Schwerpunkte des kommunalen Klimaschutzes
Die folgenden Handlungsfelder haben aktuell für den kommunalen Klimaschutz im Landkreis Osnabrück Priorität. Die Themen ergeben sich aus der Schwerpunkten, die der Kreistag beschlossen hat, sowie aus den Vorgaben im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG), das im Jahr 2022 novelliert worden ist.
Einige Handlungsfelder nutzen den eigenen Spielraum in der Verwaltung, während andere Vorhaben spezielle Entwicklungen in wichtigen Bereichen adressieren. Ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogramms, welches die formale Planungsgrundlage für die Windenergienutzung und die Nutzung weiterer PV-Freiflächen darstellt.
Moore sind gewaltige Kohlenstoffspeicher und können, wenn sie intakt sind, der Atmosphäre durch ihr Wachstum langfristig sogar Kohlendioxid entziehen. Die meisten Moore in Deutschland können diese Funktion nicht mehr erfüllen, da sie in der Vergangenheit trockengelegt worden sind, um die Böden land- und forstwirtschaftlich nutzen oder den Torf zur Erdenproduktion abbauen zu können. Auch die Moore im Landkreis Osnabrück werden bis heute größtenteils entwässert und setzen dadurch erhebliche Mengen an Treibhausgasen frei. Das „Große Moor“, das sich je etwa zur Hälfte im Landkreis Osnabrück und im Landkreis Vechta befindet und sich von den Dammer Bergen bis zum Wiehengebirge erstreckt, ist der mit Abstand größte Komplex in der Region. Allerdings sind davon nur noch wenige Bereiche als Moor zu erkennen. Dazu gehört das „Venner Moor“, das zu Teilen als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist und unmittelbar an aktive Torfabbau-Flächen angrenzt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises setzt hier inzwischen auf kreiseigenen Flächen verschiedene Maßnahmen um, die nach und nach die Moorflächen wieder vernässen werden. Nur so lässt sich die Zersetzung der Torfmoose stoppen und damit der Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. Zu diesem Zweck müssen Entwässerungsgräben verfüllt, Gewässer verlegt oder Flächen eingepoldert werden.
Seit März 2023 liegt die erste Stufe eines Pflege- und Entwicklungsplanes für das Venner Moor vor, der an die schon laufenden Maßnahmen anknüpft und weitere Entwicklungspotenziale aufzeigt. Die Umgestaltung und Revitalisierung der Moore im Landkreis ist ein hochkomplexer und langwieriger Prozess mit zahlreichen Akteuren, der noch viele Jahre andauern wird.
Photovoltaik-Anlagen (PV) leisten einen entscheidenden Beitrag zur zukünftigen Stromversorgung. Auch die Dächer aller kreiseigenen Gebäude sollen zukünftig für die Stromversorgung genutzt werden. Dafür gibt es einen abgestuften Plan, der die eigene Nutzung und die Verpachtung von Flächen an andere Investoren vorsieht. Derzeit sind bereits 21 Prozent mit PV belegt, 35 Prozent sollen für den eigenen Bedarf verwendet werden. Weitere Flächen sollen langfristig verpachtet werden.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Die Stromerzeugung soll aber bereits bis 2035 weitgehend klimaneutral sein. Der Zubau von Wind- und Solarstrom muss stark beschleunigt werden. Niedersachsen hat sich auf Landesebene zum Ziel gesetzt, bis 2035 insgesamt 65 Gigawatt (GW) Photovoltaik zu installieren. Zu Jahresbeginn 2022 waren es 5 GW. Es bleibt also noch viel zu tun. Von den 65 GW sollen 50 GW auf Dachflächen installiert werden und 15 GW auf Freiflächen.
Der Landkreis Osnabrück will PV-Potenziale prioritär auf versiegelten Flächen aktivieren. Die notwendige Steigerung regenerativer Energieerzeugung durch Photovoltaik ist mit PV-Großprojekten schneller zu erreichen, als wenn der Fokus ausschließlich auf der Installation kleiner privater Dachanlagen liegt. Flächen-PV z.B. über Parkplätzen oder in Gewerbegebieten sowie PV auf Gewerbegebäuden soll daher schneller vorangetrieben werden.
Große Gewerbedächer werden gezielt in den Blick genommen, Unternehmen werden angesprochen und beraten. Die Netzwerkarbeit und der Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Klimaschutzmanagern und -managerinnen und den Bauämtern in den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden wird forciert, denn häufig liegt die Planungshoheit bei den kreisangehörigen Kommunen.
Das Solardachkataster wurde ergänzt um eine Funktion zur Beplanung von Freiflächen. Und letztlich werden Antragsverfahren für Flächen-PV und Agri-PV-Anlagen in der Kreisverwaltung koordiniert und möglichst zügig bearbeitet.
Die Wärmewende im Bereich des Gebäudebestandes ist eine der größten ungelösten Herausforderungen im Klimaschutz. Die Wärmebereitstellung macht mehr als ein Drittel der energiebedingten Treibhausgase (THG) - Emissionen im Landkreis Osnabrück aus. Je nach örtlichen Gegebenheiten gibt es vielfältige nachhaltige Lösungen. Individuelle Lösungen für Gebäudebesitzer werden aktuell durch verschiedene Förderkulissen und Programme unterstützt. Die Sanierung der Gebäudehülle ist weiterhin häufig die Voraussetzung für weitere Schritte. Dazu kommen aktuell Förderangebote z.B. für den Einsatz von Wärmepumpen.
Wärmenetze sind Lösungen jenseits der Einzelentscheidung: Unterschiedlichste Akteure müssen an einem Strang ziehen. Wärmequellen und -senken sowie Netzbetreiber haben unterschiedliche Vorstellungen und Interessen. Technische Versorgungskonzepte sind besonders schwierig, bieten aber auch sehr große Chancen, da klassische Gasnetze oder Ölheizungen nicht mehr zukunftsgerecht sind. Im Projekt „Prozessbegleitung bei aktuellen Nahwärme-Entscheidungen“ werden im ganzen Landkreis Osnabrück individuelle Nahwärme-Entscheidungen begleitet und ggf. durch Machbarkeitsstudien unterstützt.
- Beispiel 1: Nutzbarmachung der im Produktionsprozess eines Industrieunternehmens anfallenden Abwärme für ein Nahwärmenetz zur Versorgung weiterer Betriebe, öffentlicher Einrichtungen und Wohnbebauung.
- Beispiel 2: Nutzbarmachung der bestehenden Abwärmepotenziale einer Biogasanlage für ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von Wohnbebauung.
- Beispiel 3: Eruierung der Installation eines „kalten Nahwärmenetzes“ bei der Planung eines Neubaugebietes.
Das Vorgehen baut auf Vorläuferprojekten wie dem „Portal für industrielle Abwärme“ und dem Projekt „Kowa“ (https://www.kowa-projekt.de/aktuelles/) auf.
Flankiert wird das Projekt durch eine neue informelle Planungsebene: Die Kommunale Wärmeplanung wird derzeit in ganz Deutschland mit hoher Geschwindigkeit ausgeweitet und ist nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) bereits in vier Kommunen im Landkreis Pflicht. Hierzu soll künftig weitere Unterstützung für die Kommunen bereitgestellt werden.
Klimaschutz und Energiesparen sind ein wichtiges Leitbild für die Arbeit der Verwaltung. Die Öffentliche Hand geht in vielen Bereichen als Vorbild voran. Insbesondere in den Bereichen Energiemanagement, Heizung, Beschaffung oder Fuhrpark-Management kann die Verwaltung wichtige Hebel selbst in die Hand nehmen: Beispielsweise sind im zentralen Fuhrpark der Kreisverwaltung über 80 Prozent reine Elektro-Fahrzeuge; während der Gaskrise konnte der Wärmebedarf in Gebäuden der Kreisverwaltung durch verschiedene Maßnahmen um mehr als 20 Prozent gesenkt werden. In vielen Organisationseinheiten wird die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz systematisch vorangetrieben. So werden die Liegenschaften seit 2020 durch das Energiemanagementsystem „kom.ems“ erfasst. Die Wärmeversorgung soll mittelfristig zu 90 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen.
Die Optimierung der eigenen Handlungsmöglichkeiten wird durch das Projekt „Kurzfristige Handlungsmöglichkeiten im eigenen Wirkungskreis identifizieren und umsetzen“ flankiert, welches parallel zu der bereits laufenden Umsetzung in unterschiedlichen Organisationseinheiten einen Gesamtüberblick über die möglichen Angriffspunkte liefern soll und weitere Handlungsansätze identifizieren wird.
Dieses Vorgehen ist vor dem Hintergrund des neuen NKlimaG besonders wichtig. Hier wird gefordert, dass der Landkreis Osnabrück bis 2025 einen systematischen Klimabericht erstellt, der auch eine Quantifizierung des Fußabdrucks der Verwaltung beinhaltet. Damit wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zur Pflichtaufgabe für Kommunen und flächendeckend gestärkt. Langfristig wird der Weg zur „klimaneutralen Verwaltung“ ein messbares und verbindliches Ziel.
Kontakt
Referat für Kreisentwicklung
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0541 5014402
- klimaschutz@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland