Kommunalwahl - Kreistag und Landrätin

Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Die Demokratie lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.

Symbolbild Kreishaus - Sitzungssaal
Kreishaus in Osnabrück: Großer Sitzungssaal. Hier finden die Sitzungen des Kreistages statt.

Der Kreistag ist die kommunale Vertretung der Bevölkerung des Landkreises Osnabrück. Er ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Kreistag für bestimmte Aufgabengebiete Fachausschüsse. Der Kreistag tagt in der Regel vier Mal im Jahr, die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Osnabrück ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Kreistag.

Der Kreistag setzt sich aus 68 Kreistagsabgeordneten und der Landrätin zusammen.

Der Kreisausschuss – Nahtstelle zwischen Kreistag und Landrätin
Der Kreisausschuss ist der wichtigste vom Kreistag bestellte Pflichtausschuss. Er bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und entscheidet selber über Angelegenheiten, die weder in die Zuständigkeit des Kreistags noch in die Zuständigkeit der Landrätin fallen. Er nimmt bei der Erfüllung der Kreisaufgaben eine zentrale Stellung ein. Der Kreisausschuss tagt in der Regel einmal im Monat, die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Zum Kreisausschuss gehören neben der hauptamtlichen Landrätin zehn weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete, entsprechend ihrer Fraktionsstärke und aktuell ein beratendes Mitglied.

Die Landrätin – Ausführendes Organ, Verwaltungsleiterin und oberste Repräsentantin
Die hauptamtliche Landrätin ist oberste Kommunalbeamtin des Landkreises und Leiterin der Kreisverwaltung. Sie führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus und vertritt den Landkreis als oberste Repräsentantin nach außen. Zudem obliegt ihr die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen.

2019 Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Osnabrück
Am 26. Mai 2019 fand von 8 bis 18 Uhr im Landkreis Osnabrück die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates statt. Da kein Wahlvorschlag im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichen konnte, war eine Stichwahl zwischen Herrn Dr. Lübbersmann und Frau Kebschull nötig, die am 16. Juni 2019 stattfand. Frau Anna Kebschull hat in der Stichwahl die meisten Stimmen erhalten und wurde mit einem Stimmenanteil von 52,2 % zur Landrätin gewählt.

Die Amtszeit begann am 1. November 2019 und dauert bis zum 31. Oktober 2026. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Direktwahlen der Landrätinnen und Landräte sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister alle fünf Jahre parallel zu den allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden.

Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden, Städte) geführt. Wahlberechtigte werden automatisch eingetragen.

Wer kann gewählt werden? Für die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat ist wählbar, wer am Wahltage

  • das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Wer für die Wahl der Landrätin oder des Landrates kandidiert muss nicht zwingend im Wahlgebiet wohnen. 

Die Kommunalwahlen und damit auch die Kreiswahl im Landkreis Osnabrück haben am 12.09.2021 stattgefunden.

Die neue Wahlperiode hat am 1. November 2021 begonnen. Im Landkreis Osnabrück wurden der Kreistag des Landkreises Osnabrück, die Räte der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie die Ortsräte gewählt. Auch Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fanden in einigen Kommunen statt.

Grundzüge
Die Wählenden haben bei jeder Wahl zu einer kommunalen Vertretung drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie die der Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt sind. Somit bekommen die Wählenden im Landkreis Osnabrück in einigen kreisangehörigen Gemeinden bis zu drei Stimmzettel für Vertretungswahlen und einen Stimmzettel für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

Für die Kreiswahl 2021 war der Landkreis Osnabrück wieder in 10 Wahlbereiche aufgeteilt. Im Vergleich zur Kreiswahl 2016 haben sich keine Änderungen in den Wahlbereichen ergeben.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) war, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs das Wahlrecht verloren hat.  

Wählbar (passives Wahlrecht) war, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten den Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Nicht wählbar war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.  

Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen sind:

Auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin oder in den Informationsbroschüren erhalten Sie nähere Informationen zur Kommunalwahl. 

Ergebnisse

Genau 294.256 Bürgerinnen und Bürger waren im Landkreis Osnabrück zur Wahl des neuen Kreistages aufgerufen. 60,07 Prozent machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, 2016 waren es 57,91 Prozent. Sie entschieden darüber, wie viele Prozente die einzelnen Parteien und Wählergruppen erreichten, mit wie vielen Sitzen sie (ab dem 1. November 2021) im neuen Kreistag vertreten sind und welche der Kandidierenden die 68 Abgeordnetensitze im Kreistag erhielten. Um ein Mandat im Kreistag hatten sich insgesamt 508 Bürgerinnen und Bürger (162 Frauen, 346 Männer) beworben, darunter auch fünf Kandidatinnen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die 68 Abgeordnetensitze werden von 22 Frauen und 46 Männern besetzt.

