Symbolfoto Windenergie
Die Öffentlichkeit kann am Beteiligungsprozess des RROP teilnehmen, indem sie vom 25. Mai bis zum 26. Juni online unter www.landkreis-osnabrueck.de/auslegung oder persönlich im Verwaltungsgebäude des Landkreises auf den ersten Entwurf zugreift.
Donnerstag, 11. Mai 2023

Regionales Raumordnungsprogramm stellt entscheidende Weichen für zukünftige Planung

Osnabrück. Zukunft aktiv gestalten: Regionale Raumordnungsprogramme (RROP) sind die größten Planungsverfahren für die Regionalentwicklung in Niedersachsen. Verantwortlich dafür sind die Landkreise. Der Landkreis Osnabrück veröffentlicht aktuell den ersten Entwurf für sein neues RROP und setzt dabei auf eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit.

Das RROP deckt ein breites Themenspektrum ab, teils mit direkter Rechtswirkung, teils mit Steuerungswirkung für Kommunen und andere Behörden in ihrer eigenen Planungstätigkeit. Das Raumordnungsprogramm besteht aus einer beträchtlichen Menge an Text und einer komplizierten Karte, die schwer zu verstehen sein kann und deshalb in einer beschreibenden Darstellung näher erklärt wird. Das Besondere am RROP ist, dass nach den beiden Teil-RROP zum Thema Einzelhandel aus dem Jahr 2010 und zum Thema Energie aus 2013, seinerzeit basierend auf dem umfassenden RROP aus dem Jahr 2004, nun ein neues ganzheitliches Dokument vorliegt, das alle Themen abdeckt.

Die Kreisverwaltung ist verantwortlich für die Erstellung der ersten Version des RROP, die auf einer beträchtlichen Anzahl bereits bestehender oder neu erstellter Grundlagendokumente wie dem Landschaftsrahmenplan oder dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag basiert. In Kürze beginnt die öffentliche Beteiligung des ersten Entwurfs und mehr als 150 Kommunen, Nachbarkreise, Bundes- und Landesbehörden, weitere öffentliche Planungsträger, anerkannte Naturschutzverbände und die breite Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, sich durch Einreichung von Stellungnahmen oder Anregungen bis zum 12. Juli 2023 zu beteiligen.

Der Landkreis Osnabrück wird mehrere Monate brauchen, um die Rückmeldungen auszuwerten, da mit einer vierstelligen Zahl von Eingaben gerechnet wird. Auf der Grundlage der Antworten wird die Kreisverwaltung einen zweiten Entwurf erstellen, der sich zweifellos in einigen Punkten vom ersten unterscheiden wird und soll. Landrätin Anna Kebschull: „Das Beteiligungsverfahren ist mir besonders wichtig, weil wir damit die in der Region vorhandene Expertise intensiv nutzen können.“ Die Landrätin weist aber auch vorsorglich darauf hin, dass wegen vieler zwingender rechtlicher Vorgaben, an die der Landkreis gebunden sei, nicht jede Eingabe berücksichtigt werden könne.

Der Beteiligungsprozess beginnt mit dem zweiten Entwurf von neuem und die daraus resultierenden Rückmeldungen werden gründlich ausgewertet, bevor sie im Kreistag zur Debatte gestellt werden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Kreistag, wenn das RROP voraussichtlich im Winter 2024/2025 der Oberen Landesplanungsbehörde (ArL) zur Genehmigung vorgelegt wird.

Die Öffentlichkeit kann am Beteiligungsprozess des RROP teilnehmen, indem sie vom 25. Mai bis zum 26. Juni online unter www.landkreis-osnabrueck.de/auslegung oder persönlich im Verwaltungsgebäude des Landkreises auf den ersten Entwurf zugreift. Stellungnahmen können über die technische Plattform unter derselben Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Konsultationsfrist eingereicht werden.

Landrätin Anna Kebschull zum Regionalen Raumordnungsprogramm

Inhaltlich ist das wichtigste aktuelle Thema des RROP die Steuerung der Windenergie, die durch das Oster-/Sommerpaket der Bundesregierung, das Windenergiegesetz des Bundes und das geplante Landeswindenergiegesetz völlig neue gesetzliche Rahmenbedingungen erfahren hat. Das Land wird für alle Landkreise einen Mindestflächenanteil für Windenergie festlegen, allerdings ist das entsprechende Gesetz noch nicht finalisiert (Stand: 4. Mai 2023). Für den Landkreis Osnabrück wurde bisher ein Wert von 1,01 Prozent genannt, der sich aber voraussichtlich noch etwas erhöhen wird. Um eine gute Datenbasis für den späteren Ausbau der Windenergie zu haben, werden sämtliche nach jetzigen Stand theoretisch machbaren Gebiete für Windenergie in die erste Planung aufgenommen, was rund drei Prozent der Fläche des Kreisgebietes bedeutet. Welcher genaue Prozentsatz mit welchen konkreten Gebieten es dann am Ende werden wird, soll im öffentlichen Beteiligungsverfahren diskutiert und dann festgelegt werden.

Weitere zentrale Themen im RROP sind Siedlungsentwicklung, großflächiger Einzelhandel, Moorschutz, Rohstoffgewinnung, klimabedeutsame Räume, Biotopverbunde, Wald, Landwirtschaft, Flächenverbrauch und Hochwasserschutz.

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