Symbolbild Erdkabel
Der Landkreis Osnabrück, die Stadt Melle und die Gemeinde Hilter setzen sich weiter für Teilerdkabel bei Placke (Melle-Wellingholzhausen) und Hilter-Borgloh ein
Freitag, 13. Oktober 2023

Landkreis, Melle und Hilter setzen sich weiter für Teilerdkabel bei Placke und Borgloh ein – Kommunen weisen Vorwürfe von Amprion zurück

Osnabrück. Erdkabel statt Freileitungen bei einigen Stromtrassen im Osnabrücker Land: Der Landkreis Osnabrück, die Stadt Melle und die Gemeinde Hilter setzen sich weiter für Teilerdkabel bei Placke (Melle-Wellingholzhausen) und Hilter-Borgloh ein. In diesem Zusammenhang kritisieren sie die den Übertragungsnetzbetreiber: „Dass Amprion sich nicht an die Vorgaben des Amts für regionale Landesentwicklung halten will und diesem sogar fehlerhafte Rechtsanwendung vorwirft, ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern stellt auch eine Missachtung der fachlich solide erarbeiteten Landesplanerischen Feststellung dar“, unterstreicht Kreisrat Winfried Wilkens vom Landkreis Osnabrück.

„Amprion lässt damit eine Chance ungenutzt, für die Leitung durch Teilerdverkabelung mehr Akzeptanz und damit auch eine schnellere Umsetzung zu erreichen“, stellt die Meller Bürgermeisterin Jutta Dettmann fest. „Wir sind in Melle sehr enttäuscht von der aktuellen Entwicklung. Denn sie führt dazu, dass dieses Thema zu einer unendlichen Geschichte zu werden droht.“

Zudem bedauert Bürgermeister Marc Schewski aus Hilter: „Amprion behindert die schnellere Umsetzung der Energiewende. Ich erwarte eine unabhängige Bewertung und Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde, die losgelöst von einseitigen Betrachtungsweisen des Vorhabenträgers zu treffen ist.“

Landkreis, Stadt Melle und Gemeinde Hilter hatten sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf die Entscheidung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) bezogen und erneut eine Teilerdverkabelung in den Bereichen Placke und Borgloh gefordert. In seiner Erwiderung behauptet Amprion, dass die landesplanerische Feststellung des ArL der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) widerspreche.

Nach Einschätzung der drei Kommunalvertreter gehe diese Behauptung aber am Thema vorbei. Natürlich beschreibe das BVerwG in seiner Rechtsprechung ganz grundsätzlich und für den Normalfall, wie die Abwägung zwischen Freileitung und Erdkabel rechtlich und fachlich zu geschehen hat. Aber das ArL habe sich in seiner landesplanerischen Feststellung von 2020 eben nicht nur abstrakt mit dieser Materie auseinandergesetzt, sondern ganz konkret die örtlichen Verhältnisse in Borgloh und Placke gewürdigt.

Die von Amprion trotz aller Gegenargumente weiterhin angestrebte Freileitung würde in diesen beiden Bereichen zu einer Unterschreitung der Schutzabstände zu den Wohnhäusern führen und mache deshalb eine Erdverkabelung erforderlich.

Das ArL hat lediglich einen „Notausgang“ zugunsten einer Freileitung offengelassen: „Eine Freileitung ist in diesen Bereichen nur dann die raum- und umweltverträglichere Alternative, wenn die Prüfungen im Zuge des Planfeststellungsverfahren ergeben würden, dass eine Teilerdverkabelung nicht genehmigungsfähig ist“ (Zitat aus der Pressemitteilung des ArL vom 19. Februar 2020).

Mit der demnach entscheidenden Frage, ob ein Erdkabel in Borgloh und Placke praktisch und rechtlich unmöglich wäre, hat sich Amprion aber – trotz entgegenstehender Forderungen von Landkreis, Hilter und Melle – nicht auseinandergesetzt, sondern es bei einer allgemeinen Abwägung belassen. Das ist auf der Basis der landesplanerischen Feststellung aber gerade nicht ausreichend

Gemeinsam setzen die kommunalen Akteure darauf, dass die jetzt zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Vorgabe des in der ersten Phase des Verfahrens verantwortlichen Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems beachtet.

Genehmigungsverfahren für große Stromleitungsprojekte dieser Art laufen in zwei Phasen ab:

  1. Zunächst erarbeitet das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens eine „Landesplanerische Feststellung“, in der die Trassenführung in groben Zügen festgelegt wird. Das hat das ArL Weser-Ems am 19. Februar 2020 getan (siehe beigefügte Pressemitteilung vom selben Tag mit Hervorhebung der maßgeblichen Aussagen).
     
  2. Gegenwärtig läuft die zweite (und letzte) Phase, das Planfeststellungsverfahren (entspricht in etwa einer Baugenehmigung) in der Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Im Rahmen dieses Verfahrens hatten Landkreis Osnabrück, Stadt Melle und Gemeinde Hilter eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Hierzu hat Amprion eine Erwiderung abgegeben, die im Rahmen des von der Landesbehörde für die Zeit vom 17. bis 19. Oktober 2023 anberaumten Erörterungstermins behandelt wird.

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