Die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge ohne Durchführung vor- und nachgelagerter Reinigungsschritte durch die Kundinnen und Kunden ist zulässig. Das heißt, Vor- und Nachreinigungen dürfen nicht vor Ort am Fahrzeug durchgeführt werden. (Quelle: Anwendungshinweise, Landkreis Osnabrück)
Darf ich an einer Tankstelle mein Auto an noch aussaugen? Und darf ich den Hochdruckreiniger vor der Waschanlage benutzen?
Gestellt am Freitag, 24. April 2020