
Schwerpunkte des kommunalen Klimaschutzes
Die folgenden Handlungsfelder haben aktuell für den kommunalen Klimaschutz im Landkreis Osnabrück Priorität. Die Themen ergeben sich aus der Schwerpunkten, die der Kreistag beschlossen hat, sowie aus den Vorgaben im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG), das im Jahr 2022 novelliert worden ist.

Einige Handlungsfelder nutzen den eigenen Spielraum in der Verwaltung, während andere Vorhaben spezielle Entwicklungen in wichtigen Bereichen adressieren. Ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogramms, welches die formale Planungsgrundlage für die Windenergienutzung und die Nutzung weiterer PV-Freiflächen darstellt.
Moore sind gewaltige Kohlenstoffspeicher und können, wenn sie intakt sind, der Atmosphäre durch ihr Wachstum langfristig sogar Kohlendioxid entziehen. Die meisten Moore in Deutschland können diese Funktion nicht mehr erfüllen, da sie in der Vergangenheit trockengelegt worden sind, um die Böden land- und forstwirtschaftlich nutzen oder den Torf zur Erdenproduktion abbauen zu können. Auch die Moore im Landkreis Osnabrück werden bis heute größtenteils entwässert und setzen dadurch erhebliche Mengen an Treibhausgasen frei. Das „Große Moor“, das sich je etwa zur Hälfte im Landkreis Osnabrück und im Landkreis Vechta befindet und sich von den Dammer Bergen bis zum Wiehengebirge erstreckt, ist der mit Abstand größte Komplex in der Region. Allerdings sind davon nur noch wenige Bereiche als Moor zu erkennen. Dazu gehört das „Venner Moor“, das zu Teilen als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist und unmittelbar an aktive Torfabbau-Flächen angrenzt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises setzt hier inzwischen auf kreiseigenen Flächen verschiedene Maßnahmen um, die nach und nach die Moorflächen wieder vernässen werden. Nur so lässt sich die Zersetzung der Torfmoose stoppen und damit der Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. Zu diesem Zweck müssen Entwässerungsgräben verfüllt, Gewässer verlegt oder Flächen eingepoldert werden.
Seit März 2023 liegt die erste Stufe eines Pflege- und Entwicklungsplanes für das Venner Moor vor, der an die schon laufenden Maßnahmen anknüpft und weitere Entwicklungspotenziale aufzeigt. Die Umgestaltung und Revitalisierung der Moore im Landkreis ist ein hochkomplexer und langwieriger Prozess mit zahlreichen Akteuren, der noch viele Jahre andauern wird.
Photovoltaik-Anlagen (PV) leisten einen entscheidenden Beitrag zur zukünftigen Stromversorgung. Auch die Dächer aller kreiseigenen Gebäude sollen zukünftig für die Stromversorgung genutzt werden. Dafür gibt es einen abgestuften Plan, der die eigene Nutzung und die Verpachtung von Flächen an andere Investoren vorsieht. Derzeit sind bereits 21 Prozent mit PV belegt, 35 Prozent sollen für den eigenen Bedarf verwendet werden. Weitere Flächen sollen langfristig verpachtet werden.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Die Stromerzeugung soll aber bereits bis 2035 weitgehend klimaneutral sein. Der Zubau von Wind- und Solarstrom muss stark beschleunigt werden. Niedersachsen hat sich auf Landesebene zum Ziel gesetzt, bis 2035 insgesamt 65 Gigawatt (GW) Photovoltaik zu installieren. Zu Jahresbeginn 2022 waren es 5 GW. Es bleibt also noch viel zu tun. Von den 65 GW sollen 50 GW auf Dachflächen installiert werden und 15 GW auf Freiflächen.
Der Landkreis Osnabrück will PV-Potenziale prioritär auf versiegelten Flächen aktivieren. Die notwendige Steigerung regenerativer Energieerzeugung durch Photovoltaik ist mit PV-Großprojekten schneller zu erreichen, als wenn der Fokus ausschließlich auf der Installation kleiner privater Dachanlagen liegt. Flächen-PV z.B. über Parkplätzen oder in Gewerbegebieten sowie PV auf Gewerbegebäuden soll daher schneller vorangetrieben werden.
Große Gewerbedächer werden gezielt in den Blick genommen, Unternehmen werden angesprochen und beraten. Die Netzwerkarbeit und der Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Klimaschutzmanagern und -managerinnen und den Bauämtern in den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden wird forciert, denn häufig liegt die Planungshoheit bei den kreisangehörigen Kommunen.
