Eine Personengruppe mit Flyern in den Händen steht auf einer Treppe im Foyer eines Gebäudes.
Kreisrat Matthias Selle (rechts) und der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ präsentieren das Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Donnerstag, 25. Januar 2024

Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuung starten im Februar

Osnabrück. Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ für den Landkreis Osnabrück hat auch in diesem Jahr ein Faltblatt entwickelt, das zur Gewinnung und Förderung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beitragen soll. Darüber hinaus liegt jetzt das Fortbildungsprogramm 2024 vor. Den Start bildet der Grundkurs, der am 13. Februar, 18 bis 20 Uhr, stattfindet. Eine telefonische Anmeldung ist notwendig (Durchwahl: 0541/338-7622).

Das aktuelle Faltblatt enthält in einfacher Sprache Informationen, die vom Anregungsverfahren bis zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers reichen. Diese unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Über ein bestimmtes Verfahren beim Amtsgericht wird ihnen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.

Nach wie vor wird der überwiegende Anteil an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Familienangehörigen sowie sozial engagierten ehrenamtlichen Menschen wahrgenommen. Unterstützt werden sie bei den speziellen, formellen und vermögensrechtlichen Aufgaben durch Betreuungsvereine wie auch durch die Betreuungsstelle. Hier setzt das Fortbildungsprogramm 2024 an. Es enthält die einzelnen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

In dem Grundkurs am 13. Februar stellen die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine für alle Interessierten die Grundlagen des Betreuungsrechts dar und geben eine Einführung in die Tätigkeit der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung.

Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und Verantwortung übernehmen wollen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Freunde an persönlichen Kontakten, Einfühlungsvermögen, Geduld sowie die Fähigkeit, Menschen bei schriftlichen und finanziellen sowie persönlichen Angelegenheiten unterstützen zu können.

Die Teilnehmer des Arbeitskreises „Betreuung“ im Landkreis Osnabrück beraten Interessenten zu Fragen der Betreuung, der Fortbildung- und Beratungsmöglichkeiten oder zur Übernahme einer Betreuung im Ehrenamt. Zum Arbeitskreis gehören die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück und die Betreuungsvereine Sozialdienst katholischer Frauen Osnabrück Stadt und Landkreis e.V. und der Katholische Verein für soziale Dienste im Artland e.V. (SkFM).

Ansprechpersonen

  • Herrn Koopmann (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 0541/33876-22)
  • Frau Schumacher (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 05439/1645) 
  • Herrn Birke (SkFM Artland, Telefon: 0541/33144-20)

Landkreis Osnabrück

  • Frau Pope (Telefon: 0541/501-3039)
  • Frau Osterhold (Telefon: 0541/501-3439)
  • Frau Grote (Telefon: 0541/501-3438)
  • Frau Riepenhof (Telefon: 0541/501-3839)
  • Frau Harbig (Telefon: 0541/501-3252)
  • Herrn Hielscher (Telefon: 0541/501-3238)
  • Herrn Alves (Telefon: 0541/501-3045)
  • Frau Budke (Telefon: 0541/501-3240)
  • Herr Peitzmeyer (Telefon: 0541/501-3038)

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