schulsituation
Fachdienst Ordnung - Ausländerbehörde

Willkommensbehörde für zugewanderte Menschen

Die Arbeit der Abteilung Integration und Ausländer (Ausländerbehörde) des Landkreises Osnabrück ist geprägt durch Wertschätzung und Respekt gegenüber zugewanderten Menschen. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der Kunden- und Serviceorientierung sowie interkulturelle Ausrichtung.

Der Willkommens-Kalender des Landkreises Osnabrück bietet Informationen, Kontakte und soll die Orientierung in ihrer neuen Umgebung für Migranten erleichtern.

Viele Menschen bangen angesichts der Kriegshandlungen um ihr Leben und blicken in eine ungewisse Zukunft. Der Landkreis Osnabrück hat daher gemeinsam mit den Gemeinden Strukturen aufgebaut, um den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu begegnen und die betroffenen Menschen zu helfen.

Der Weg von der Schule in die Ausbildung und damit in den Beruf ist für junge Frauen und Männer ein entscheidender Schritt in ihrem Leben. Das Übergangsmanagement Schule – Beruf unterstützt junge Menschen auf diesem Weg.

Gute deutsche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Integration. Sie schaffen die Grundlage für qualifizierte Schulabschlüsse ebenso wie für den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Suchen Sie eine Wohnung oder ein Haus? Zeitungen und das Internet sind gute Informationsquellen. Viele Zeitungen veröffentlichen auch auf ihren Internetseiten Wohnungsanzeigen.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern aus Drittstaaten. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.

Am 31. Dezember 2022 ist das so genannte Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Danach erhalten aktuell geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, durch eine achtzehnmonatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Alle potenziell anspruchsberechtigten Personen werden von der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück angeschrieben, auf das neue Gesetz aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, einen Antrag auf Erteilung eines (Chancen-) Aufenthaltstitels stellen zu können.

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Kontakt

Integration und Ausländer

Ordnung

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Donnerstag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr