Förderung der medizinischen Versorgung
Die medizinische Versorgung ist ein wichtiger Standortfaktor, insbesondere im ländlichen Raum. Der Landkreis Osnabrück stellt daher vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltsbeschlüsse ein bestimmtes Budget für die Förderung der medizinischen und pflegerischen Versorgung zur Verfügung.
Mit der Förderung sollen nicht nur Niederlassungen von Hausarztpraxen unterstützt werden, sondern auch die Gründung von Zweigpraxen, Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, Förderung der Anstellung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten, Famulaturen (Praktika) für Medizinstudierende und die Absolvierung eines Wahltertials im Praktischen Jahr (PJ).
Die Anforderungen an die Hausärztinnen und -ärzte und damit der Bedarf an neuen Versorgungsangeboten ist in den letzten Jahren auch im Landkreis Osnabrück gestiegen. Hier setzt das VERAH/NäPa-Konzept an. Medizinische Fachangestellte, besser bekannt als Arzthelferinnen, werden zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, kurz VERAH, oder Nicht-ärztlichen Praxisassistentin, kurz NäPa, ausgebildet. Diese kann die Hausärztin oder den Hausarzt dann nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch bei den gerade im ländlichen Bereich zeitintensiven Hausbesuchen entlasten.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie des Landkreises Osnabrück.
Hausärztinnen und Hausärzte aus dem Landkreis Osnabrück, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, können sich bei Milena Lütkemeier, 0541 501 3117, milena.luetkemeier@lkos.de oder Corinna Lange, 0541 501 3127, corinna.lange@lkos.de vom Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück melden.
Kontakt
Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück
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0541 5014417
- gesundheitsdienst@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland
Downloads
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FileFörderrichtlinie medizinische Versorgung (2.08 MB)
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FileAntrag VERAH NäPa (164.29 KB)
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FileAntrag Praktisches Jahr (148.93 KB)
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File
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FileAntrag Famulaturen und Weiterbildungsassistenten (162.78 KB)