Tierschutzfall im Schweinebestand
Osnabrück. Dem Veterinärdienst für die Stadt und den Landkreis Osnabrück wurde jetzt mitgeteilt, dass in einer Schweinehaltung im Südkreis über mehrere Wochen Schweine nicht ordnungsgemäß versorgt wurden. Die unverzüglich durchgeführte Kontrolle durch Amtstierärzte des Veterinärdienstes ergab, dass mehrere hundert Schweine in den Stallungen mutmaßlich verhungert sind. Die Versorgung der überlebenden Schweine wurde organisiert. Zudem wurde unverzüglich die Entsorgung der toten Schweine und die anschließende Reinigung und Desinfektion der Stallungen veranlasst. Der Sachverhalt ist derzeit Gegenstand weiterer Ermittlungen des Veterinärdienstes in Zusammenarbeit mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftsstrafsachen in Oldenburg.
Die Mitteilung über den Tierschutzfall erfolgte im Auftrag des Betriebsinhabers durch den bestandsbetreuenden Tierarzt. Ein Mitarbeiter des Betriebes hatte offenbar seit längerem die ihm übertragende Versorgung der Tiere nicht ordnungsgemäß durchgeführt, dies aber verheimlicht. Die Tierhaltung war bisher nicht tierschutzrechtlich aufgefallen. Auch im Rahmen des risikobasierten Tierschutz-Kontrollkonzeptes des Veterinärdienstes waren bislang keine Kontrollen in diesem Betrieb vorgesehen, da es im Vorfeld keinerlei Signale gegeben hatte, die Tierschutzverstöße befürchten ließen. In einem solchen Fall schwerster Tierschutzverstöße ist der Veterinärdienst auf aktive Hinweise aus dem Umfeld der Tierhaltung angewiesen.
Grundsätzlich ist das risikobasierte Tierschutz-Kontrollprojekt eine geeignete Methode, um auch ohne einen aktiven Hinweis Nutztierhaltungen herauszufinden, in denen schwerwiegende Tierschutzverstöße vorliegen. Der Veterinärdienst bewertet eine Vielzahl unterschiedlicher betriebsbezogener Daten und Statistiken zu tierschutzrelevanten Themen und erstellt anhand dieser Einstufung eine Liste an Betrieben, welche dann vorrangig tierschutzrechtlich kontrolliert werden. Durch diese gezielte Schwerpunktsetzung bei der Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe wurden bereits viele kritische Betriebe durch den Veterinärdienst erkannt.
In den vergangenen drei Jahren wurden in 648 landwirtschaftlichen Betrieben Mängel festgestellt, in 97 Fällen kam es zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und 20 Fälle wurden aufgrund des Verdachtes einer Straftat an die Staatsanwaltschaft abgegeben. In fünf Betrieben wurden Bestandsverkleinerungen angeordnet und neun Tierhaltern wurde ein Tierhaltungsverbot auferlegt.
Der Veterinärdienst kann nicht verhindern, dass es in einzelnen Tierhaltungen zu Tierschutzverstößen kommt. Das risikobasierte Kontrollsystem trägt jedoch dazu bei, dass Fälle erkannt werden, die ohne aktive Anzeigen ansonsten nicht oder zu spät erkannt werden.
In den meisten Fällen sind Überforderung und persönlichen Probleme der Tierbetreuer die Ursache für solch schwere Tierschutzverstöße. Umso wichtiger ist es nach wie vor, dass aufmerksame Mitbürger aktiv Hinweise geben, wenn ihnen auffällt, dass in einer Tierhaltung etwas nicht in Ordnung sein könnte. Der Veterinärdienst geht diesen Anzeigen nach und leitet bei tierschutzwidrigen Zuständen die erforderlichen Maßnahmen ein. Je früher solche Mitteilungen erfolgen, desto früher wird den Tieren geholfen.
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