FFH-Gebiet „Hüggel, Heidhornberg, Roter Berg“ - Diese Regeln gelten ab 1. März
Hasbergen. Der März steht nicht nur für den Frühlingsbeginn, sondern ist auch für das Flora-Fauna-Habitatgebiet „Hüggel, Heidhornberg und Roter Berg“ (FFH) eine besondere Zeit. Das Schutzgebiet dient dem Erhalt und der weiteren Entwicklung eines in seinen Lebensräumen facettenreichen Waldgebietes, seltener Grünlandvegetation und der Bergwerksstollen als Lebensraum für zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten.
Dazu ermöglicht es eine naturbezogene, ruhige Erholung. Zur Erhaltung des Charakters und des besonderen Schutzzwecks des Landschaftsschutzgebietes ist es gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 1. März bis zum 31. August für Erholungssuchende verboten, die Wege im Gebiet zu verlassen.
Im Schutzgebiet machen „KEIN WEG“-Schilder deutlich, welche Bereiche nicht betreten werden dürfen. Da die Entfernung oder Zerstörung der Schilder Diebstahl oder Sachbeschädigungen darstellen, wird der Landkreis Osnabrück solche Fälle zur Anzeige bringen. An den Wanderparkplätzen im Hüggel weisen Hinweisschilder auf die wichtigsten Ge- und Verbote hin. Über einen QR-Code auf den Schildern können Nutzerinnen und Nutzer direkt die Landschaftsschutzgebietsverordnung aufrufen.
Die vollständigen Schutzgebietsverordnungen sowie weitere Informationen rund um die wertvollen FFH-Gebiete im Landkreis Osnabrück sind auf terra-natura2000.de zu finden.
Im FFH-Gebiet sind regelmäßig Ranger unterwegs. Diese können Besucherinnen und Besucher bei Fragen direkt ansprechen oder per E-Mail kontaktieren: info@terra-ranger.de.
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