LVO erinnert: Fördermittel für Kulturprojekte im Jahr 2024 beantragen
Osnabrück. Auch für 2024 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) Fördermittel für Kulturschaffende. Kulturelle Einrichtungen und Kunstschaffende, die im kommenden Jahr Projekte realisieren möchten, können bis zum 15. September 2023 Anträge an den LVO richten.
Die Antragstellung ist ausschließlich online unter antrag.lvosl.de möglich. Es wird empfohlen, bei Fragen zur Antragstellung Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind:
- Gabriele Janz (Telefon: 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) und
- Nina Hauff (Telefon: 0541/600585-12 oder hauff@lvosl.de).
Fördermittel können für folgende Sparten beantragt werden:
- Regionalgeschichte,
- Museen,
- Heimatpflege, Niederdeutsch,
- Denkmalschutz- und Denkmalpflege,
- Naturkunde, Landschaftspflege, Umweltschutz,
- Bildende Kunst,
- Literatur, Musik, Theater,
- Soziokultur und kulturelle Jugendbildung
Gefördert werden zum Beispiel Projekte von:
- Museen,
- Heimatvereinen,
- freien Theatern,
- Kunstvereinen
- oder auch von bildenden Kunstschaffenden und von Musikerinnen und Musikern.
Für Projekte in 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Für Vorhaben, die erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 stattfinden, gibt es eine weitere Abgabemöglichkeit bis zum 15. März 2024.
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