Schulwesen
Schule ist Ländersache - daher ist das Schulsystem hier in Niedersachsen durch das Niedersächsische Kultusministerium geregelt. Dies ist nicht nur für das Lehrpersonal, sondern auch für die Lehrpläne zuständig. Das heißt, es legt zusammen mit der Schulverwaltung die Unterrichtsziele und die Inhalte des Unterrichts fest.
Das niedersächsische Schulsystem gliedert sich in folgende Bereiche:
Primarbereich:
Mit Beginn der Schulpflicht besuchen die Schülerinnen und Schüler eine Grundschule, die in der Regel an den Vormittagen besucht wird. Sie umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4 und schafft die Grundlage für den weiteren Bildungsweg.
Sekundarbereich I:
In diesen Bereich fallen alle Schulformen ab der Klasse 5 bis hin zur Klasse 10. Hierunter fallen Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien oder auch Gesamtschulen. Je nach Schulform können die Schülerinnen und Schüler den Sekundarbereich I nach der 9. oder auch nach der 10. Klasse verlassen.
Sekundarbereich II:
Hierunter fällt unter anderem der Besuch der gymnasialen Oberstufe, der mit dem Abitur abschließt. Dies dauert in der Regel wieder von Klasse 11 bis Klasse 13. Die Umstellung auf das Abitur nach Klasse 12 wurde mittlerweile wieder rückgängig gemacht. Der Sekundarbereich II kann ebenfalls mit der Fachhochschulreife (nach Klasse 11) abgeschlossen werden. Auch der berufsbildende Bereich zählt zum Sekundarbereich II. Hierunter fallen alle beruflichen Schulformen, Berufskollegs, Fachoberschulen oder Berufsoberschulen.
Hinweis!
In Niedersachsen findet in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen sonderpädagogische Förderung statt. Grundlage für diese Förderung ist das Vorliegen eines individuellen Unterstützungsbedarfs. In Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgängen unterrichtet, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemein bildenden Schule gefördert werden können. An den Förderschulen können Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden.
Die verschiedenen Schulformen in Niedersachsen
Das Niedersächsische Kultusministerium stellt mehrsprachige Übersichten über das niedersächsische Schulwesen der allgemein- und berufsbildenden Schulen zur Verfügung.
Die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg.
Grundschule
Die für Sie zuständige Grundschule ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet. Die genauen Anmeldetermine legt der Schulträger jährlich neu fest.
Weiterführende Schulen
Mit dem Wegfall der Schullaufbahnempfehlung und die Einführung von zwei Beratungsgesprächen an den Grundschulen wird der Bildungsweg offen gehalten. Sie können die weiterführende Schule Ihres Kindes selbst wählen. Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig an.
Fragen zur Schulanmeldung erläutern Ihnen die Schulen vor Ort sowie die Landesschulbehörde unter der Servicenummer 0541/77046-444.
In erster Linie werden die Eltern zur Verantwortung gezogen. Liegt eine Missachtung der Schulpflicht vor, kann ein Bußgeld drohen, da eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ein Bußgeldverfahren gegen Schülerinnen und Schüler selbst kann erst dann durchgeführt werden, wenn diese strafmündig sind. Ansonsten werden die Eltern zur Verantwortung gezogen.
Bei dem ganzen Verfahren geht es jedoch weniger um die Geldstrafen. Die Ursachen der Missachtung der Schulpflicht sollen gefunden und die Schülerinnen und Schüler wieder dazu bewegt werden, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Dazu gehört auch die intensive Mitarbeit des Lehrpersonals und der Eltern.
In Niedersachsen besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist. Auszubildende sind gegebenenfalls darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die das sechste Lebensjahr beim Schuljahresbeginn vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden.
Fragen zur Schulpflicht und zur Schulanmeldung erläutern Ihnen die Schulen vor Ort sowie die Landesschulbehörde unter der Servicenummer 0541/77046-444.
Hinweis!
Die Schulpflicht gilt nicht nur für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Auch für ausländische Kinder gilt die allgemeine Verpflichtung, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht gilt außerdem auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf.
Kontakt
Schulen
Bildung, Kultur und Sport
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0541 50164042
- schulen@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland