Übersicht der Ausbauprojekte in den “Grauen Flecken"
Hier finden Sie Informationen zu den Ausbauprojekten in den „Grauen Flecken“, also in den Gebieten, die bereits über mindestens 30 Mbit/s verfügen, jedoch noch keine gigabitfähige Infrastruktur aufweisen.
Der Bund hat derweil die neue Gigabit-Richtlinie 2.0 veröffentlicht. Nach dieser Richtlinie sind nunmehr alle Adressen förderfähig, die
- nicht bereits im Rahmen der „Weiße-Flecken-Förderung“ einen Glasfaseranschluss erhalten
- nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus einen Glasfaseranschluss erhalten und
- über keinen gigabitfähigen Kabelfernsehanschluss verfügen (HFC / DOCSIS 3.1 Technologie).
Dabei ist zu beachten, dass der Anschluss nicht ins Gebäude gebaut sein muss. Sofern die Infrastruktur vor der Grundstücksgrenze verläuft und ein Anschluss ans Netz grundsätzlich möglich ist, ist die Adresse auch nicht förderfähig.
Für die „Grauen Flecken“ in seinen Kommunen hat der Landkreis Osnabrück bereits 4 Förderanträge beim Bund eingereicht und diese auch positiv beschieden bekommen. Dabei wurden alle förderfähigen Adressen berücksichtigt. Die 4 Förderanträge teilen sich wie folgt auf:
- Das Ausbaugebiet „Nord“ (3.200 Adressen in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen, Stadt Bramsche, Gemeinde Wallenhorst)
- Das Ausbaugebiet „Mitte“ (2.000 Adressen in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Belm, Bissendorf).
- Das Ausbaugebiet „Südost“ (2.600 Adressen in Melle, Hilter, Dissen, Bad Rothenfelde, Bad Laer)
- Das Ausbaugebiet „Südwest“ (1.200 Adressen Hasbergen, Hagen, Georgsmarienhütte, Bad Iburg, Glandorf)
Die Ausschreibung für die Planungsleistung läuft bereits. Nach erfolgreicher Vergabe wird das Planungsbüro die detaillierte Netzplanung sowie einzelne Bauabschnitte erstellen. Anschließend werden wir diese und den geplanten Umsetzungszeitraum bekannt gegeben. Der Ausbau in den „Grauen Flecken“ soll noch im Jahr 2025 starten.
Kontakt
Stabsstelle Breitband
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland