Informationen für ehrenamtlich Engagierte

An wen können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Thema Engagement und Ehrenamt wenden?

In den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück gibt es hauptamtliche sowie ehrenamtliche Ansprechpersonen, welche die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Anliegen und Fragen unterstützen. Auf dieser Karte sind die Kontakte vor Ort zu finden.

Ukraine Hilfe

Bei übergreifenden Fragen können Sie sich an das Referat für Assistenz und Kommunikation Landkreises Osnabrück wenden. Außerdem Ansprechpersonen für die Zielgruppen Jugend und Senioren sowie die Bereiche Migration, Selbsthilfe, Kultur oder Naturschutz. Insbesondere das Migrationszentrum kann bei Fragen rund ums Dolmetschen, Sprachkursen sowie Integration unterstützend sein.


Wo kann man sich im Landkreis Osnabrück für Geflüchtete aus der Ukraine engagieren?

Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen Sie helfen können: bei der Ankunft, bei der Orientierung in der neuen Wohngegend oder der Begleitung bei Behördengängen. Indem Sie Wohnraum zur Verfügung stellen, bei der Koordination und Verteilung von Spenden zur Grundversorgung helfen, beim Übersetzen/Dolmetschen in Ukrainisch oder Russisch sowie bei der Kinderbetreuung.

Bitte beachten Sie – ihr Engagement wird insbesondere vor Ort in den Kommunen gebraucht. Es besteht die Möglichkeit, das Formular des Landkreises zur Angabe der eigenen Bereitschaft zur Unterstützung zu nutzen. In diesem Falle leitet der Landkreis Osnabrück die Angebote weitere an die angegebenen Gemeinden. Auf den Internetseiten einiger Städte, Gemeinden und Samtgemeinden ist es möglich, ein Hilfsangebot dort direkt einzutragen. Diese sind hier verlinkt.


Was müssen Engagierte beim Thema Versicherung beachten?

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich ehrenamtlich engagieren prüfen Sie unbedingt, ob Sie eine private Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung haben. Zusätzlich sollten Sie sich bei der Organisation, für die sie tätig werden (zum Beispiel Kommune, Verein, Kirche oder Wohlfahrtsverband), erkundigen, inwieweit der Versicherungsschutz über diese gewährleistet wird.

Es kommt immer wieder vor, dass Engagierte keine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung haben und die Sicherstellung des Versicherungsschutzes über die Organisation nicht geklärt wurde. Für diese Fälle hat das Land Niedersachsen einen Rahmenvertrag mit der VGH abgeschlossen: FWS: Versichert im Ehrenamt (freiwilligenserver.de). Wichtig: Ein KFZ-Versicherungsschutz  beinhaltet dieser Rahmenvertrag nicht.

Gut zu wissen: Die VGH Niedersachsen bietet aktuell eine kostenlose Rechtsberatung und Online-Informationen zum Versicherungsschutz für Geflüchtete aus der Ukraine und Helfer an.


Welche Projektfördermöglichkeiten gibt es aktuell für Projekte für und mit Ukraine-Geflüchteten?

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat ebenfalls einen Sonderfond „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“ eingerichtet. Antragsberechtigt sind Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger sowie Interessenvereinigungen. Die Förderung hat eine maximale Summe von 5.000 Euro und kann für Maßnahmen der psychologischen und medizinischen Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechten Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weiteren Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.

Der Alliance4Ukrauine Fund fördert Projekte für Schutzsuchende aus der Ukraine (Maßnahmen in Deutschland sowie auch humanitäre Unterstützung in der Ukraine bzw. in direkten Nachbarländern) mit einer Summe bis zu max. 50.000 Euro als Anschub oder Überbrückungsfinanzierung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die bereits seit mind. 12 Monaten operativ tätig sind und die mind. 2 Personen im Team haben, die einen signifikanten Teil ihrer Zeit (~30 Stunden) pro Woche in der Organisation arbeiten.

Mit Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen eine Förderung von bis zu 2.500 Euro für ein Projekt beantragen. Die Förderung ist nicht explizit auf die Ukraine-Hilfe begrenzt. Sie kann für die Stärkung der eigenen Strukturen im Verein, für die Gewinnung und Bindung neuer Ehrenamtlichen oder für Maßnahmen, die den Wert des Engagements zeigen, beantragt werden


Welche Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es für Engagierte in der Ukraine-Hilfe?

Das Migrationszentrum des Landkreises Osnabrück organisiert anlassbezogene Coachings und Qualifizierungen zum Thema Ehrenamt in Bezug auf Integration und Migration. Außerdem unterstützt es ortsbezogene Sprachlernprojekte. Melden Sie sich gern dort mit ihrem konkreten Weiterbildungs-Wunsch an.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat eine Online-Seminarreihe ins Leben gerufen, die verschiedene Aspekte des Engagements für geflüchtete Menschen aufgreift und die Fragen der Engagierten gemeinsam mit Expertinnen und Experten beantwortet.

Das VHS-Ehrenamtsportal bietet viele Lerneinheiten rund um das Thema an.

 


Wo gibt es weiterführende Informationen rund um das Thema bürgerschaftliches Engagement für Ukraine-Geflüchtete?

Kontakt

Hotline zu Fragen rund um die Situation in der Ukraine

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Deutschland

Montag bis Donnerstag
9:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Deutschland

Montag – Freitag
8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 17:30 Uhr