Blauzungenkrankheit: Erster Fall im Landkreis Osnabrück amtlich bestätigt
Osnabrück. Im Südkreis des Landkreises Osnabrück ist in einem rinderhaltenden Betrieb erstmals in diesem Jahr ein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten und amtlich bestätigt worden. Nachdem die Blauzungenkrankheit in Klauentierbeständen im Oktober und November bereits in drei nordrhein-westfälischen und sechs niedersächsischen (Land-)Kreisen amtlich bestätigt worden war, ist nun auch ein Fall im Landkreis Osnabrück aufgetreten. Das betroffene Rind war ursprünglich für eine Auktion vorgesehen, zeigte keine auffälligen Symptome und wurde deswegen planmäßig auf Blauzungenkrankheit untersucht. Das dem Landkreis seit Dienstag, 5. Dezember, vorliegende Ergebnis der Laboranalyse des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg (LVI) wies die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 3 nach.
Es handelt sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas, Wildwiederkäuer) anfällig sind. Die Krankheit wird dabei nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides, die Gnitzen, übertragen. Die Krankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ein Impfstoff gegen BTV Serotyp 3 steht derzeit nicht zur Verfügung. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine weiteren Tiere in dem im Landkreis Osnabrück betroffenen Rinderbestand erkrankt. Es finden aktuell jedoch Untersuchungen statt, durch die abgeklärt werden soll, ob weitere Tiere mit dem Erreger infiziert sind. Der Betrieb wurde für den Handel mit Rindern gesperrt. Zudem werden dem Tierhalter so genannte Vektorschutzmaßnahmen empfohlen, mit denen eine weitere Ausbreitung des Virus eingeschränkt werden soll. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz vor Mückenstichen, da Gnitzen (kleine Mücken) als Überträger (Vektoren) des krankheitsverursachenden Virus gelten.
Seit dem ersten Ausbruch am 25. Oktober wurden nun insgesamt 13 BTV-Ausbrüche (Serotyp 3) in Niedersachsen amtlich festgestellt. Niedersachsen hat seitdem den Seuchenfreiheitsstatus für BTV verloren. Ebenso hat Nordrhein-Westfalen den Seuchenfreiheitstatus für BTV verloren, wo seit dem 13. Oktober sechs BTV-Ausbrüche festgestellt worden sind.
Der Handel mit Tieren, die sich mit dem Blauzungenkrankheitsvirus infizieren können, ist in Abhängigkeit vom Seuchenfreiheitsstatus am Bestimmungsort derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat.
Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu den aktuellen Verbringungsregelungen und den damit verbundenen Anforderungen hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der Internetseite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zusammengefasst.
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Wir beantworten sie gerne hier: Frag den Landkreis
Dateien
-
FilePressetext - docx (58.77 KB)