Baugrube mit Kleinkläranlage
Kleinkläranlage
Montag, 27. Mai 2024

Landkreis kontrolliert Kleinkläranlagen in Melle-Wellingholzhausen – Infoveranstaltung muss verschoben werden

Melle.UPDATE: Die Veranstaltung muss verschoben werden, weil der Referent erkrankt ist. Sobald ein neuer Termin feststeht, gibt der Landkreis diesen bekannt.

Der Landkreis Osnabrück kontrolliert die Kleinkläranlagen in Melle-Wellingholzhausen. Am Mittwoch, 29. Mai, findet dazu um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung im Gasthaus Schrage in der Dissener Straße 15 in Melle-Wellingholzhausen statt.

Die Veranstaltung richtet sich an Grundstückseigentümer aus Melle-Wellingholzhausen, die eine Kleinkläranlage betreiben. Den Betreibern wird ein Überblick über den Ablauf der behördlichen Kontrollen vorgestellt, eine Beratung über konkrete technische Fragestellungen kann in diesem Rahmen nicht erfolgen.

  • Ansprechpartnerinnen beim Landkreis Osnabrück sind:
    - Britta Marting (Telefon 0541/501-4629) und
    - Marion Krusche (Telefon 0541/501-4029)
     
  • Ansprechpartnerin bei der Stadt Melle ist:
    - Brunhild Johanningmeier (Telefon 05422/965-434).

Die Kontrollen des Landkreises erfolgen schrittweise in allen Kommunen, wobei in der Stadt Melle etwa 2.800 Kleinkläranlagen betrieben werden. Davon liegen etwas mehr als 290 im Stadtteil Wellingholzhausen. Informationsveranstaltungen für die anderen Stadtteile werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Hintergrundinformation zum Thema Kleinkläranlagen

Die dezentrale Abwasserbeseitigung ist nach gesetzlichen Auflagen geregelt. So benötigt man für eine Einleitung von Abwässern in ein Oberflächengewässer oder ins Grundwasser eine behördliche Erlaubnis. Grenzwerte für die organische Belastung dürfen zudem nicht überschritten werden.

Technisch bedeutet das für Besitzer von Kleinkläranlagen, dass bestimmte Anlagensysteme nicht mehr erlaubt sind. Im Detail: Gemauerte Mehrkammergruben zur Vorreinigung des Abwassers reichen im Sinne der neuen Abwasserverordnung nicht mehr aus. Im Rahmen der biologischen Nachreinigungsstufe sind Untergrundverrieselungen, Filtergräben und Abwasserteiche unzulässig, wobei Bestandsschutz für 15 Jahre ab Fertigstellung nach den Bedingungen der wasserrechtlichen Erlaubnis besteht.

Anlagenbesitzer, deren Kläranlage nicht mehr den Normen entspricht, werden nach Aktenprüfung angeschrieben und über die Notwendigkeit einer Umrüstung informiert. Bei unklarer Sachlage überprüfen Außendienstmitarbeiter des Landkreises die Anlagen vor Ort. Dabei wird die Kleinkläranlage auf ihren baulichen Zustand untersucht, einschließlich der dazugehörigen Gewässerbenutzung. 

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird schließlich auf Antrag per Bescheid erteilt. Der Antrag ist in diesem Fall über die Stadt Melle bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises vorzulegen. Seit einigen Jahren gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, die erforderliche Erlaubnis über ein vereinfachtes Anzeigeverfahren zu erlangen. Dafür muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen. Zudem muss das Satzungsrecht der Stadt Melle eine Kleinkläranlage für das betreffende Grundstück grundsätzlich zulassen.

Liegt keine Gewässerverunreinigung vor, wird dem Betreiber ein Zeitraum von einem Jahr für die Sanierung beziehungsweise Erneuerung der Anlage gewährt. Der Landkreis empfiehlt, bei baulichen Maßnahmen einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen.

Und: Wird das Grundstück an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen, erübrigt sich die Erneuerung der Anlage. Ob ein Anschluss möglich ist, erfährt man bei der Stadt Melle.

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