Hochwasserhilfe für Privathaushalte: Anträge können jetzt gestellt werden
Osnabrück. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Niedersächsische Landtags hat jetzt Mittel für Hochwasserhilfen freigegeben. Somit können Privathaushalte, die in eine akute Notlage geraten sind, bis zum 22. März 2024 Anträge beim Landkreis Osnabrück stellen. E-Mail: wasserwirtschaft@lkos.de.
Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann laut Mitteilung des Landes aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden. Nach unseren Informationen arbeitet das Land aber bereits an der Erstellung entsprechender Förderrichtlinien (Privathaushalte, Unternehmen/Gewerbe, Landwirtschaft, öffentliche Infrastruktur). Näheres ist dem Landkreis jedoch noch nicht bekannt, so dass wir Fragen hierzu gegenwärtig nicht beantworten können.
Antragsunterlagen Hochwasserhilfe:
Weitere Informationen sind erhältlich auf der Internet-Seite der Landesregierung.
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Wir beantworten sie gerne hier: Frag den Landkreis
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