Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unter Bekanntmachungen ++ Formulare Tierseuchen 

Auch „Hobby-Schweine“ werden krank…

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück ist auch zuständig für Tierhaltungen. Seit einigen Jahren gibt es immer mehr Tierhalter, die sich „Hobby-Schweine“ anschaffen.

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück ist auch zuständig für Tierhaltungen. Seit einigen Jahren gibt es immer mehr Tierhalter, die sich „Hobby-Schweine“ anschaffen. Diese leben dann zuweilen in der Wohnung oder im Haus mit der Familie. Häufig sind dies kleingezüchtete Schweine wie zum Beispiel Minipigs oder Hängebauchschweine.

Bunte Bentheimer

Jedoch sind auch kleine Schweine immer noch Schweine und haben dieselben Bedürfnisse wie „normale“ Schweine. Außerdem können auch sie krank werden und im schlimmsten Fall eine anzeigepflichtige Tierseuche wie beispielsweise die  Schweinepest bekommen.

Aus diesem Grund möchte der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück die Tierhalter über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen aufklären:

  • Die Schweinehaltung muss vor Beginn der Haltung dem Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück angezeigt werden; die Anzeige hat die Zuteilung einer Registriernummer zur Folge.
  • Der Schweinehalter hat seine Bestandsgröße einmal jährlich zu einem Stichtag sowie Tierübernahmen in den Bestand innerhalb von 7 Tagen in der zentralen Schweinedatenbank (HI – Tier: https://www.hi-tier.de/default.htm ) zu melden.
  • Weitere Informationen zu Abläufen und gesetzlichen Grundlagen bekommen Sie in dieser Dienstleistung.

Personen, die für die Fütterung und Pflege verantwortlich sind, müssen:

  • Kenntnisse über die Bedürfnisse von Schweinen im Hinblick auf Ernährung, Pflege, Gesundheit und Haltung haben,
  • über Grundkenntnisse der Biologie und des Verhaltens von Schweinen verfügen, und
  • Kenntnisse über tierschutzrechtliche und tierseuchenrechtliche Vorschriften haben.

Haltungseinrichtungen für Schweine müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzungsgefahr für Schweine nahezu ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der Neugier und des Erkundungsdranges der Tiere ist eine Vielzahl an Gefahren im häuslichen Umfeld denkbar.

Der Tierbesitzer hat seinen Bestand in regelmäßigen Abständen durch einen Tierarzt betreuen zu lassen, der über ein besonderes Fachwissen im Bereich der Schweinegesundheit verfügt. Zudem unterliegt die Schweinehaltung der Beaufsichtigung eines beamteten Tierarztes. Schweine mit  Speiseabfällen zu füttern, ist generell verboten! Der unbefugte Zutritt zu Ställen oder Haltungseinrichtungen durch Dritte muss verhindert werden.

Zum Schutz vor Gefährdung durch Tierseuchen können durch den Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück verschiedene Anordnungen getroffen werden; diese können z.B. bei Ausbruch der Schweinepest in der Tötung der Tiere enden.

Wenn Sie noch Fragen zum Thema  haben, können Sie sich gern an den Veterinärdienst wenden: veterinaerdienst@landkreis-osnabrueck.de , Tel. 0541 501 2183

Kontakt

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr