BAföG online beantragen
Ab sofort ist es möglich, den BAföG-Antrag vollständig online zu stellen. Eine elektronische Signatur mit der eID-Funktion des Personalausweises ist nicht mehr notwendig.
In beiden Fällen (online, Postversand) werden die erfassten Daten nach dem Abschicken elektronisch an ein Rechenzentrum übertragen und mit einer Telenummer versehen. Die elektronisch eingereichten Unterlagen können danach direkt in der Behörde bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit wird dadurch verkürzt. Das Team Ausbildungsförderung ist zuständig für die Anwendung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Osnabrück.
Und zwar immer dann, wenn ...
- beide Eltern im Bereich des Landkreises Osnabrück wohnen und mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
- nur noch ein Elternteil lebt, dieser hier wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder
Ausnahmen: Das BAföG-Amt, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, bearbeitet den Antrag,
- wenn Sie verheiratet sind oder waren oder
- wenn die Eltern verstorben sind oder
- wenn das Sorgerecht bis zu Volljährigkeit nicht bei den Eltern lag oder
- wenn die Eltern in verschiedenen Orten (außerhalb des Landkreises Osnabrück) wohnen.
Das BAföG Amt der Stadt Osnabrück ist zuständig für Ihren Antrag, wenn Sie die Berufsoberschule oder das Abendgymnasium in der Stadt Osnabrück besuchen.
Hinweis: Versehentlich bei der Kreisverwaltung eingereichte Anträge werden an das zuständige Amt geleitet.
Sie möchten...
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.
- Voraussetzung 1: Sie führen einen eigenen Haushalt und sind oder waren verheiratet oder
- Voraussetzung 2: Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen oder
- Voraussetzung 3: Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und von der Elternwohnung aus ist eine vergleichbare Ausbildungsstätte innerhalb von 2 Stunden Hin- und Rückweg, nicht erreichbar.
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.
- Voraussetzung 1: Sie führen einen eigenen Haushalt und sind oder waren verheiratet oder
- Voraussetzung 2: Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen oder
- Voraussetzung 3: Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und von der Elternwohnung aus ist eine vergleichbare Ausbildungsstätte innerhalb von 2 Stunden Hin- und Rückweg, nicht erreichbar.
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.
- Voraussetzung 1: Sie führen einen eigenen Haushalt und sind oder waren verheiratet oder
- Voraussetzung 2: Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen oder
- Voraussetzung 3: Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und von der Elternwohnung aus ist eine vergleichbare Ausbildungsstätte innerhalb von 2 Stunden Hin- und Rückweg, nicht erreichbar.
Wichtiger Hinweis: Für Schüler einer Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, besteht für den Besuch der Klasse 11 grundsätzlich ein Anspruch, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen (ohne die oben genannten Voraussetzungen). Für den Besuch der Klasse 12 müssen die oben genannten Voraussetzungen vorliegen!
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen. Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!
Video: BAföG digital beantragen
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