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Im Januar 2021 hat der Landkreis Osnabrück seinen zweiten Messanhänger im Bereich der Verkehrsüberwachung, einen sogenannten Enforcement Trailer, in Betrieb genommen.Der erste Messanhänger ist seit ca. einem Jahr im gesamten Kreisgebiet im Einsatz und hat sich entsprechend bewährt. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sind solche Kontrollen an entsprechenden Gefahrenstellen weiterhin notwendig und leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit im Landkreis.
Die Messungen erfolgen über einen längeren Zeitraum an einer Stelle und damit wirksamer als eine kurzzeitige mobile Kontrolle. Gegenüber den stationären Anlagen besteht der Vorteil dann in der Mobilität, so dass die Kontrollmöglichkeiten damit flexibler gestaltet werden können und Messpunkte innerorts oder außerorts bedient werden können.
Der Betrieb von zwei Geräten optimiert die Einsatzfähigkeit, da sich das Kreisgebiet nun in ein nördliches und ein südliches Einsatzgebiet aufteilen lässt. Zukünftig entfallen damit längere Transportstrecken zwischen den Messstellen im Kreisgebiet, das so groß ist wie das Saarland.
Mit dieser Form der Messtechnik sollen dauerhaft die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen ersetzt werden. Wie bei den stationären Anlagen ist ein bedienerloser 24-Stunden-Messbetrieb möglich. Bei Angriffen gegen den Anhänger wird über eine Leitstelle ein Alarm ausgelöst. Die gefertigten Bilddateien werden per Funk aus dem Anhänger übertragen, so dass eine mögliche Sabotage keinen Datenverlust zur Folge hat.
Zum 01.09.2020 ist das geänderte Waffengesetz (WaffG) und die 2. Stufe des Nationalen Waffenregisters in Kraft getreten.
Damit wird das Nationale Waffenregister (NWR), das bisher nur private Waffen registriert hatte, auf die Registrierung aller Waffen im Besitz von Herstellern und Händlern (NWR-II) ausgebaut.
Was bedeutet NWR-II für private Besitzer?
Es ändert sich nichts, sofern man eine Waffe von Privat an Privat verkauft. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer. Es ändert sich auch nichts, wenn man Munition kaufen möchte.
Anders sieht es aus, wenn Sie als privater Waffenbesitzer von einem Händler eine Waffen kaufen oder an ihn verkaufen. Ab 01.09.2020 reicht dazu die WBK oder der Jagdschein nicht mehr aus. Sie benötigen dafür ihre persönlich Identifikationsnummern, die eine eindeutige Zuordnung Ihrer Daten zum NWR gewährleistet:
- P-ID für jeden Erlaubnisinhaber (P für Privatpersonen, F für Firmen)
- E-ID für jede Erlaubnis (E) und
- W-ID für jede Waffe (W)
Ab 01.09.2020 darf kein Händler mehr eine Waffe an- oder verkaufen, wenn die P-ID und E-ID nicht vorliegt. Einzige Ausnahme ist die erste Langwaffe für Jungjäger, da diese noch keine WBK besitzen und daher auch noch nicht im NWR registriert sind.
Diese Nummern wurden automatisch vom Nationalen Waffenregister vergeben. Sofern dem Landkreis Ihre Waffenbesitzkarte in den letzten Monaten zur Änderung vorgelegt wurde, wurden die Personen- (P-ID) und Erlaubnis-ID (E-ID) bereits eingedruckt, bei den Waffen-IDs ist das leider derzeit technisch nicht möglich.
Im neuen Jahr wird Ihnen der Landkreis die Ihnen zugeteilten IDs auf einem Stammdatenblatt mitteilen. Aufgrund der großen Anzahl der Waffenbesitzer im Landkreis wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sollten Sie aktuell keine Waffenkäufe/-Verkäufe mit einem Händler durchführen, nehmen Sie bitte Abstand von telefonischen Anfragen bei der Waffenbehörde. Sofern Sie für den Kauf/Verkauf einer Waffe Ihre IDs kurzfristig benötigen, können Sie die Waffenbehörde gerne kontaktieren. Bitte benutzen Sie dazu die E-Mail-Adresse waffenbehoerde@lkos.de.
Kontakt
Wunschkennzeichen
Ordnung
-
0541 501 4402
- zulassungsstelle@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland