Landtagswahl - Landtag

Der Niedersächsische Landtag ist die Volksvertretung im Land Niedersachsen und als maßgebendes Gesetzgebungsgremium das wichtigste Organ im Land. Der Landtag wird alle fünf Jahre unter Beachtung der fünf Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. 87 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl), 48 Abgeordnete erhalten ihr Mandat über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Landesliste, sog. Verhältniswahl). Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen. Dem Landtag der 19. Wahlperiode gehören zurzeit 146 Abgeordnete an.

Ministerpräsident ist seit dem  19. Februar 2013 Stephan Weil. Der Sitz des Niedersächsischen Landtags ist das Leineschloss in Hannover.

Landtag Niedersachsen

Verantwortlich für die Einhaltung der Wahlgrundsätze ist in Niedersachsen neben dem Niedersächsischen Innenministerium die Niedersächsische Landeswahlleiterin und leitende Ministerialrätin Ulrike Sachs.

Grundzüge

Die Landtagswahl zum 19. Niedersächsischen Landtag hat am Sonntag, den 9. Oktober 2022, stattgefunden. Für die Landtagswahl 2022 war der Landkreis Osnabrück – wie auch bei der letzten Landtagswahl – in Wahlkreise aufgeteilt. Die Wählerinnen und Wähler haben insgesamt zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages (dies sind die Bewerberinnen und Bewerber, die sich in den Wahlkreisen um das Direktmandat bewerben) und eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages (dies sind die von den Parteien aufgestellten Landeslisten).

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist unter anderem, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Nicht wählbar ist u. a., wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Rechtsgrundlagen

Der Ablauf der Landtagswahlen wird in Niedersachsen in erster Linie durch die Niedersächsische Verfassung (Verf ND), das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) geregelt.

Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin oder in dort verfügbaren Informationsbroschüren über die Grundzüge des Wahlsystems und zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie nähere Informationen zur Landtagswahl. 

Die Sitzverteilung des 19. Niedersächsischen Landtages ergibt sich nach der Landtagswahl am 9. Oktober wie folgt:

Partei

Sitze

Zweitstimmen

SPD

57

33,4 %

CDU

47

28,1 %

GRÜNE

24

14,5 %

AfD

18

11,0 %

gesamt

146

 

Die konstituierende Sitzung des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode hat am 8. November 2022 stattgefunden.

Direkt gewählte Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land:

Über Landeslisten gewählte Abgeordnete:

Endgültige Ergebnisse der Landtagswahl im Landkreis Osnabrück

Die Sitzverteilung des 18. Niedersächsischen Landtages ergibt sich nach der Landtagswahl am 15. Oktober wie folgt:

Partei

Sitze

Zweitstimmen

CDU

50

33,6 %

SPD

55

36,9 %

FDP

11

8,7 %

GRÜNE

12

7,5 %

AfD Niedersachsen

9

6,2 %

gesamt

137

 

Die konstituierende Sitzung des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode hat am 14. November 2017 stattgefunden.

Direkt gewählte Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land:

Über Landeslisten gewählte Abgeordnete:

Auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin erhalten Sie weitere Informationen zur Landtagswahl.

Bei der Landtagswahl 2013 bekam die CDU 36 Prozent der Wählerstimmen und somit 54 Sitze im Landtag, die SPD erreichte 32,6 Prozent (49 Sitze). Die GRÜNEN erhielten 13,7 Prozent der Wählerstimmen in Niedersachsen und sind somit im Landtag mit 20 Sitzen vertreten. Die FDP zieht mit 9,9 Prozent (14 Sitze) aller Stimmen als schwächste Kraft in den Landtag ein.

Termin für die Konstituierende Sitzung des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode war der 19. Februar 2013.

Weitere Informationen

Auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin erhalten Sie weitere Informationen zur Landtagswahl.

Die vergangene Landtagswahl hat am 20. Januar 2013 stattgefunden. In der 17. Wahlperiode kommen folgende direkt gewählte bzw. über Landeslisten der Parteien gewählte Abgeordnete für den Niedersächsischen Landtag aus Osnabrück und dem Osnabrücker Land:

Direkt gewählte Abgeordnete

Christian Calderone, CDU - Wahlkreis: 73 Bersenbrück
Gerda Hövel, CDU - Wahlkreis: 74 Melle
Clemens Lammerskitten, CDU - Wahlkreis: 75 Bramsche
Martin Bäumer, CDU - Wahlkreis: 76 Georgsmarienhütte
Frank Henning, SPD - Wahlkreis: 77 Osnabrück-Ost
Burkhard Jasper, CDU - Wahlkreis: 78 Osnabrück-West
 

Über Landeslisten gewählte Abgeordnete:

Claus Peter Poppe, SPD (Mandat niedergelegt am 22. Oktober 2014 aufgrund der Wahl zum Bürgermeister in der Samtgemeinde Artland; Nachfolgerin: Karin Logemann)
Kathrin Wahlmann, SPD 
Filiz Polat, Grüne
Volker Bajus, Grüne 
Gabriela König, FDP 
Anette Meyer zu Strohen , CDU (nachgerückt am 1. Februar 2017) 

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