Förderprogramm 2025 für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen
Osnabrück. Sind die sanitären Anlagen aus dem letzten Jahrhundert? Braucht das Heimatmuseum ein neues Dach? Müssen neue Brandschutzauflagen erfüllt werden? Für Extra-Ausgaben dieser Art haben kleinere Kultureinrichtungen selten finanzielle Reserven. Das auch in diesem Jahr wieder aufgelegte Förderprogramm aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur kann vielleicht helfen. Denn: Ob Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen – der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) vergibt erneut Zuschüsse zur Förderung von Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in der Region. Anträge müssen den LVO bis zum 10. Juni 2025 erreichen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise:
- Heimatvereine
- Amateurtheater und Freilichtbühnen
- Freie professionelle Theater
- Nichtstaatliche Museen
- Soziokulturelle Einrichtungen
- Kunstvereine und Kunstschulen
- Musikvereine, Musikschulen oder Musikzentren
Im Antrag müssen sowohl die Dringlichkeit und Notwendigkeit als auch der Umfang der geplanten Maßnahme nachvollziehbar dargelegt werden; das gilt ebenso für den nachhaltigen Nutzen.
Was wird gefördert?
Der LVO fördert:
- Bauliche Investitionen, einschließlich Erhaltungsmaßnahmen
- Anschaffungen, z. B. digitale Infrastruktur oder Veranstaltungstechnik
Die Maßnahmen sollen u. a. zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität und Aufenthaltsqualität beitragen.
Beispiele aus dem Vorjahr
Im letzten Förderdurchgang konnten unter anderem folgende Projekte unterstützt werden:
- Verein Metropol in Fürstenau: Einrichtung von zwei WC-Anlagen für die Neuausrichtung als soziokulturelles Zentrum
- Kunstschule Paletti in Georgsmarienhütte: Zuschuss zum Ausbau der Keramikwerkstatt
- Piesberger Gesellschaftshaus: Installation einer neuen Rollstuhlrampe für barrierefreien Zugang
Förderhöhe und Bedingungen
Beantragt werden können Fördermittel zwischen 1.000 und 25.000 Euro.
Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben.
Ehrenamtliches Engagement kann als fiktive Ausgabe berücksichtigt werden – Details hierzu finden sich in den Förderrichtlinien.
Antragstellung und Kontakt
Anträge müssen bis spätestens 10. Juni 2025 beim Landschaftsverband Osnabrücker Land eingereicht werden.
Alle Informationen und Antragsformulare sind online verfügbar: lvosl.de
Kontakt für Rückfragen:
Nina Hauff, Tel. 0541 600 585-12, E-Mail: hauff@lvosl.de
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