Wechselkennzeichen für Halter mit mehr als einem Fahrzeug
Besitzen Sie zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, die Sie nicht gleichzeitig fahren müssen – kann für Sie ein Wechselkennzeichen interessant sein!
Besitzen Sie zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, die Sie nicht gleichzeitig fahren müssen – kann für Sie ein Wechselkennzeichen interessant sein!
Folgende Fahrzeugklassen sind betroffen:
- Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze (PKW) M 1
- Zweirädrige oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge
- Motorräder, Trikes, Quads (L)
- Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht O 1
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind: Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen.
Fahrzeuge mit „H“-Kennzeichen sind hingegen zugelassen!
Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Kombinationen, zum Beispiel: OS – LK 100 und OS – LK 107 wobei die letzte Ziffer (also die 0 bzw. die 7) der fahrzeugbezogene Teil ist. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist in diesem Beispiel „OS – LK 10“.
Der fahrzeugbezogene Teil des Schildes verbleibt am jeweiligen Fahrzeug, während der gemeinsame Teil, den es nur in zweifacher (mehrspurige Fahrzeuge: vorn und hinten) bzw. einfacher (einspurige Fahrzeuge) Ausfertigung gibt, vor Fahrbeginn an das Fahrzeug montiert werden muss, das benutzt werden soll. Beide Teile müssen immer fest montiert werden.
Vorteile eines Wechselkennzeichens
Eventuelle Einsparungen bei der Versicherungsprämie. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung!
Steuereinsparung
Beide Fahrzeuge müssen voll versteuert werden, einen Vorteil gibt es diesbezüglich nicht!
Gebühr für die Schilderprägung
Zwischen 80 und 140 Euro, je nach Schilderverkaufsstelle sofort prägbar bzw. auf Bestellung mit einer Lieferzeit von 3 Werktagen.
Hinweis: Diese Information soll Ihnen dazu dienen, einen ersten Überblick über das neue Wechselkennzeichen zu erhalten und zu entscheiden, ob es für Sie eine sinnvolle Alternative zur regulären Zulassung oder zur Zulassung mit Saisonkennzeichen darstellt. Bitte überlegen Sie bei Ihrer Entscheidung, ob Sie vom Wechselkennzeichen Gebrauch machen wollen oder ob das Saisonkennzeichen für Sie nicht die sinnvollere Alternative ist. Beachten Sie den Aufwand, den gemeinsamen Kennzeichenteil, der immer fest am Fahrzeug montiert sein muss, vor jeder Fahrt umzubauen.
Kontakt
Zulassungsstelle
Ordnung
-
0541 5014432
- zulassungsstelle@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland