Senioren- und Pflegestützpunkt
Für pflegebedürftige, ältere, behinderte oder chronisch kranke Menschen steht ein wachsendes Angebot an speziellen Dienstleistungen zur Verfügung.
Es ist für Ratsuchende oft schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen und die richtige Wahl für eine möglichst langfristige selbstbestimmte Lebensführung zu treffen.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises bietet kostenlos und anbieterunabhängig Beratung und Informationen in allen Fragen rund um die Pflegedienstleistungen an. Wir bündeln und vernetzen lokale Angebote des Landkreises Osnabrück und nehmen bei Bedarf gerne Kontakt zu den jeweiligen Kranken- oder Pflegekassen auf. Einbezogen in die Beratungen werden zudem Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich Engagierte, kirchliche und gesellschaftliche Träger sowie Organisationen und professionelle Pflegedienste.
Gleichwohl suchen viele Seniorinnen und Senioren nach Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie möchten ihre Zeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anderen zur Verfügung stellen. Hier kann das Seniorenbüro beraten und vermitteln.
Mögliche Beratungsthemen sind zum Beispiel:
- Pflegegrade 1-5
- Begutachtungsablauf des MDK
- Rehabilitation
- Ambulante/Stationäre Pflege
- Wohnberatung (nur im Rahmen der Pflegeberatung)
- Ehrenamt
- Selbsthilfegruppen
- Pflegeversicherung
- Pflegeschulung
- Individuelle Hilfen
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Die ersten Lebkuchen liegen schon seit Wochen in den Regalen der Supermärkte. Nikoläuse, Adventskalender, Glühwein und natürlich viele Ideen, die Liebsten zu beschenken, werden in den Geschäften präsentiert und die Vorfreude aber auch die (An)Spannung steigt. Insbesondere Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen können in diesen Zeiten vor zusätzlichen Fragen und Herausforderungen stehen. Wie wollen wir dieses Jahr Weihnachten feiern? Wo, in welcher Runde, mit wieviel Personen, wie soll der Ablauf sein?
Gerade Familien, die eine an Demenz erkrankte Person betreuen, können sehr davon profitieren, sich im Vorfeld Gedanken über den Ablauf zu machen. Dabei helfen Kriterien, wie sie beispielsweise auf der Internetseite www.alzheimer.ch in einem Artikel veröffentlicht wurden, auf den wir vom Senioren- und Pflegestützpunkt gerne hinweisen möchten.
Die Grundidee: „Weniger (Glitzer) ist mehr“ steht über allem. Man könnte auch sagen: Planen Sie aus Sicht der betroffenen Person, versetzen Sie sich in sie hinein und Sie werden schnell feststellen, dass es nicht darum geht, eine perfekte Weihnachtsfeier zu organisieren, was ja schon im „normalen“ Leben selten gelingt, sondern eine Wohlfühlatmosphäre zu schaffen, von der am Ende alle profitieren.
Das kann bedeuten, auf ein aufwändiges Menü zu verzichten und stattdessen gut zu essende und leicht verdauliche Kost anzubieten. Ein festgelegter Ablauf, der unbedingt einzuhalten ist, bedeutet Stress. Lassen Sie Zeit für Pausen, Spaziergänge, kurze Ruhephasen auf dem Sofa oder spontane Abweichungen vom Programm zu. Verteilen Sie die Betreuungszeiten, wenn möglich, auf mehrere Personen. Der Enkel kann mit Oma einen Spaziergang machen oder den Christbaum schmücken, während der Schwiegersohn den Tisch deckt oder letzte Geschenke einpackt. Hauptpflegepersonen, in der Regel Ehefrauen und Töchter sollten geschont, oder besser, besonders verwöhnt werden. Singen kann entspannen und knüpft vielleicht, genauso wie Gerüche, z.B. beim gemeinsamen Kekse backen, an alte Gewohnheiten an. Vermeiden Sie unbedingt konfliktreiche Themen sowie politische Diskussionen, „schwelgen“ Sie stattdessen lieber mit Ihren Angehörigen in Erinnerungen.
Das wünschen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes vom Landkreis Osnabrück.Sie erreichen uns bei Fragen zu diesem, aber auch zu anderen Themen im Zusammenhang mit der Pflege, in Osnabrück und Bramsche unter den Telefonnummern 0541-5013031 oder 0541-5019498. Gerne bieten wir auch Termine zur persönlichen Beratung an.
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Unterstützungsleistung der Pflegeversicherung. Mit ihm können Entlastungs- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wahrgenommen werden. In Niedersachsen muss dieses Angebot von einem zugelassenen Dienst erbracht werden, der dann mit der Pflegeversicherung abrechnet. Dies sind zum einen Pflegedienste und zum anderen Betreuungsdienste. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. Mögliche Aufgaben sind: Begleitung zum Arzt, Begleitung beim Einkaufen, Begleitung zum Konzert, Spaziergänge, gemeinsam Zeitung lesen und Kaffee trinken, hauswirtschaftliche Dienstleistungen. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um den Eigenanteil in der Tagespflege oder der Kurzzeitpflege zu schmälern.
Der Entlastungsbetrag steht in den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung und umfasst 125€ monatlich. Wird er in einem Monat nicht genutzt, bleibt das Geld wie auf einem Sparkonto bei der Kasse und kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die Beträge des laufenden Jahres verfallen zum 30.06. des nachfolgenden Jahres.
Haben Sie einen höheren Betreuungs- und Entlastungsbedarf, so besteht in den Pflegegraden 2-5 die Möglichkeit 40% des Betrages, der für einen Pflegedienst zur Verfügung steht (Pflegesachleistung) in den Entlastungsbetrag umzuwandeln.
Nach jetzigem Stand bestehen bis zum 31.12.2021 pandemiebedingt für den Entlastungsbetrag Sonderregelungen. Nicht genutzte Beträge auf dem „Sparkonto“ aus den Jahren 2020 und 2019 können in den Pflegegraden 1-5 genutzt werden, um sich Hilfe von einem zugelassenen Dienst einzukaufen. Nur Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können noch bis Ende des Jahres auch Rechnungen von Dienstleistern ohne Zulassung oder Bescheinigungen über Unterstützung von Angehörigen bei der Pflegekasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Das gilt, wenn kein zugelassener Dienst gefunden wurde.
Bei Fragen erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des Senioren - und Pflegestützpunktes Landkreis Osnabrück unter den Telefonnummern 0541-5013031 oder 0541-5019498.
Immer wieder erreichen uns im Senioren- und Pflegestützpunkt Anfragen von Angehörigen, die unsicher sind, wie es nach einer Entlassung von Pflegebedürftigen aus dem Krankenhaus weitergehen kann und welche Schritte einzuleiten sind. Im günstigsten Fall ist die betroffene Person noch im Krankenhaus, so dass gemeinsam mit dem Sozialdienst des Krankenhauses im Rahmen des Entlassmanagements eine Lösung gefunden werden kann.
Es kommt aber auch immer wieder vor, dass die Patientin oder der Patient entlassen wurde und erst in der Häuslichkeit deutlich wird, dass Hilfen notwendig sind. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Insbesondere durch die Besuchseinschränkungen während der Corona Pandemie gestaltet sich die Kommunikation zwischen Patient/in, Angehörigen und dem ärztlichen sowie pflegerischen Team des Krankenhauses nicht immer einfach. Eine strukturierte Entlassplanung unter Einbeziehung aller Beteiligten scheitert zur Zeit eventuell manchmal an den aktuell erschwerten Bedingungen. Wir möchten daher als Senioren- und Pflegestützpunkt noch einmal explizit auf die gesetzliche Grundlage des „Entlassmanagements“ hinweisen, das bereits bei der Aufnahme ins Krankenhaus beginnt und die Versorgung nach der Entlassung regeln soll.
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu auf seiner Seite: „Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Um hier Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.“ Bereits bei der Aufnahme wird mit einer schriftlichen Information auf die Möglichkeit der Unterstützung durch das Krankenhaus bei der Planung der Versorgung nach der Entlassung hingewiesen.
Allerdings muss diese Hilfe nochmal aktiv eingefordert bzw. in das Entlassmanagement eingewilligt werden. Gerade das fällt Menschen, die bereits pflegebedürftig waren oder akut geworden sind, schwer. Auch ist zu klären: Handelt es sich um eine bereits bestehende Pflegesituation, die neu angepasst werden muss, oder um eine völlig neu aufgetretene Pflegebedürftigkeit? Hier ist die Einbeziehung der Angehörigen unerlässlich, um eine möglichst passende Nachversorgung organisieren und offene Fragen klären zu können, wie z.B.: Werden (weitere) Hilfsmittel benötigt? Müssen Anträge z.B. an die Kranken - oder Pflegekasse gestellt werden? Kommt zunächst noch eine Reha in Frage? Wird vorübergehend eine häusliche Krankenpflege oder ein Verbandswechsel benötigt?
All diese Fragen können gemeinsam mit dem Sozialdienst im Krankenhaus thematisiert und entsprechende ärztliche Verordnungen und Anträge auf den Weg gebracht werden. Die Vermeidung von Versorgungslücken ist oberstes Ziel nach der Entlassung aus einem Krankenhaus, sowie die Sicherstellung der weiteren medizinischen und pflegerischen Versorgung. Gerne beraten wir Sie, auch in Abstimmung mit den Sozialdiensten, zu Ihren rechtlichen Ansprüchen und den konkreten Leistungen der Pflegeversicherung. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen des Senioren - und Pflegestützpunktes des Landkreises Osnabrück bei Fragen zu diesem, aber auch zu anderen Themen im Zusammenhang mit der Pflege, in Osnabrück und Bramsche unter den Telefonnummern 0541-5013031 oder 0541-5019498. Gerne bieten wir auch Termine zur persönlichen Beratung an.
In Deutschland waren im Jahr 2020 mehr als 4 Millionen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig. Die allermeisten von ihnen, nämlich mehr als zwei Drittel, werden ausschließlich von ihren Angehörigen versorgt. Mit Hilfe des Pflegegeldes organisieren sie ihre Versorgung und stellen die Pflege sicher. Dieser „größte Pflegedienst der Nation“ sorgt in der Hauptsache dafür, dass unser Pflegesystem nicht kollabiert. Doch während professionell Pflegende Anspruch auf regelmäßige Zeiten der Erholung und Urlaub haben, arbeiten Familienangehörige das Jahr über durch, denn „von der Familie nimmt man keinen Urlaub“.
Die Corona Pandemie hat diesen Menschen extrem viel abverlangt. Nicht nur den Pflegebedürftigen, auch ihren Angehörigen. Bereits nach dem ersten Lockdown im Juni 2020 erklärte ein Drittel der Pflegenden in einer Befragung der Berliner Charite und des Zentrums für Qualität in der Pflege, ihre Situation habe sich verschlechtert. Ein Viertel befürchtete gar, die Pflege nicht mehr zu schaffen. Insbesondere die Angehörigen an Demenz Erkrankter erlebten diese Zeit als sehr herausfordernd, da entlastende Angebote wie z.B. Tagespflegeeinrichtungen geschlossen waren. Die Unterstützung durch Ehrenamtliche fiel weg, selbst viele FreundInnen und weitere Familienangehörige zogen sich aus Vorsicht und zum Schutz der Pflegebedürftigen zurück. Auch wenn jetzt so langsam die Normalität in den Pflegealltag vieler Familien zurückkehrt, hat diese Zeit mit ihren immer neuen Herausforderungen bei den Angehörigen Spuren hinterlassen. In unseren Beratungen erleben wir häufig, wie stark die körperlichen und insbesondere auch seelischen Belastungen der Pflege in Pandemiezeiten waren und wie sie bis jetzt nachwirken. Zusätzlich standen und stehen viele Angehörige vor der Aufgabe, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren zu müssen.
Es ist also aus unserer Sicht als Pflegestützpunkt dringend geboten, pflegenden Angehörigen Möglichkeiten der Entlastung, Selbstfürsorge und Erholung aufzuzeigen. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten, die die Pflegeversicherung selbst, aber auch die Krankenkasse bietet. Nur wenigen Pflegenden ist z.B. bekannt, dass bereits seit acht Jahren der Anspruch auf Vorsorge – und Rehamaßnahmen für pflegende Angehörige im Gesetz steht. Lediglich 850 Anträge pro Jahr gäbe es, teilt das Müttergenesungswerk mit, das mit seinen Beratungsstellen dazu beitragen will, diese Leistung der Krankenversicherung bekannter zu machen. Gerade Frauen haben im letzten Jahr Herausragendes in der Fürsorge – und Pflegearbeit im familiären Kontext geleistet. Es ist an der Zeit, sie und alle pflegenden Angehörigen „zu pflegen“.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen des Senioren - und Pflegestützpunktes des Landkreises Osnabrück bei Fragen zu diesem, aber auch zu anderen Themen im Zusammenhang mit der Pflege, in Osnabrück und Bramsche unter den Telefonnummern 0541-5013031 oder 0541-5019498. Gerne bieten wir auch Termine zur persönlichen Beratung an.
Die Pflegeversicherung
Infofilm: Pflegeversicherung. Sie dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherungen.
Wie funktioniert die Einstufung im Pflegefall
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt er die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.
Pflegegrade, Teil I
Um den Pflegegrad zu bestimmen, betrachtet die Gutachterin oder der Gutachter sechs Lebensbereiche. In jedem Lebensbereich gibt der Gutachter je nachdem, wie viel Unterstützung Sie in Ihrem Alltag benötigen, eine Anzahl von Punkten. Diese Punkte fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtwertung ein. Der Bereich Selbstversorgung erhält zum Bespiel mehr Gewicht als der Bereich Mobilität. Am Ende ergibt sich ein Gesamtpunktwert von dem der Pflegegrad abgeleitet werden kann.
Pflegegrade, Teil 2
Um den Pflegegrad zu bestimmen, betrachtet die Gutachterin oder der Gutachter sechs Lebensbereiche. In jedem Lebensbereich gibt der Gutachter je nachdem, wie viel Unterstützung Sie in Ihrem Alltag benötigen, eine Anzahl von Punkten. Diese Punkte fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtwertung ein. Der Bereich Selbstversorgung erhält zum Bespiel mehr Gewicht als der Bereich Mobilität. Am Ende ergibt sich ein Gesamtpunktwert von dem der Pflegegrad abgeleitet werden kann.
Soziale Absicherung von Pflegepersonen
Die soziale Absicherung von Pflegepersonen die im Rahmen der häuslichen Pflege Familienangehörige, Freunde oder Bekannte pflegen ist ein wichtiger Baustein der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Senioren- und Pflegestützpunkt
Pflegeberatung
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
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Pflegeberatung
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