Kinderschutz

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Vorgehensweisen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Sieben nach oben gestreckte farbige Arme. Die Handinnenflächen sind mit einem Herz bemalt.

Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexualisierter Gewalt.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form und vieles mehr. 

Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Ebenso gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und Co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften. 

Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Juleica Card online beantragen

Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Osnabrück e.V.

Zusammenschluss der im Landkreis Osnabrück ansässigen Jugendverbände

Gefördert werden Projekte, die benachteiligten Jugendlichen neue Perspektiven geben.

 Informationen rund um die Familie

KECK-Familienatlas 

Sozialräume - Außenstellen des Jugendamtes

Pilotprojekt „Stärkung von Prävention in den Hilfen zur Erziehung“,

Kontakt

Fachdienst Jugend

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr

Notrufnummer Kinder- und Jugenddienst

Die Sozialraumteams sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der angeführten Sprechzeiten erreichbar. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Sozialraumteams finden Sie hier.

Der Kinder- und Jugenddienst ist unter der Notrufnummer 0541-51144 auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten erreichbar.