Integrationsbeauftragter im Landkreis Osnabrück

Der Integrationsbeauftragte ist Ansprechperson für Migrantinnen und Migranten, für ihre Organisationen sowie für alle in der Integrationsarbeit Engagierten und setzt sich mit dem Migrationszentrum und der Abteilung Integration/Ausländer im KommMit – Team für eine aktive Integrationspolitik ein.

Er initiiert, konzipiert und begleitet Integrationsprojekte, arbeitet an der Weiterentwicklung des Integrationsmanagements und des Integrationskonzepts für den Landkreis Osnabrück mit und vertritt die Positionen und Konzepte des Landkreises Osnabrück im Themenbereich Integration in der Öffentlichkeit und in regionalen und überregionalen Netzwerken.

Der Integrationsbeauftragte Werner Hülsmann (links) und Kreisrat Winfried Wilkens (rechts) nahmen 1000 Schutzmasken von Jane Vernon und Reinhold Mokrosch von der Ortsgruppe Religions for Peace Osnabrück entgegen.

Als Integrationsbeauftragter ist Werner Hülsmann  insbesondere Ansprechperson für:

  • politische und gesellschaftliche Teilhabe,
  • den interreligiösen Dialog,
  • Fragen der interkulturellen Öffnung,
  • Fragen zu Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung.

Der Landkreis Osnabrück misst vor dem Hintergrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Bedeutung bei.

Dies kommt in verschiedenen Handlungsschwerpunkten des Landkreises zum Ausdruck. Bei diesen Bemühungen konnte auf erfolgreiche Anstrengungen zur Integration von Aussiedler/innen in den neunziger Jahren zurückgegriffen werden.

Auszeichnungen wie der Niedersächsische Integrationspreis 2008 und die Teilnahme an der Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans zeigen, dass der Landkreis dabei auf dem richtigen Weg ist.

Die bisherigen Erfahrungen gehen in die nachstehenden Leitlinien ein, die einen Rahmen für konkrete Integrationsprogramme und Projekte bieten sollen.

  1. Zuwanderer und hier lebende Menschen mit Migrationsgeschichte sind im Landkreis Osnabrück willkommen. Sie sind mit ihren kulturellen Wurzeln und Orientierungen, mit ihren Fähigkeiten und Potentialen selbstverständlicher Teil der Bürgerschaft und eine Bereicherung des Zusammenlebens.
  2. Integration bedeutet gleiche Teilhabe an der Gesellschaft, also gleiche Rechte und Pflichten.
  3. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Integration werden von Bund und Land gesetzt. In diesem Rahmen entscheidet sich vor Ort bei den Kommunen sowie den dort handelnden Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen, ob Integration gelingt.
  4. Der Landkreis übernimmt regionale Aufgaben der Koordination und Vernetzung und unterstützt die vor Ort handelnden Akteure im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten.
  5. Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Besondere Bedeutung haben für den Integrationserfolg die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Entsprechend ihrer Bedeutung ist Integration Angelegenheit des Vorstandes.
  6. Der Landkreis steht zum Konzept der interkulturellen Öffnung als Organisations-, Personal- und Qualitätsentwicklungsprozess, der die gesamte Organisation an die globalisierte Gesellschaft anpasst. Dabei geht es darum, Zugangsbarrieren für Migranten zu beseitigen und Benachteiligungen zu beseitigen – sowohl in der Nutzung der Angebote als auch im Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen.
  7. Diesem Konzept entsprechend sind Mitarbeiter/innen und Vorgesetzte im Rahmen ihrer Dienstaufgaben zur interkulturellen Offenheit und Sensibilität gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund verpflichtet.
  8. Der / die Integrationsbeauftragte ist Ansprechperson für alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen für Fragen der Integration. Er /sie koordiniert die Integrationsaufgaben und den Prozess der interkulturellen Öffnung in der Kreisverwaltung, entwickelt Integrationsstrategien und führt Integrationsprojekte durch.
  9. Die Bestandsaufnahme und Analyse von für die Integration bedeutsamen Sachverhalten sind selbstverständliche Grundlagen der Strategien und Projekte des Landkreises. Daher erfasst der Landkreis zur Steuerung notwendige Daten im Rahmen eines Integrationsmonitorings.
  10. Um die Verpflichtung auf diese Leitlinien zu unterstreichen und für die Öffentlichkeit zu dokumentieren, tritt der Landkreis Osnabrück der „Charta der Vielfalt“ bei.

Beschluss des Kreistages vom 21. August 2010, Landkreis Osnabrück