Einladung zur INFORMATIONSVERANSTALTUNG am 14. JANUAR 2025: Aktuelle Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 

Digitales Bauamt

Eine der größten Herausforderungen für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland ist der Digitalisierungsprozess in allen Lebensbereichen. In der globalisierten Wirtschaftswelt wird sich der Wirtschaftsstandort Deutschland nur dann behaupten, wenn die Digitalisierung bald gelingt.

Die Umstellung von Produktionsprozessen, die Ausbildung junger Menschen und der Breitbandausbau sind nur einzelne Teilbereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels. Auch die Behörden in Deutschland können sich diesem Wandel nicht entziehen. So ist die Digitalisierung der Verwaltung gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen.

Der Landkreis Osnabrück wird seine Verwaltungsabläufe in den kommenden Jahren vollständig umstellen. Einer der ersten Bausteine ist das Konzept für das digitale Arbeiten im Fachdienst Planen und Bauen. Hier wird das Baugenehmigungsverfahren vollständig digital abgewickelt.

Ihren Bauantrag reichen sie direkt beim Landkreis Osnabrück ein. Wir beteiligen die Bauortgemeinde für Sie. Ihre vorbereiteten Bauvorlagen können Sie als PDF-Dokument mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren.

Anschließend rufen Sie das entsprechende Bauantragsformular auf (zu den Formularen des Fachdienstes Planen und Bauen gelangen Sie hier), füllen dieses aus, fügen die Bauvorlagen als Anlage bei, signieren das Formular und senden es ab.

Als Alternative zur Signatur kann der Bauherr eine Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Verfahren ausstellen. Diese muss an den Landkreis Osnabrück gefaxt werden (Fax: 0541/501 4742). Die Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Verfahren finden Sie hier.

Digitales Verfahren

Nach Eingang Ihres digitalen Bauantrages wird für Sie ein Projektraum (digitale Bauakte) auf der Bauplattform eingerichtet.

Sie erhalten per E-Mail eine Einladung für diesen Projektraum. Dort müssen Sie sich einmalig auf der Bauplattform registrieren, indem Sie sich einen Benutzernamen und ein Passwort geben und dieselbe E-Mail-Adresse wie im Bauantragsformular angeben. Sie können dann auf Ihren Projektraum zugreifen und dort den Schriftverkehr einsehen. Über neu eingestellte Dokumente erhalten Sie eine E-Mail zur Information.

Auch die Genehmigung ist für Sie auf der Bauplattform einzusehen und herunterzuladen.

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit Ihre Bauanträge postalisch an den Landkreis zu schicken. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über unser Fachverfahren und die Bauplattform bearbeitet. Lediglich Ihre Genehmigung wird am Ende dieses Verfahrens ausgedruckt und Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.

Die Vorteile:

  • Es werden Postwege und somit Zeit eingespart
  • Die Druckkosten können minimiert werden
  • Es ist möglich mehrere Institutionen gleichzeitig  zu beteiligen
  • Der Dokumentenaustausch ist auf der Bauplattform ohne Zeitverzögerung möglich
  • Der spätere Digitalisierungsaufwand entfällt
Verfahrensbeschreibung

Schon in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (3. März 2021) versprach Ministerpräsident Lies, Bauanträge seien bald ganz einfach vom Küchentisch aus zu stellen. Die dazu erforderliche Digitalisierung ist beim Landkreis Osnabrück schon weit fortgeschritten. Einen Bauantrag digital einzureichen ist bei uns bereits seit mehr als 10 Jahren möglich und es werden mittlerweile mehr als 70% der Anträge digital eingereicht. 2019 hat der Landkreis Osnabrück Bauvorhaben mit einem rechnerisch ermittelten Rohbauwert von insgesamt 265.585.421 Euro genehmigt und in 2020 Vorhaben mit einem errechneten Rohbauwert von 257.326.392 Euro.

Nun wurde die Zufriedenheit der Architektinnen und Architekten mit den Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen durch die Architektenkammer Niedersachsen im Rahmen einer Umfrage ermittelt. Für 18 der insgesamt 102 niedersächsischen Baubehörden lagen genug Fallzahlen vor, um eine behördenspezifische Auswertung vornehmen zu können. So auch für den Fachdienst Planen und Bauen des Landkreises Osnabrück.

Bei Berücksichtigung der Gesamtbewertung sowie der Dauer der Genehmigungsverfahren schneidet unter anderem der Landkreis Osnabrück im Vergleich am besten ab. Die Bewertungsspanne lag zwischen 1 (trifft voll und ganz zu) und 5 (trifft gar nicht zu). Der Landkreis Osnabrück wurde insgesamt mit der Note 2,3 bewertet und landete damit auf Rang 6 von 18 bei der Gesamtzufriedenheit der Architektinnen und Architekten.

Bei den einzelnen Fragen belegen wir immer einen Rang im ersten Drittel der Ergebnislisten. Hier wurden zum Beispiel Bewertungen zur Bearbeitungszeit bis zum Vorliegen einer qualifizierten Eingangsprüfung, der Nachforderung fehlender Unterlagen oder bis zur Erteilung der Baugenehmigung abgegeben. Allerdings haben auch rund 50 % der Architektinnen und Architekten angegeben, die Corona-Pandemie habe sich auf die Bearbeitungszeiten der Kreisverwaltung ausgewirkt.

Diese Befragung haben wir zum Anlass genommen, unsere Entwurfsverfasser zu einer (online)-Veranstaltung einzuladen. Gemeinsam mit der Architektenkammer Niedersachsen hat der Landkreis Osnabrück in diesem Termin Verbesserungspotentiale erarbeitet. So wurde zum Beispiel eine größere Transparenz der Verfahrensschritte gewünscht und auch der Wunsch nach einem Newsletter wurde geäußert.

Abschließend eine runde Sache - Wir bleiben am Ball.

Kontakt

ITEBO GmbH

Planen und Bauen

Dielingerstraße 39/40
49074 Osnabrück
Deutschland

Apps zum Verfahren

Verfahrensstand:

Mit dem digitalen Bauamt haben Sie die Chance den Verfahrensstand jederzeit über die Bauplattform abzufragen. Dazu müssen wir Ihre E-Mail-Adresse vorliegen haben. Sie bekommen dann eine Einladungsmail von uns, über die Sie sich einmalig bei der Plattform registrieren müssen. Danach können Sie jederzeit und überall, auch mit unserer neuen App, den Stand Ihres Verfahrens einsehen und auf Ihre Unterlagen zugreifen: Apple | Android

 

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