Partei / Wählergruppe

Prozent

Sitze

CDU

36,46

25

SPD

28,45

19

GRÜNE

15,69

11

FDP

7,22

5

UWG

3,80

3

AfD Niedersachsen

2,84

2

DIE LINKE.

1,89

1

CDW/W

1,35 

1

dieBasis

1,12

1

 

 

Die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen haben am 11. September 2016 stattgefunden. Die neue Wahlperiode beginnt am 1. November 2016. Im Landkreis Osnabrück wurden der Kreistag des Landkreises Osnabrück, die Räte der Städte Gemeinden und Samtgemeinden sowie die Ortsräte gewählt. Direktwahlen z.B. zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises oder  zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister einer Gemeinde haben in diesem Jahr nicht stattgefunden.

Grundzüge
Die Wähler hatten bei jeder der Wahlen drei Stimmen und haben für jede Wahlart einen Stimmzettel erhalten, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie die der Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt worden sind. Somit bekamen die Wähler im Landkreis Osnabrück in einigen kreisangehörigen Gemeinden bis zu drei Stimmzettel für Vertretungswahlen.

Für die Kreiswahl 2016 war der Landkreis Osnabrück wieder in 10 Wahlbereiche aufgeteilt. Im Vergleich zur Kreiswahl 2011 hatten sich lediglich geringfügige Änderungen in den Wahlbereichen 8, 9 und 10 ergeben. Konkret ist eine Zuteilung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom Wahlbereich 8 in den Wahlbereich 9 und des Stadtteils Melle-Riemsloh vom Wahlbereich 9 in den Wahlbereich 10 erfolgt.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) war, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs das Wahlrecht verloren hat.  

Wählbar (passives Wahlrecht) war, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Nicht wählbar war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.  

Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen sind:

Auf der Internetseite der Niedersächsichen Landeswahlleiterin oder in den Informationsbroschüren erhalten Sie nähere Informationen zur Kommunalwahl. 

Ergebnisse
Genau 291.534 Bürgerinnen und Bürger waren im Landkreis Osnabrück zur Wahl des neuen Kreistages aufgerufen. 57,91 Prozent machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, 2011 waren es 54,9 Prozent. Sie entschieden darüber, wie viele Prozente die einzelnen Parteien und Wählergruppen erreichten, mit wie vielen Sitzen sie (ab dem 1. November 2016) im neuen Kreistag vertreten sein werden  und welche der Kandidaten die 68 Sitze im Kreistag erhielten. Um ein Mandat im Kreistag hatten sich insgesamt 469 Bürgerinnen und Bürger (129 Frauen, 340 Männer) beworben, darunter auch fünf Kandidatinnen und drei Kandidaten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der neue Kreistag setzt sich aus 18 Frauen und 50 Männern zusammen.

Partei / Wählergruppe Prozent Sitze
CDU 40,86 28
SPD 29,48 20
GRÜNE 10,54 7
AfD Niedersachsen 5,56 4
FDP 4,86 3
UWG 4,09 3
DIE LINKE. 3,23 2
CDW/W 0,89  1

Kreistag
Genau 285.224 Bürgerinnen und Bürger waren im Landkreis Osnabrück zur Wahl des neuen Kreistages aufgerufen. 54,9 Prozent machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, 2006 waren es noch 57,3 Prozent. Sie entschieden darüber, wie viele Prozente die Parteien und Wählergruppen erreichten, mit wie vielen Sitzen sie im neuen Kreistag vertreten sind und welche der Kandidaten die 68 Sitze im Kreistag erhielten. Um ein Mandat im Kreistag hatten sich insgesamt 447 Bürgerinnen und Bürger (128 Frauen, 319 Männer) beworben, darunter auch jeweils zwei Kandidatinnen / Kandidaten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der  Kreistag setzt sich aus 16 Frauen und 52 Männern zusammen.

Partei Prozent Sitze
CDU 43,71 30
SPD 33,16 23
Bündnis 90/Die Grünen 13,97 10
FDP 3,31 2
Unabhängige 3,70 2
DIE LINKE 2,10 1
Gesamt   68

 

Landrat
An der Wahl beteiligten sich 156.607 Bürgerinnen und Bürger. Damit ergab sich eine Wahlbeteiligung von 54,9 Prozent. Mit 41,26 Prozent erhielt Herr Dr. Michael Lübbersmann die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde damit für acht Jahre zum Landrat gewählt. Er hat sein Amt am 1. November 2011 angetreten.

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