Jeder Mensch hat das Recht auf Hilfe und Beratung

Sie sind Opfer von Gewalt geworden oder haben eine Gewalttat als Zeugin oder Zeuge miterlebt, ohne selbst davon betroffen zu sein? Oder haben Sie in Ihrem privaten Umfeld erfahren, dass ein Mensch, den Sie kennen eine Gewalttat erlebt hat?

 Oder haben Sie in Ihrem privaten Umfeld erfahren, dass ein Mensch, den Sie kennen eine Gewalttat erlebt hat? Unter Opferschutz-Niedersachsen finden Sie nützliche Erläuterungen und Verlinkungen zu Institutionen, die Sie in Ihrem alltäglichen Leben begleiten können, zu Schutz vor Bedrohung oder Vergeltung und zu sicherer Unterbringung. Gewalt kann zu seelischen Verletzungen führen.

In Deutschland gelten für Frauen und Männer die gleichen Rechte.TERRE DES FEMMES hat hierzu einen Flyer erstell.

Opfer von häuslichen Gewalttaten sollten sofort - bei Tag und Nacht - unter Notruf 110 die Polizei verständigen.

Die Polizei kann die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ihr das Betreten der Wohnung für zunächst zehn Tage verbieten. Das Verbot verlängert sich, wenn das Opfer in dieser Zeit die Überlassung der gemeinsamen Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt. Es bleibt solange bestehen, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat, längstens jedoch 20 Tage. Durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes wird der Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt gestärkt und Täterinnen und Täter werden verstärkt zur Verantwortung gezogen.

Zu den gesetzlichen Bestimmungen

Beim Gericht können auch Schutzanordnungen beantragt werden - wie zum Beispiel Näherungs- und Belästigungsverbote. Darüber hinaus kann die Zuweisung der gemeinschaftlichen Wohnung beantragt und zugleich der Täterin oder dem Täter untersagt werden, die Wohnung zu kündigen oder ihre Nutzung zu erschweren. Verstöße dagegen sind eine Straftat und können mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Hilfe und Beratung bei häuslicher Gewalt in der Region Osnabrück:
SKF Bersenbrück: Tel. 05439/607137
BISS Osnabrück: Tel. 0541/8601626

Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland verboten. Niemand darf eine Frau schlagen oder sie zu etwas zwingen, das sie nicht möchte. Wer Gewalt erfahren hat, bekommt Hilfe, zum Beispiel bei der Polizei. Persönliche Beratung vor Ort bieten Frauenberatungsstellen, Notrufe und Frauenhäuser.

Hilfetelefon
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

Die Beratung kann in den Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Persisch, Chinesisch, Serbokroatisch, Bulgarisch, Rumänisch und Vietnamesisch erfolgen.

Gleichstellungsbeauftragte
bieten Frauen Rat und Hilfe bei persönlichen Fragen und Problemen. Sie setzen sich für die Belange von Frauen und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft ein.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Osnabrück

Beratungsstellen für Frauen in der Region Osnabrück
Frauenberatungsstelle Osnabrück: Tel. 0541/803405
Frauenhaus Osnabrück: Tel. 0541/654 00
Frauenhaus Bersenbrück: Tel. 05439/3712
Frauennotruf Osnabrück: Tel. 0541/860 1626

Netzwerk ProBeweis
Vergewaltigt, geschlagen – was tun? Beweissicherung auch ohne Strafanzeige möglich. Das Netzwerk ProBeweis bietet eine kostenfreie, vertrauliche Dokumentation und Beweissicherung für Opfer von häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat.

Gewalt in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis kommt sehr viel häufiger vor als Gewalt, die von fremden Tätern ausgeht. Sexuelle Gewalt ist dabei nur eine Form von Gewalt. Auch körperliche und seelische Misshandlungen innerhalb der Familie dürfen nicht vergessen werden. In den meisten Fällen sind Kinder und Jugendliche auf Hilfe von außen angewiesen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Mitglieder Ihrer Familie belästigt oder misshandelt werden, sollten Sie mit einer Person Ihres Vertrauens sprechen. Kinder sollten sich am besten an eine erwachsene Person wenden.

Sie können sich zur Unterstützung auch an eine Beratungsstelle wenden. Dort wird Ihnen geholfen, ohne dass Sie Ihren Namen nennen müssen.

Konflikte und Gewalt innerhalb der Familie können auch mithilfe der Familienmediation gelöst werden. Dabei kann die Familie mit Dritten ihre Konflikte besprechen. Sie kann gemeinsam mit diesen Beratungsstellen, Jugendämtern, Psychologinnen und Psychologen, nach Lösungen suchen.

Als Zwangsheiraten gelten Ehen, die gegen den Willen mindestens einer der beiden Personen geschlossen werden. Die davon abzugrenzende arrangierte Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis des Ehepaares geschlossen. Die Kinderheirat kann ebenso als Form der Zwangsehe bezeichnet werden, da sie nicht durch Entscheidung mündiger Personen zustande kommt.

Zwangsheiraten verstoßen gegen die Menschenrechte und gegen die Gesetze unseres Landes. Es ist die Aufgabe einer demokratischen Gesellschaft, Frauen wie Männer vor dieser schweren Menschenrechtsverletzung zu bewahren. In den meisten Fällen sind junge Mädchen und Frauen die Betroffenen.

Sie sind schwanger und brauchen Hilfe? Persönliche Beratung vor Ort bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen.

Schwanger und die Welt steht Kopf? Egal, welche Fragen, Zweifel oder Ängste Sie beschäftigen, Sie können sich an das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wenden. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 40 40 020 werden Sie verständnisvoll und kompetent beraten. Sie können rund um die Uhr anrufen, auch nachts und am Wochenende. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Das Hilfetelefon „Schwangere in Not” berät in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Persisch, Chinesisch, Serbokroatisch, Bulgarisch, Rumänisch und Vietnamesisch.

Hilfetelefon „Schwangere in Not“
0800 40 40 020 *Der Anruf ist kostenlos

Das Land Niedersachsen stellt mehrsprachige Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft zur Verfügung.

Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden zumeist falsche Versprechungen gemacht, um sie aus ärmeren Ländern nach Deutschland zu locken und sie hier zur Prostitution zu zwingen. Oftmals werden Frauen auch ihre Reisepässe unter dem Vorwand, ein Visum beantragen zu müssen, abgenommen.

Hinweis!
Sollten Sie Zeuge von Menschenhandel werden oder selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

Der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. bietet unter anderem auch Adressen von Fachberatungsstellen. Auf den Internetseiten von Terre des femmes e.V. finden Sie Informationen über "Frauenhandel/Zwangsprostitution".

Kontakt

Gleichstellungsbüro

Assistenz und Kommunikation

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr