Einführung des elektronischen Amtsblattes zum 1. Januar 2023
Rechtsvorschriften vom Landkreis und den Kommunen werden seit der Gründung des Landkreises im Jahr 1972 im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück veröffentlicht. Nachdem die Veröffentlichungen 50 Jahre papiergebunden erfolgten, führt der Landkreis Osnabrück zum 1. Januar 2023 das elektronische Amtsblatt ein. Somit können Rechtsvorschriften vom Landkreis und den Kommunen zukünftig digital veröffentlicht werden. In einer kooperativen Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen wurden politische Beschlüsse von allen Räten der teilnehmenden Kommunen erwirkt, sodass die gemeinsame Umstellung auf des elektronische Amtsblatt zum 01.01.2023 erfolgen kann.
Die Amtsblätter sind ab 1. Januar 2023 digital auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter folgendem Link aufrufbar: www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/amtsblaetter. Auf papiergebundene Ausgaben des Amtsblattes wird verzichtet – somit können pro Jahr rund 100.000 Blatt DIN A4 Papier eingespart werden, was einer Einsparung von rund einer halben Tonne CO2 pro Jahr entspricht. Zum Vergleich: eine halbe Tonne CO2 entsteht bei einer Fahrt von 2.450 km in einem Mittelklasse-Benziner.
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Wir beantworten sie gerne hier: Frag den Landkreis