Das Solardachkataster wurde ergänzt um eine Funktion zur Beplanung von Freiflächen. Und letztlich werden Antragsverfahren für Flächen-PV und Agri-PV-Anlagen in der Kreisverwaltung koordiniert und möglichst zügig bearbeitet.
Klimaschutz und Energiesparen sind wichtige Leitbilder für die Arbeit der Verwaltung. Die Öffentliche Hand geht in vielen Bereichen als Vorbild voran. Insbesondere in den Bereichen Energiemanagement, Heizung, Beschaffung oder Fuhrpark-Management kann die Verwaltung wichtige Hebel selbst in die Hand nehmen: Beispielsweise sind im zentralen Fuhrpark der Kreisverwaltung über 80 Prozent reine Elektro-Fahrzeuge; während der Gaskrise konnte der Wärmebedarf in Gebäuden der Kreisverwaltung durch verschiedene Maßnahmen um mehr als 20 Prozent gesenkt werden. In vielen Organisationseinheiten wird die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz systematisch vorangetrieben.
Die Optimierung der eigenen Handlungsmöglichkeiten wurde durch das Projekt „Kurzfristige Handlungsmöglichkeiten im eigenen Wirkungskreis identifizieren und umsetzen“ flankiert, welches parallel zu der bereits laufenden Umsetzung in unterschiedlichen Organisationseinheiten einen Gesamtüberblick über die möglichen Angriffspunkte liefern soll und weitere Handlungsansätze identifiziert hat.
Das Projekt „Klimaaudit 2023“ war die Vorstudie für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts für die eigene Verwaltung nach § 18 des Niedersächsischen Klimagesetzes NKlimaG.
Seit dem 01.01.2025 hat der Landkreis Osnabrück nach § 18 Absatz 2 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) die Aufgabe, die kreisangehörigen Kommunen bezüglich der Inanspruchnahme von Klimaschutzfördermitteln zu beraten und zu unterstützen
Die Beratung der durch den Landkreis Osnabrück verfolgt hierbei das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und seinen Kommunen im Bereich Klimaschutz zu stärken und die Kommunen in ihrer Arbeit zur Erreichung der Klimaziele zu unterstützen.
Die Beratung der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Osnabrück erfolgt im Rahmen bestehender Netzwerke, beispielsweise durch regelmäßige TOP in den Netzwerktreffen, der Weitergabe relevanter Informationen (z.B. Newsletter von MCon, KEAN etc.) an die konkreten Ansprechpartner in den Kommunen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu relevanten Themenbereichen.
Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherung und Weitergabe von Know-how, der Vernetzung und der gezielten Unterstützung bei spezifischen Anliegen. Ideen für ein konkretes Vorhaben werden ausschließlich von der jeweiligen Kommune entwickelt; eine Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln durch den Landkreis Osnabrück beschränkt sich auf eine Unterstützung bei konkreten Antragstellungen (nicht deren Übernahme) entweder durch eigene Unterstützung oder durch Vermittlung von externen Partnern.
Im Jahr 2024 startete im Landkreis Osnabrück die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die eigene Verwaltung nach § 18 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG). Die Konzepterstellung wird von einem erfahrenen Dienstleister begleitet. Die Erarbeitung ist Pflicht für alle Landkreise in Niedersachsen und sieht vor, dass neben einer Treibhausgasbilanz auch Pläne und Maßnahmen für die Erreichung einer treibhausgasneutralen Verwaltung des Landkreises bis zum Jahr 2040 erarbeitet werden. Der Landkreis Osnabrück blickt bereits auf eine langjährige und breite Sammlung von Aktivitäten zurück, die die aktuelle Bilanz bereits verbessert hat, z.B. ist der zentrale Fuhrpark elektrifiziert, wir beziehen Ökostrom und Fernwärme und die Dächer werden nach und nach mit PV ausgestattet. Die Anforderungen an das Klimaschutzkonzept sind mindestens (NKlimaG, Stand 01.01.2024):
- Eine Ausgangsbilanz der jährlichen THG-Emissionen der Verwaltung.
- Eine Zielsetzung zur Minderung der Treibhausgasemissionen der Verwaltung, die sich im Mindestmaß an dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) orientiert.
- Eine Festlegung von Zwischenzielen zur Erreichung des Ziels nach Nummer 2.
- Eine Darstellung geplanter Maßnahmen, deren Umsetzung einen Beitrag zur Erreichung der in den Nummern 2 und 3 genannten Ziele leisten soll.
- Ein Verfahren, mit dem der Stand der Zielerreichung und der Maßnahmenumsetzung überprüft und anhand dessen Ergebnis über eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts entschieden werden soll.
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) in Kraft getreten. Darin wird festgelegt, dass alle Kommunen in Deutschland bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne erstellen müssen. Auch im Landkreis Osnabrück sind viele Kommunen bereits in den Prozess der Wärmeplanung eingetreten. Die ersten Kommunen werden bereits im Jahr 2025 ihre Ergebnisse präsentieren können.
Jede Kommune hat eigene Potenziale und Voraussetzungen, die lokal gehoben werden können. Wärmeversorgung funktioniert nur lokal, da Wärme nicht über lange Strecken transportiert werden kann. Die Kartierung und lückenlose Darstellung von Potenzialen und Versorgungslösungen bietet die Grundlage für ein klimafreundliches Energiesystem. Bis 2045 müssen nach dem WPG alle Wärmenetze klimaneutral sein; es muss dann 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden. Für neue Wärmenetze müssen bereits heute mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme eingeleitet werden. Eine Chance der Wärmeversorgung im Außenbereich ist der Einsatz von Wärmepumpen, die für viele Gebäude die zukünftige Energieversorgung darstellen können.
Die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung wird direkt in den Kommunen des Landkreises umgesetzt. Bei der Methodik und den sich anschließenden Fragen der Umsetzung stoßen die Akteure auf ähnliche Fragestellungen. Um gegenseitiges Lernen der Fachleute zu ermöglichen, veranstaltet der Landkreis Osnabrück regelmäßig Austauschtreffen zwischen den Praktikern in den Kommunen.
Für Informationen zu den Ergebnissen der einzelnen Wärmepläne wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Gemeinde. Gute Beispiele für realisierte Wärmenetze finden sich bereits heute zum Beispiel in Alfhausen, Ostercappeln oder Hagen a.T.W. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden vermutlich eine Reihe weiterer Projekte initiieren.
Die Wärmewende im Bereich des Gebäudebestandes ist eine der größten ungelösten Herausforderungen im Klimaschutz. Die Wärmebereitstellung macht mehr als ein Drittel der energiebedingten Treibhausgase (THG) - Emissionen im Landkreis Osnabrück aus. Je nach örtlichen Gegebenheiten gibt es vielfältige nachhaltige Lösungen. Individuelle Lösungen für Gebäudebesitzer werden aktuell durch verschiedene Förderkulissen und Programme unterstützt. Die Sanierung der Gebäudehülle ist häufig die Voraussetzung für weitere Schritte. Dazu kommen aktuell Förderangebote z.B. für den Einsatz von Wärmepumpen.
Wärmenetze sind Lösungen jenseits der Einzelentscheidung: Verschiedene Akteure müssen an einem Strang ziehen. Wärmequellen und -senken sowie Netzbetreiber haben unterschiedliche Vorstellungen und Interessen. Technische Versorgungskonzepte sind besonders anspruchsvoll, bieten aber auch große Chancen, da klassische Gasnetze oder Ölheizungen nicht mehr zukunftsgerecht sind. Im Projekt „Prozessbegleitung bei aktuellen Nahwärme-Entscheidungen“ werden im gesamten Landkreis Osnabrück individuelle Nahwärme-Entscheidungen begleitet und ggf. durch Machbarkeitsstudien unterstützt.
- Beispiel 1: Nutzbarmachung der im Produktionsprozess eines Industrieunternehmens anfallenden Abwärme für ein Nahwärmenetz zur Versorgung weiterer Betriebe, öffentlicher Einrichtungen und Wohnbebauung.
- Beispiel 2: Nutzbarmachung der bestehenden Abwärmepotenziale einer Biogasanlage für ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von Wohnbebauung.
- Beispiel 3: Prüfung der Installation eines „kalten Nahwärmenetzes“ bei der Planung eines Neubaugebietes.
Das Vorgehen baut auf Vorläuferprojekten wie dem „Portal für industrielle Abwärme“ und dem Projekt „Kowa“ auf und fügt sich in die neue Kulisse der Wärmeplanungen in den Kommunen ein.
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Fachdienst Umwelt - Klima und Energie
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland