Leitlinien Inklusion

Die Leitlinien sind nicht als statisches Papier zu verstehen. Es geht vielmehr für darum, die Maßnahmen, die der Landkreis Osnabrück sich vorgenommen hat, mit Leben zu füllen. 

Schwerpunkte sind die Bereiche

  • inklusive Bildung,
  • inklusive Arbeit also der erste Arbeitsmarkt für behinderte Menschen und auch
  • inklusives Wohnen.

Hier müssen sich alle Menschen mit oder ohne Behinderung gemeinsam auf den Weg machen, egal, ob Kita, Schule, Landkreis, kreisangehörige Gemeinden, Unternehmen oder auch das Land Niedersachsen.

Leitlinie Inklusion

Inklusion funktioniert nur, wenn sich ihr alle stellen.

Es reicht nicht, wenn beispielsweise die Fachabteilung Eingliederungshilfe des Landkreises Osnabrück versucht, für Menschen mit Behinderung eine passende barrierefreie Wohnung zu suchen. Diese Wohnungen müssen auch zur Verfügung stehen. Und dafür brauchen die Menschen mit Behinderung hier und in allen anderen Bereichen die Unterstützung durch alle BürgerInnen, durch Städte, Samtgemeinden, Gemeinden und Organisationen und Institutionen.

Die Leitlinien sind für uns alle ein Auftrag für die Zukunft, uns der Inklusion in allen Feldern des Lebens zu widmen.

Für den Landkreis Osnabrück wurden in einem intensiven Beteiligungsprozess fachdienst- bzw. referatsübergreifend unter Federführung des Fachdienstes Soziales Leitlinien zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet.

Im Rahmen des Arbeitsprozesses zur Erstellung der Leitlinien wurden quer durch die Kreisverwaltung zunächst acht Arbeitsgruppen gebildet. Diese befassten sich zunächst mit einer Bestandsaufnahme, in der die wesentlichen Aktivitäten, die der Landkreis Osnabrück als eigene Behörde jetzt schon im Hinblick auf die Inklusion unternimmt, beschrieben wurden. Zudem wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme noch einmal die Rahmenbedingungen (gesetzliche wie sonstige) aufgezeigt, in denen sich der Landkreis Osnabrück bewegen kann.

Entsprechend des Aufbaus der UN BRK wurden auch beim Landkreis Osnabrück acht Handlungsfelder identifiziert. In der folgenden Auflistung sind die jeweils federführenden Organisationseinheiten des Landkreises Osnabrück, die die jeweilige Arbeitsgruppe geleitet haben, in fett gedruckt.

  • Erziehung und Bildung (FD Bildung, Kultur und Sport, FD Soziales, FD Jugend)
  • Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung (FD Soziales, MaßArbeit)
  • Wohnen (FD Soziales, FD Planen und Bauen)
  • Kultur, Freizeit und Sport (FD Bildung, Kultur und Sport)
  • Gesundheit und Pflege (FD Gesundheit, FD Soziales)
  • Mobilität und Barrierefreiheit (FD Straßen, FD Service)
  • Barrierefreie Information und Kommunikation (Ref. Assistenz und Kommunikation, FD Service)
  • Bewusstseinsbildung (FD Soziales, FD KJugend, FD Schulen)

Auf Basis der Bestandsanalyse haben die acht Arbeitsgruppen konkrete Handlungsvorschläge für zukünftige Maßnahmen erarbeitet. Diesen Handlungsvorschlägen wurden soweit möglich Indikatoren für die Bestimmung der Zielerreichung zugeordnet.

Die Handlungsvorschläge wurden in einem Aktivitätenplan gebündelt, der nach den obengenannten acht Handlungsfeldern sortiert ist.

Aus der Bestandsanalyse und den vorgeschlagenen Aktivitäten wurden 10 zentrale Kernbotschaften, die „10 Kernziele zur Inklusion im Landkreis Osnabrück“ abgeleitet.

Die federführenden Organisationseinheiten werden die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen veranlassen und ggf. notwendige Beschlüsse zur Finanzierung oder Ähnliches herbeiführen.

Über das Erreichte und die Notwendigkeit einer Fortschreibung der Leitlinien wird der Fachdienst Soziales nach vorheriger Abstimmung mit den Organisationseinheiten des Landkreises alle zwei Jahre berichten. Ein erster Bericht erfolgt Mitte 2018 und wird dem Kreistag vorgelegt.

Fachdienst Soziales

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr