Online-Dienste Verkehrsbehörde
Kommt der Führerschein noch pünktlich zum 18. Geburtstag? Ist das Nummernschild mit meinen Initialien noch frei? Diese und viele weitere Antworten bekommen Sie bei uns.
Die Verkehrsbehörde bietet Ihnen eine Vielzahl von Leistungen, die Sie online erledigen können, beispielsweise: Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle und KFZ-Zulassungen, Wunschkennzeichen reservieren, Kraftfahrzeug abmelden und Wiederzulassen sowie die Online-Anhörung bei Bußgeldern. Wir sind Ihre Ansprechpersonen für Zulassungen, Führerscheine, Personenbeförderung, Güterverkehr, für Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW, für Großraum- und Schwertransporte.
Seit dem 01. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Bürgerinnen und Bürger können nun von zu Hause das gewünschte Verfahren anstoßen und können sich den Weg zu ihrer KfZ-Zulassungsstelle sparen.
So funktioniert die i-KFZ Anmeldung
Zur Nutzung der Online-Dienste auf dem Portal ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung erforderlich. Dazu wird der neue Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt und ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“.
So funktioniert die i-KFZ Anmeldung
Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der internetbasierten Wiederzulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt wird. Die Daten des neuen Personalausweises (nPA) werden in dem Zuge automatisiert auf exakte Übereinstimmung mit den angegebenen Daten in der Versicherungsbestätigung geprüft.
Da bereits vermehrt das Problem aufkam, dass die vom Versicherer aufgenommenen VN-/Halter- und Adressdaten in der eVB nicht exakt mit den im nPA angegebenen Halter- und Adressdaten übereinstimmen, wird empfohlen eine eVB mit abweichenden Halter zu erzeugen.
Hinweis: Die Zulassung eines Oldtimers, sowie die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Saisonkennzeichen steht im Online-Dienst derzeit noch nicht zur Verfügung
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bieten Ihnen die Führerscheinstelle und die Zulassung die Möglichkeit, online einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren. Die Terminvergabe ist derzeit vier Wochen im Voraus möglich.
Hinweis: Termine für Melle und Wallenhorst sind hier auf Wunsch der Stadt / Gemeinde nicht mehr online buchbar
KFZ-Zulassung - Termin vereinbaren
- Zulassungsstelle für Landkreis Osnabrück und Bersenbrück
- Zulassungsstelle Bohmte
- Zulassungsstelle Fürstenau
- Zulassungsstelle Georgsmarienhütte
An die übrigen Zulassungsstellen in Bad Essen, Bramsche, Bohmte, Melle, Quakenbrück, Wallenhorst und der Stadt Osnabrück wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail
Führerscheinstelle - Termine vereinbaren (keine Termine für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Osnabrück)
Ist Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar? Hier einfach online prüfen und reservieren. Bitte achten Sie bei der Reservierung darauf, ob das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück oder in der Stadt Osnabrück zugelassen werden soll.
Bitte bringen Sie zur Zulassungsstelle die Bestätigung der Reservierung mit - eine solche können Sie sich nach dem Abschluss des Reservierungsvorganges ausdrucken. Sie erhalten keine Reservierungsbestätigung per eMail, wenn die Reservierung erfolgt. Die Gebühr in Höhe von 12,80 Euro zahlen Sie bitte bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Folgende Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden: HJ | KZ | NS | SA | SS | Ä | Ö | Ü
Bitte beachten Sie: Bei Kennzeichen mit dem Zusatz „E“ (Elektrofahrzeug), „H“ (Oldtimer) oder Saisonkennzeichen passen maximal 8 Buchstaben und Ziffern inklusive des Zusatzes auf ein Kennzeichen.
Tipp: Je weniger Suchkriterien Sie eingeben, desto größer ist die Auswahl an Wunschkennzeichen. Sie können mit Platzhaltern suchen:
- * = Zeichen entspricht einer beliebigen Anzahl an Zeichen.
- ? = Dieses Zeichen entspricht einem einzelnen Zeichen.
Beantworten Sie den von der Bußgeldstelle des Landkreises verschickten Anhörungsbogen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten online. Zusammen mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie die hierfür erforderliche individuelle Kennung und ein Passwort. Diese sind auf dem Anschreiben aufgeführt und zwei Wochen gültig.
Nach Eingabe der Zugangsinformationen können Sie Angaben zum Sachverhalt, etwa Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer machen, den Verstoß zugeben oder gegebenenfalls eine formlose Begründung schreiben und per Mausklick an die Bußgeldstelle übermitteln.
Für Sie fallen damit keine Portokosten und kein Weg zur Post für das Zurücksenden des Anhörungsschreibens an.
Bitte beachten: Sie können die Karteikartenabschrift nur beantragen, wenn Sie Ihren Führerschein im Landkreis Osnabrück gemacht haben und nun in einer anderem Gemeinde wohnen, die die Karteikartenabschrift für Führerscheinangelegenheiten benötigt.
>> Beantragen einer Karteikartenabschrift